Die Homeoffice-Pauschale ist längst keine Corona-Sonderregel mehr. Für Freiberufler ist sie heute eine feste steuerliche Tagespauschale, die vor allem dann interessant wird, wenn du zwar regelmäßig von zu Hause arbeitest, aber kein voll abzugsfähiges häusliches Arbeitszimmer geltend machen willst oder kannst.
Entscheidend ist: Seit 2023 liegt die Tagespauschale bei 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr. Für Freiberufler läuft sie über den Betriebsausgabenabzug.
Was ist die Homeoffice-Pauschale?
Die Homeoffice-Pauschale ist eine Tagespauschale für berufliche oder betriebliche Tätigkeiten in der häuslichen Wohnung. Sie soll typische laufende Kosten wie Strom, Heizung, Wasser oder die Mitnutzung der Wohnung pauschal berücksichtigen, ohne dass du jede einzelne Ausgabe nachweisen musst.
Für Freiberufler ist das besonders praktisch, wenn du:
- zu Hause arbeitest, aber keinen separaten steuerlich anerkannten Arbeitsraum hast
- die Kosten eines Arbeitszimmers nicht aufwendig aufteilen willst
- ein einfaches, dokumentierbares Modell suchst
Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?
Nach der aktuell geltenden steuerlichen Regelung gilt:
- 6 Euro pro Tag
- maximal 1.260 Euro pro Kalenderjahr
Damit ist die frühere 5-Euro-/600-Euro-Logik überholt. Wer heute noch mit den alten Werten arbeitet, rechnet zu niedrig.
Wann darfst du die Tagespauschale ansetzen?
Es gibt zwei typische Fallgruppen.
1. Du arbeitest überwiegend zu Hause und fährst an diesem Tag nicht in deine erste Tätigkeitsstätte
Das ist der klassische Fall: Du arbeitest an einem Tag zeitlich überwiegend in deiner Wohnung und suchst keine erste Tätigkeitsstätte auf.
Für viele Freiberufler ohne feste externe Arbeitsstätte ist das der Normalfall.
2. Dir steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung
Diese Variante ist besonders wichtig, wenn du neben deiner freiberuflichen Tätigkeit noch angestellt bist oder wenn für eine bestimmte Tätigkeit kein anderer geeigneter Arbeitsplatz vorhanden ist. Laut BMF kann die Tagespauschale dann auch zulässig sein, wenn du am selben Tag zusätzlich auswärts oder an einer ersten Tätigkeitsstätte gearbeitet hast.
Das ist deutlich günstiger als die alte, starre Logik aus den Pandemie-Jahren.
Was gilt für Freiberufler konkret?
Für Freiberufler ist die Homeoffice-Pauschale grundsätzlich als Betriebsausgabe relevant. Anders als bei Arbeitnehmern geht es also nicht um Werbungskosten, sondern um die Gewinnermittlung deiner selbstständigen Tätigkeit.
Typische Fälle:
- du arbeitest als Texter, Designer, Entwickler oder Berater von zu Hause
- du erledigst Buchhaltung, Akquise, Projektarbeit oder Konzeption in deiner Wohnung
- du hast keinen steuerlich sauberen Arbeitsraum, willst aber trotzdem einen pauschalen Abzug
Wenn du freiberuflich regelmäßig von zu Hause arbeitest, ist die Tagespauschale oft der einfachste steuerliche Ansatz.
Homeoffice-Pauschale oder häusliches Arbeitszimmer?
Die wichtigste Abgrenzung lautet:
- Homeoffice-Pauschale: einfacher, pauschaler Abzug je Tag
- Häusliches Arbeitszimmer: detaillierter Abzug für einen anerkannten Raum
Wann die Tagespauschale sinnvoll ist
Die Tagespauschale ist oft die bessere Wahl, wenn:
- du keinen abgeschlossenen Arbeitsraum hast
- du keine anteiligen Miet-, Strom- und Nebenkosten berechnen willst
- dein tatsächlicher Aufwand eher überschaubar ist
Wann das Arbeitszimmer besser sein kann
Ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer kann vorteilhafter sein, wenn:
- du einen klar abgegrenzten Raum ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich nutzt
- dein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit dort liegt
- die tatsächlichen Raumkosten spürbar über 1.260 Euro pro Jahr liegen
Wichtig: Für denselben Zeitraum kannst du nicht gleichzeitig die Tagespauschale und die Arbeitszimmerkosten ansetzen.
Welche Kosten deckt die Pauschale ab?
Die Homeoffice-Pauschale soll typische laufende Nutzungskosten der Wohnung pauschal abbilden, zum Beispiel:
- Heizung
- Strom
- Wasser
- anteilige allgemeine Wohnkosten
Nicht automatisch eingeschlossen sind dagegen Arbeitsmittel wie:
- Laptop
- Monitor
- Schreibtisch
- Bürostuhl
- Drucker
- Fachliteratur
Diese Kosten kannst du zusätzlich prüfen und gegebenenfalls separat als Betriebsausgaben absetzen.
Was musst du nachweisen?
Du brauchst keine Einzelbelege über Heizkosten oder Stromverbrauch, um die Tagespauschale anzusetzen. Du solltest aber nachvollziehbar dokumentieren:
- an welchen Tagen du von zu Hause gearbeitet hast
- für welche Tätigkeit das galt
- dass die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind
Eine saubere eigene Aufstellung genügt in vielen Fällen bereits als praktische Grundlage. Wichtig ist vor allem, dass deine Angaben im Zweifel plausibel sind.
Praktische Tipps zur Dokumentation
Am einfachsten ist eine einfache Tabelle oder Kalenderübersicht, in der du täglich festhältst, ob du von zu Hause gearbeitet hast. Das kann eine Excel-Datei sein, eine Notiz-App oder auch ein handschriftlicher Kalender. Wichtig ist, dass du die Einträge möglichst zeitnah machst und nicht erst Monate später aus dem Gedächtnis rekonstruierst.
Folgende Angaben helfen dir im Zweifelsfall:
- Datum des Homeoffice-Tags
- Art der ausgeübten Tätigkeit (z. B. Programmierung, Konzeptarbeit, Kundenkommunikation)
- ob du an diesem Tag eine externe Arbeitsstätte aufgesucht hast oder nicht
Wenn du deine Arbeitszeiten ohnehin für die Projektabrechnung erfasst, kannst du diese Daten oft direkt als Nachweis nutzen. Eine formlose Aufstellung reicht, ein bestimmtes amtliches Formular gibt es nicht.
Homeoffice-Pauschale und Betriebsausgabenpauschale
Manche Freiberufler nutzen die vereinfachte Betriebsausgabenpauschale statt einer detaillierten Gewinnermittlung. Hier stellt sich die Frage: Kann die Homeoffice-Pauschale zusätzlich angesetzt werden?
Die Antwort hängt davon ab, welche Pauschale du nutzt. Wer die Betriebsausgabenpauschale ansetzt, hat damit in der Regel bereits sämtliche Betriebsausgaben pauschal abgegolten. Ein zusätzlicher Ansatz der Homeoffice-Pauschale ist dann nicht vorgesehen.
Wenn du dagegen deine tatsächlichen Betriebsausgaben einzeln ermittelst, also eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) mit konkreten Positionen erstellst, kannst du die Homeoffice-Pauschale als eigenständige Betriebsausgabe ansetzen.
Für Freiberufler, die regelmäßig von zu Hause arbeiten und deren tatsächliche Kosten deutlich über der Betriebsausgabenpauschale liegen, lohnt sich in vielen Fällen die detaillierte Ermittlung. Die Homeoffice-Pauschale ist dann nur ein Baustein unter mehreren.
Homeoffice-Pauschale bei mehreren Tätigkeiten
Freiberufler haben nicht selten mehrere Einnahmequellen: etwa eine freiberufliche Tätigkeit als Dozent und gleichzeitig ein Beratungsprojekt, oder eine Kombination aus Selbstständigkeit und Teilzeitanstellung. In solchen Konstellationen gilt die Tagespauschale personenbezogen, nicht tätigkeitsbezogen.
Das bedeutet: Du bekommst pro Tag maximal einmal 6 Euro, nicht pro Tätigkeit. Auch wenn du am selben Tag vormittags für einen Kunden programmierst und nachmittags ein Seminar vorbereitest, zählt der Tag nur einmal.
Bei einer Kombination aus Anstellung und freiberuflicher Tätigkeit muss die Tagespauschale klar einer der beiden Einkunftsarten zugeordnet werden. Doppelte Berücksichtigung als Werbungskosten und gleichzeitig als Betriebsausgabe ist nicht zulässig.
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch bei gemischten Tagen?
Hier kommt es auf die konkrete Konstellation an.
Wenn dir dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, ist die Tagespauschale nach der aktuellen BMF-Auslegung auch dann möglich, wenn du am selben Tag zusätzlich auswärts oder an einer ersten Tätigkeitsstätte tätig warst.
Wenn dir dagegen grundsätzlich ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wird es enger. Dann kommt es eher darauf an, ob du die Voraussetzungen für die Tagespauschale an diesem Tag tatsächlich erfüllst.
Rechenbeispiel: Was bringt die Pauschale konkret?
Um die steuerliche Wirkung einzuordnen, hilft ein einfaches Rechenbeispiel.
Angenommen, du arbeitest als freiberuflicher UX-Designer und bist an 210 Tagen im Jahr von zu Hause tätig. Dann sieht die Rechnung so aus:
- 210 Tage x 6 Euro = 1.260 Euro
- Der Höchstbetrag von 1.260 Euro wird exakt erreicht
- Bei einem persönlichen Steuersatz von 35 Prozent ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 441 Euro
Zum Vergleich: Wenn du nur an 120 Tagen von zu Hause arbeitest, sind es 720 Euro Betriebsausgabe und bei gleichem Steuersatz rund 252 Euro Entlastung.
Die Pauschale lohnt sich also vor allem dann, wenn du viele Homeoffice-Tage hast und keinen eigenen Arbeitsraum mit höheren tatsächlichen Kosten geltend machen kannst. Für Freiberufler, die an mehr als 210 Tagen von zu Hause arbeiten, ändert sich nichts mehr am Ergebnis, weil der Höchstbetrag schon bei 210 Tagen erreicht wird.
Wo trägst du die Pauschale in der Steuererklärung ein?
Bei Freiberuflern gehört die Homeoffice-Pauschale in die Anlage EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Dort ordnest du sie den Betriebsausgaben zu. Ein separates Formular für die Homeoffice-Pauschale gibt es nicht.
In der Anlage EÜR gibt es die Zeile für “Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer / Tagespauschale”, in der du den Gesamtbetrag einträgst. Die genaue Zeilennummer kann sich von Jahr zu Jahr leicht verschieben, aber sie befindet sich im Abschnitt der Raumkosten und häuslichen Aufwendungen.
Wenn du mit einem Steuerprogramm arbeitest (ELSTER, WISO, SteuerSparErklärung oder ähnliches), wird dir die entsprechende Eingabemaske in der Regel automatisch angeboten. Achte darauf, dass du nicht gleichzeitig Arbeitszimmerkosten und Tagespauschale einträgst, das würde zu einer Rückfrage oder Korrektur durch das Finanzamt führen.
Typische Fehler
Mit den alten 5-Euro-Werten rechnen
Die frühere Corona-Regel ist überholt. Maßgeblich sind heute 6 Euro pro Tag und 1.260 Euro pro Jahr.
Arbeitszimmer und Tagespauschale doppelt ansetzen
Für denselben Zeitraum geht nicht beides. Du musst dich sauber an der geltenden Abzugslogik orientieren.
Arbeitsmittel in der Pauschale „verstecken“
Laptop, Monitor oder Schreibtisch sind nicht einfach automatisch durch die Tagespauschale abgegolten. Diese Positionen prüfst du separat.
Keine Dokumentation führen
Auch wenn keine Heizkostenbelege nötig sind, solltest du nachvollziehbar festhalten, wann und für welche Tätigkeit du die Pauschale ansetzt.
Fazit
Die Homeoffice-Pauschale ist für Freiberufler heute eine feste und alltagstaugliche Regelung. Sie ist kein Sonderrecht aus 2020 oder 2021 mehr, sondern ein dauerhafter steuerlicher Mechanismus.
Aktuell gilt:
- 6 Euro pro Tag
- höchstens 1.260 Euro pro Jahr
- als Betriebsausgabe für Freiberufler relevant
Wenn du regelmäßig von zu Hause arbeitest und kein voll abzugsfähiges Arbeitszimmer geltend machen willst, ist die Tagespauschale oft der einfachste Weg. Wenn du dagegen einen klar abgegrenzten beruflichen Raum mit höheren tatsächlichen Kosten hast, kann das häusliche Arbeitszimmer wirtschaftlich günstiger sein. Entscheidend ist, dass du beide Modelle sauber auseinanderhältst.
Vergiss nicht, dass die Homeoffice-Pauschale nur einen Teil deiner tatsächlichen Kosten abdeckt. Arbeitsmittel wie Laptop, Monitor oder Büromöbel kannst du weiterhin separat als Betriebsausgaben geltend machen. Wer beides kombiniert und sauber dokumentiert, holt steuerlich das Maximum aus dem Homeoffice heraus.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich die Homeoffice-Pauschale auch als Kleinunternehmer geltend machen?
Ja, die Homeoffice-Pauschale steht auch Kleinunternehmern offen, sofern sie freiberuflich oder gewerblich taetig sind und die uebrigen Voraussetzungen erfuellen. Entscheidend ist nicht der Umsatz, sondern ob du betrieblich von zu Hause arbeitest.
Muss ich die Homeoffice-Pauschale in der Steuererklaerung einzeln aufschluesseln?
Nein, du musst keine Einzelbelege fuer Strom oder Heizung einreichen. Du traegst die Gesamtsumme als Betriebsausgabe ein. Allerdings solltest du intern dokumentieren, an welchen Tagen du von zu Hause gearbeitet hast, falls das Finanzamt nachfragt.
Gilt die Homeoffice-Pauschale auch, wenn ich in einer WG oder bei meinen Eltern arbeite?
Ja, die Homeoffice-Pauschale ist nicht an Eigentuemer oder Hauptmieter gebunden. Auch wenn du in einer WG oder im Haushalt deiner Eltern arbeitest, kannst du die Tagespauschale ansetzen, solange du dort tatsaechlich betrieblich taetig bist.
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