SOKA-Bau: Die Sozialkassen der Bauwirtschaft
Die SOKA-Bau ist eine zentrale Institution für die soziale Absicherung der Beschäftigten im Baugewerbe. Sie setzt sich aus der Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) zusammen. Gegründet wurde sie 2001 als Dachverband zur Umsetzung tarifvertraglicher Regelungen in der Bauwirtschaft. Die SOKA-Bau sorgt dafür, dass die sozialen Leistungen im Baugewerbe effizient und transparent verwaltet werden.
Aufgaben der SOKA-Bau
- Verwaltung und Sicherung von Urlaubsansprüchen: Besonders wichtig bei häufigen Arbeitsplatzwechseln im Baugewerbe, um den Arbeitnehmern eine kontinuierliche Urlaubsanspruchsverwaltung zu ermöglichen.
- Finanzierung und Förderung von Berufsausbildungen: SOKA-Bau unterstützt die Ausbildung neuer Fachkräfte und stellt sicher, dass entsprechende Ausbildungsplätze im Baugewerbe gefördert werden.
- Bereitstellung einer Branchenrente: Dies umfasst die Tarifrente Bau (Branchenrente) und die Rentenbeihilfe zur Altersvorsorge der Beschäftigten.
- Absicherung von Arbeitszeitkonten: Flexibilisierung der Arbeitszeit durch Wertguthaben, die später für Auszeiten genutzt werden können, ohne dass es zu finanziellen Einbußen kommt.
- Verwaltung des Urlaubsverfahrens für in- und ausländische Arbeitnehmer: Die SOKA-Bau stellt sicher, dass Arbeitnehmer aus dem In- und Ausland ihre Urlaubsansprüche nach den deutschen Regelungen korrekt erhalten.
Beitragspflicht
Beitragspflichtig sind alle Unternehmen, die überwiegend bauliche Leistungen in Deutschland erbringen. Dies schließt auch ausländische Unternehmen ein, die vorübergehend in Deutschland tätig sind. Die Beitragspflicht gilt für:
- Betriebe des Baugewerbes: Diese müssen dem Geltungsbereich des Tarifvertrags über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) unterfallen.
- Unternehmen, die mehr als 50% ihrer betrieblichen Gesamtarbeitszeit mit baulichen Leistungen verbringen.
Ausnahmen von der Beitragspflicht
- Betriebe, die überwiegend in einem der 13 im VTV genannten Ausnahmegewerbe tätig sind.
- Betriebsabteilungen, die einem spezielleren Tarifvertrag unterliegen.
- Bestimmte “Sowohl-als-auch”-Tätigkeiten unter spezifischen Bedingungen, die im Rahmen der geltenden Regelungen näher beschrieben werden.
Leistungen der SOKA-Bau
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Urlaubsverfahren:
- Sicherstellung der Urlaubsansprüche für gewerbliche Arbeitnehmer.
- Verwaltung von Urlaubskonten, sodass Arbeitnehmer bei Arbeitgeberwechsel ihren gesamten Urlaub zusammenhängend nehmen können.
- Auszahlung von Urlaubsvergütung, einschließlich Urlaubsentgelt und zusätzliches Urlaubsgeld.
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Rentenleistungen:
- Branchenrente: Eine tarifliche Zusatzrente (Tarifrente Bau) für alle Beschäftigten im Baugewerbe.
- BauRente ZukunftPlus: Eine zusätzliche freiwillige Altersvorsorge für Beschäftigte.
- BauRente BasisPlus: Eine Rürup-Rente für Arbeitgeber, die ebenfalls steuerlich gefördert wird.
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Ausbildungsförderung:
- Finanzielle Unterstützung für Betriebe bei der Ausbildung neuer Fachkräfte.
- Förderung der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft zur Sicherstellung einer hohen Fachkompetenz.
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Weitere Leistungen:
- Absicherung von Wertguthaben aus der Arbeitszeitflexibilisierung, sodass Arbeitnehmer flexibel ihre Arbeitszeiten gestalten können, ohne auf finanzielle Absicherung verzichten zu müssen.
- Kontrolle der Einhaltung von Mindestlöhnen im Baugewerbe.
- Bereitstellung einer Jobbörse für die Baubranche, um Arbeitskräfte und Arbeitgeber schnell zusammenzubringen.
Wie hoch sind die Beiträge zur SOKA-Bau?
Die Beiträge zur SOKA-Bau variieren je nach Tarifgebiet und Art der Beschäftigten. Ab dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beitragssätze für gewerbliche Arbeitnehmer:
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Tarifgebiete West und Ost:
- Alte Bundesländer (West): 20,5% der monatlichen Bruttolohnsumme.
- Neue Bundesländer (Ost): 18,7% der monatlichen Bruttolohnsumme.
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Berlin:
- Berlin-West: 25,65% der monatlichen Bruttolohnsumme.
- Berlin-Ost: 23,85% der monatlichen Bruttolohnsumme.
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Beiträge für Angestellte:
- West und Berlin-West: 85,00 € monatlich pro Angestellten.
- Ost und Berlin-Ost: 53,00 € monatlich pro Angestellten.
Die Beiträge setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen, darunter:
- Urlaubsverfahren
- Berufsbildung
- Zusatzversorgung
Zusätzlich fällt eine Winterbau-Umlage von insgesamt 2% an, die sich in einen Arbeitnehmer-Anteil von 0,8% und einen Arbeitgeber-Anteil von 1,2% aufteilt.
Wichtige Hinweise
- Diese Beitragssätze werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
- Arbeitgeber können die Anmeldungen und verschiedene Services über den Online-Bereich der SOKA-Bau durchführen.