Mit diesem Rechner bekommst du eine schnelle Orientierung, wie hoch Verzugszinsen bei einer verspätet bezahlten Rechnung ungefähr ausfallen. Der Basiszinssatz ist hier als Näherung hinterlegt und ersetzt keine Einzelfallprüfung.
Verzugszinsen sind gesetzlich in § 288 BGB geregelt. Zahlt dein Kunde nicht fristgerecht, darfst du Zinsen auf den offenen Betrag verlangen. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, der halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli angepasst wird.
Die Formel lautet:
Verzugszinsen = Rechnungsbetrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) / 100 × Verzugstage / 365
Zusätzlich steht dir bei Geschäftskunden eine Verzugspauschale von 40 Euro zu (§ 288 Abs. 5 BGB), die hier nicht eingerechnet ist.
Situation: Ein Geschäftskunde schuldet dir 3.000 Euro. Die Rechnung ist seit 60 Tagen überfällig. Der aktuelle Basiszinssatz beträgt 1,27 % (Stand: Anfang 2025).
Tipp: Halte Fälligkeit und Mahnung sauber dokumentiert. Mehr zum Thema Zahlungsfristen findest du im Artikel Wann verjährt eine Rechnung? und Verzugszinsen berechnen.
Verzug tritt ein, wenn der Schuldner trotz Fälligkeit und Mahnung nicht zahlt. Bei Geschäftskunden tritt Verzug automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein, auch ohne Mahnung (§ 286 Abs. 3 BGB).
Nein, der Anspruch ergibt sich direkt aus dem Gesetz. Es schadet aber nicht, auf der Rechnung auf die gesetzliche Verzugsregelung hinzuweisen. Wie eine korrekte Rechnung aussieht, kannst du hier nachlesen.
Die Deutsche Bundesbank veröffentlicht den Basiszinssatz halbjährlich. Seit dem 1. Januar 2025 liegt er bei 1,27 %. Der Rechner nutzt diesen Wert als Näherung.
Der Rechner gibt dir eine schnelle Orientierung für überschaubare Forderungen. Bei größeren Beträgen, wiederholten Zahlungsausfällen oder wenn der Kunde Insolvenz anmeldet, solltest du zeitnah professionelle Hilfe suchen. Eine Rechtsschutzversicherung kann dabei helfen, das finanzielle Risiko eines Mahnverfahrens zu begrenzen.