Als Freiberufler im Ausland zu arbeiten kann viele Vorteile bieten, etwa mehr Flexibilität oder Zugang zu neuen Märkten. Gleichzeitig ist das Thema rechtlich und steuerlich deutlich komplexer, als es auf Social Media oft wirkt. Dieser Beitrag konzentriert sich auf die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und umsatzsteuerlichen Aspekte, die du als deutscher Freiberufler kennen musst, bevor du deinen Arbeitsort ins Ausland verlegst.
Rechtlicher Status & Visum
- Prüfe, ob du in deinem Zielland als Freiberufler arbeiten darfst. Manche Länder verlangen ein spezielles Freelancer-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitserlaubnis.
- Einige Länder bieten spezielle digitale Nomaden-Visa oder Freelancer-Visa an. Die Voraussetzungen ändern sich jedoch regelmäßig und sollten immer direkt beim Zielland geprüft werden.
- Innerhalb der EU genießt du als EU-Bürger Freizügigkeit, brauchst aber je nach Land eine Registrierung, wenn du dich länger als drei Monate aufhältst.
183-Tage-Regel und steuerlicher Wohnsitz
Die Frage, wo du als Freiberufler Steuern zahlst, hängt im Kern von deinem steuerlichen Wohnsitz ab. In Deutschland regeln das zwei zentrale Vorschriften:
- § 8 AO (Wohnsitz): Du hast einen Wohnsitz dort, wo du eine Wohnung unter Umständen innehast, die darauf schließen lassen, dass du sie beibehalten und benutzen wirst. Selbst eine nicht gekündigte Mietwohnung in Deutschland kann ausreichen, um hier steuerpflichtig zu bleiben.
- § 9 AO (Gewöhnlicher Aufenthalt): Einen gewöhnlichen Aufenthalt hast du dort, wo du dich unter Umständen aufhältst, die erkennen lassen, dass du nicht nur vorübergehend dort verweilst. Die Finanzverwaltung nimmt das in der Regel an, wenn du dich länger als sechs Monate zusammenhängend in Deutschland aufhältst.
Solange eine dieser beiden Voraussetzungen erfüllt ist, bist du nach § 1 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland — und zwar mit deinem gesamten Welteinkommen.
Doppelbesteuerungsabkommen und Tie-Breaker-Regel
Deutschland hat mit über 90 Staaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geschlossen, die verhindern sollen, dass du auf dasselbe Einkommen in zwei Ländern Steuern zahlst. Bist du nach dem jeweiligen nationalen Recht in beiden Staaten ansässig, greift die Tie-Breaker-Regel im DBA. Sie prüft stufenweise:
- In welchem Staat hast du eine ständige Wohnstätte?
- Wo liegt der Mittelpunkt deiner Lebensinteressen (Familie, soziale Bindungen)?
- Wo hast du deinen gewöhnlichen Aufenthalt?
- Welche Staatsangehörigkeit hast du?
Die viel zitierte 183-Tage-Regel spielt vor allem bei Arbeitnehmerentsendungen eine Rolle, wird aber oft auch als Orientierung für Freiberufler herangezogen. Wichtig: Die 183 Tage allein entscheiden nicht automatisch über deine Steuerpflicht. Entscheidend ist immer die Gesamtbetrachtung aus Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt und dem konkreten DBA.
Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)
Falls du Anteile an einer Kapitalgesellschaft hältst (z. B. an einer GmbH), solltest du die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG kennen. Beim Wegzug aus Deutschland werden stille Reserven in Beteiligungen an Kapitalgesellschaften so besteuert, als hättest du die Anteile verkauft. Das betrifft in erster Linie Gesellschafter, nicht typische Solo-Freiberufler. Wenn du aber neben deiner freiberuflichen Tätigkeit an einer GmbH beteiligt bist, solltest du diesen Punkt mit einem Steuerberater klären.
Abmeldung aus Deutschland: Was passiert?
Wenn du Deutschland dauerhaft verlässt und dich beim Einwohnermeldeamt abmeldest, hat das weitreichende Konsequenzen:
- Krankenversicherung: Deine gesetzliche Krankenversicherung endet in der Regel mit der Abmeldung aus Deutschland. Du brauchst dann eine internationale Krankenversicherung oder musst dich im Zielland versichern. Private Krankenversicherungen laufen oft weiter, aber prüfe die Konditionen für einen dauerhaften Auslandsaufenthalt.
- Rentenversicherung: Die Pflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung entfällt für Freiberufler ohnehin meist (Ausnahme: bestimmte Berufsgruppen wie Lehrer, Hebammen). Du kannst jedoch freiwillige Beiträge zur Deutschen Rentenversicherung weiterhin aus dem Ausland leisten, um Anwartschaften aufrechtzuerhalten.
- Finanzamt-Wechsel: Mit der Abmeldung wirst du steuerlich einem Finanzamt für Auslandssteuerpflichtige zugeordnet. Welches Finanzamt zuständig ist, hängt von deiner Situation ab. Für Rentner mit Auslandswohnsitz ist das beispielsweise das Finanzamt Neubrandenburg (RIA). Für andere Fälle ist häufig das letzte Wohnsitzfinanzamt oder ein zentrales Finanzamt zuständig.
- Beschränkte Steuerpflicht: Ohne Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland bist du nur noch beschränkt steuerpflichtig nach § 1 Abs. 4 EStG. Das bedeutet, nur noch deutsche Einkünfte (z. B. Mieteinnahmen aus deutschem Grundbesitz) werden hier besteuert.
A1-Bescheinigung und Sozialversicherung in der EU
Wenn du als Freiberufler vorübergehend in einem anderen EU-, EWR-Land oder der Schweiz arbeitest, brauchst du eine A1-Bescheinigung. Sie belegt, dass du weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegst und im Einsatzland keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen musst.
Wichtige Punkte:
- Die A1-Bescheinigung beantragst du bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung — Ausland) oder direkt bei deiner Krankenkasse.
- Die Entsendung darf maximal 24 Monate dauern. Danach unterliegst du in der Regel dem Sozialversicherungsrecht des Tätigkeitslandes.
- Die A1-Bescheinigung solltest du immer mitführen, da bei Kontrollen (z. B. auf Baustellen in Frankreich oder Österreich) empfindliche Bußgelder drohen können.
- Arbeitest du gleichzeitig in mehreren EU-Ländern, gelten besondere Regeln zur Bestimmung des zuständigen Sozialversicherungsstaats. Auch hier hilft die DVKA weiter.
Umsatzsteuer bei Auslandsleistungen
Als Freiberufler mit Kunden im Ausland musst du die umsatzsteuerlichen Regeln genau kennen. Der entscheidende Faktor ist der Leistungsort nach § 3a UStG:
- B2B-Leistungen (an Unternehmer im EU-Ausland): Der Leistungsort liegt beim Empfänger. Du stellst deine Rechnung netto ohne deutsche Umsatzsteuer aus. Der Kunde führt die Steuer in seinem Land ab (Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG). Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers stehen.
- B2C-Leistungen (an Privatpersonen im EU-Ausland): Der Leistungsort liegt grundsätzlich bei dir. Du musst deutsche Umsatzsteuer berechnen. Ausnahmen gelten z. B. für elektronische Dienstleistungen (OSS-Verfahren).
- Drittland-Leistungen (außerhalb der EU): Hier gelten je nach Leistungsart unterschiedliche Regeln. Viele Dienstleistungen an Unternehmer im Drittland sind in Deutschland nicht steuerbar.
Für grenzüberschreitende B2B-Geschäfte innerhalb der EU benötigst du eine USt-IdNr.. Außerdem musst du deine innergemeinschaftlichen Leistungen in der Zusammenfassenden Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern melden.
Unternehmensform und Geschäftssitz
- Solange du als Freiberufler mit einer deutschen Steuernummer arbeitest und in Deutschland gemeldet bist, bleibt dein Geschäftssitz in Deutschland bestehen.
- Bei dauerhafter Verlagerung ins Ausland kann es sinnvoll sein, dein Unternehmen dort zu registrieren. Beachte, dass ein Wechsel des Geschäftssitzes steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Folgen haben kann.
- In manchen Ländern (z. B. Estland via E-Residency oder Dubai über Freihandelszonen) kannst du relativ unkompliziert eine lokale Firma gründen. Das ersetzt aber nicht die Klärung deines persönlichen steuerlichen Wohnsitzes.
Kunden & Zahlungen
- Falls du deutsche Kunden hast, kannst du deine Rechnungen weiterhin nach deutschem Recht stellen, solange dein Geschäftssitz in Deutschland liegt.
- Beachte Währungsrisiken und Transfergebühren, wenn du international bezahlt wirst. Dienste wie Wise oder PayPal können günstiger sein als klassische Banken.
- Kläre vorab, ob dein Zielland besondere Anforderungen an Rechnungen stellt, z. B. lokale Steuernummern oder bestimmte Rechnungsformate.
Bankkonto & Geschäftskonto
- Viele Banken verlangen einen Wohnsitznachweis im Land der Kontoeröffnung. Alternativ können digitale Anbieter wie N26, Revolut oder Wise Business eine pragmatische Lösung sein, solange sie zu deinem Wohnsitz- und Steuersetup passen.
- Falls du in der EU bleibst, kannst du dein deutsches Konto in der Regel behalten. Bei Abmeldung aus Deutschland kann es allerdings sein, dass deine Bank das Konto kündigt — das variiert je nach Anbieter. Kläre das rechtzeitig vor dem Umzug.
Geeignete Länder
Einige Länder sind besonders attraktiv für Freiberufler und digitale Nomaden. Hier eine Auswahl mit den wichtigsten steuerlichen und praktischen Aspekten:
Portugal
- Aufenthaltsoptionen für Selbstständige und Remote-Arbeitende
- Gute Infrastruktur und hohe Lebensqualität, günstige Mieten außerhalb von Lissabon
- Das NHR-Nachfolgeprogramm (IFICI) bietet unter bestimmten Voraussetzungen steuerliche Vorteile für zugezogene Fachkräfte
- Bürokratie kann herausfordernd sein, besonders bei der Erstregistrierung
Spanien
- Spezielles Visum für digitale Nomaden (bis zu 5 Jahre Aufenthalt)
- Beckham Law ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen einen reduzierten Steuersatz für zugezogene Arbeitnehmer und seit 2023 auch für manche Selbstständige
- Angenehmes Klima und große Freelancer-Community
- Steuerliche Belastung kann ohne Sonderstatus hoch ausfallen
Estland
- E-Residency-Programm ermöglicht die Gründung und digitale Verwaltung einer estnischen Firma
- Wichtig: E-Residency ist kein Visum und begründet keinen steuerlichen Wohnsitz in Estland. Die Steuerpflicht richtet sich weiterhin nach deinem tatsächlichen Aufenthaltsort.
- Sehr gute digitale Infrastruktur und unbürokratische Verwaltung
Thailand
- Sehr niedrige Lebenshaltungskosten und exzellente Co-Working-Spaces in Bangkok und Chiang Mai
- Langzeit-Visa (z. B. LTR-Visum) mit steuerlichen Vorteilen für bestimmte Berufsgruppen
- Keine offizielle Freelancer-Arbeitserlaubnis ohne spezielles Visum — die rechtliche Grauzone birgt Risiken
Dubai (VAE)
- Freelancer-Visa verfügbar über Freihandelszonen (z. B. IFZA, DMCC)
- Keine Einkommensteuer auf Unternehmensgewinne unter 375.000 AED (ca. 95.000 EUR), darüber 9 % Corporate Tax seit 2023
- Hohe Lebenshaltungskosten, aber sehr gute Infrastruktur und internationales Business-Netzwerk
- Strikte Gesetze und kulturelle Besonderheiten zu beachten
Fazit
Wenn du freiberuflich im Ausland arbeiten willst, solltest du nicht nur nach Klima und Lebenshaltungskosten entscheiden. Prüfe immer Visum, Steuerpflicht, Krankenversicherung und tatsächliche Arbeitserlaubnis im Zielland. Kläre vor dem Wegzug, ob du deinen deutschen Wohnsitz tatsächlich aufgibst, welche Konsequenzen das für deine Sozialversicherung hat und wie du deine Umsatzsteuer korrekt abwickelst. Gerade bei steuerlichen Versprechen oder Social-Media-Tipps lohnt sich ein Gespräch mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater.
Quellen
Häufige Fragen
Muss ich als Freiberufler im Ausland weiterhin in Deutschland Steuern zahlen?
Solange du einen Wohnsitz (§ 8 AO) oder gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) in Deutschland hast, bist du unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Erst wenn du dich vollständig abmeldest und keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hast, endet die unbeschränkte Steuerpflicht. Doppelbesteuerungsabkommen regeln, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht.
Was ist die 183-Tage-Regel?
Die 183-Tage-Regel ist ein Kriterium in vielen Doppelbesteuerungsabkommen. Hältst du dich mehr als 183 Tage im Kalenderjahr in einem anderen Staat auf, kann das Besteuerungsrecht auf diesen Staat übergehen. Entscheidend ist aber immer der konkrete Wortlaut des jeweiligen DBA.
Brauche ich eine A1-Bescheinigung, wenn ich in einem anderen EU-Land arbeite?
Ja, wenn du als Freiberufler vorübergehend in einem anderen EU- oder EWR-Land arbeitest, benötigst du eine A1-Bescheinigung. Sie belegt, dass du weiterhin dem deutschen Sozialversicherungsrecht unterliegst. Die Bescheinigung beantragst du bei der DVKA oder deiner Krankenkasse.
Wie funktioniert die Umsatzsteuer bei Kunden im EU-Ausland?
Bei B2B-Dienstleistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern greift in der Regel das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b UStG. Du stellst deine Rechnung netto ohne Umsatzsteuer aus. Dafür benötigst du eine gültige USt-IdNr. und musst den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung angeben.
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