Homeoffice-Pauschale für Freiberufler erklärt

Das Arbeiten im Homeoffice erzeugt Kosten. Die Homeoffice-Pauschale soll die Belastung abmildern. Homeoffice-Pauschale für Freiberufler zulässig und sinnvoll?

Corona hat das Homeoffice neu definiert. Die Arbeit von zu Hause aus verursacht hingegen Kosten. Mit der Homeoffice-Pauschale über fünf Euro pro Arbeitstag können diese steuerlich geltend gemacht werden.

Wer zu Hause anstatt im Büro arbeitet, verbraucht hier mehr Wasser, Strom und heizt unter Umständen sehr viel mehr. Das privat genutzte Internet wird nun beruflich gebraucht. Die Kosten hierfür musst Du als Arbeitnehmer oder Freiberufler jedoch selbst tragen.

Vor allem in Hinblick auf Heizung und Strom müssen die Arbeitenden durch die viele Zeit im Homeoffice mit erheblich höheren Nebenkosten rechnen – und dies unter Umständen bei finanziellen Einbußen durch mangelnde Aufträge.

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Was ist die Homeoffice-Pauschale?

Pro Tag, an welchem Du als Arbeitnehmer nur von zu Hause aus arbeitest, können diese fünf Euro von der Steuer abgesetzt werden. Diese Pauschale ist auf 120 Tage pro Jahr beschränkt.

Die Homeoffice-Pauschale soll die Steuerpflichtige, welche während der Pandemie von zu Hause aus tätig sind und somit höhere Kosten für haben, entlasten Freiberufler und Unternehmer, welche wegen der Corona-Pandemie zu Hause arbeiten, können ebenfalls von der neuen Homeoffice-Pauschale profitieren. Diese ist als Betriebsausgaben über 5 Euro pro Tag und damit maximal 600 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar.

Von jener Homeoffice-Pauschale profitieren vor allem solche Unternehmer, welche zu Hause keinen Raum und somit kein häusliches Arbeitszimmer, zur Verfügung haben.

Die Voraussetzungen, um die neue Homeoffice-Pauschale vom erzielten Gewinn abziehen zu können, sind überschaubar. Hierbei reicht es, dass ein Unternehmer an einem Tag pro Jahr nur im Homeoffice gearbeitet hat. Geschieht dies an 120 Tagen pro Kalenderjahr, wirkt sich die Homeoffice-Pauschale von 600 Euro komplett gewinnmindernd aus.

Mit der Homeoffice-Pauschale sollen in erster Linie die Mehrausgaben für Wasser, Strom und Heizung beglichen werden. Das Gute an der Homeoffice-Pauschale ist, dass Du als Freiberufler oder Unternehmer dem Finanzamt keinerlei Ausgaben über die Zeit nachweisen musst.

Die Homeoffice-Pauschale gehört zu den Werbungskosten. Deshalb profitieren hiervon nur jene Steuerzahler, welche über die ohnehin gültige Werbekostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro kommen.

Die Büroausstattung gehört hingen zu den Werbungskosten. Wer sich im vergangenen Jahr privat oder zuvor einen neuen Bürostuhl oder Schreibtisch zugelegt hat, den er jetzt im Homeoffice vor allem beruflich verwendet, kann diese Kosten ebenfalls steuerlich beim Finanzamt geltend machen.

Dies bedeutet, dass eine entsprechende Steuerersparnis speziell mit der Homeoffice-Pauschale nur dann erzielt wird, wenn weitere Werbungskosten geltend gemacht werden, sodass die 1.000 Euro pro Jahr überschritten werden.

Das könnten beispielsweise verschiedene Beiträge zu Berufsverbänden, Fahrtkosten oder verschiedene Kosten für Arbeitsmittel sein. Je nach Höhe der restlichen Werbungskosten führt die Homeoffice-Pauschale zu einer separaten Erstattung.

Die Homeoffice-Pauschale deckt nur jene Kosten für die Nutzung der privaten Wohnung ab. Die Kosten für die Einrichtung des heimischen Arbeitsplatzes sowie für die benötigten Arbeitsmittel fallen jedoch nicht darunter. Diese müssen zusätzlich geltend gemacht werden.

Du als Freiberufler solltest beachten, dass Fahrtkosten für den Weg zur Arbeit und die Homeoffice-Pauschale nicht zugleich angesetzt werden können. Wer am Vormittag zu Hause arbeitet und am Nachmittag im Büro tätig ist oder zu einem Kunden fährt, darf die Homeoffice-Pauschale für jenen Tag nicht von der Steuer absetzen. Die Fahrtkosten werden jedoch bei der Entfernungspauschale und bei den Reisekosten separat anerkannt.

Wenn Du jedoch aufgrund der Pandemie von zu Hause arbeiten musst, dann erlauben die Finanzämter zugleich den Steuerabzug, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind. Für Angestellte muss das Homeoffice angeordnet werden. Eine Empfehlung oder eine Aufforderung reicht nicht aus.

Das Arbeitszimmer muss ein geschlossener Raum sein. Hierbei sind der Küchentisch, der Tisch im Wohnzimmer oder ein Schreibtisch im Keller sind nicht hinreichend. Der Raum im Dachgeschoss oder im Keller zählt jedoch – wenn dieser in den häuslichen Bereich eingebunden ist.

Das räumlich abgetrennte Arbeitszimmer darf maximal zu 9 Prozent privat verwendet werden. Hierbei kann zum Beispiel eine Schlafcouch für Gäste ein mögloches Ausschlusskriterium sein.

Wie hoch ist die Homeoffice-Pauschale?

Nutzt Du als Unternehmer zu Hause einen einzelnen Raum, der die steuerlichen Voraussetzungen für das häusliche Arbeitszimmer erfüllt, kann dennoch die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro am Tag als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Dies bietet sich an, wenn Du als Freiberufler oder Unternehmer keine Lust hast, die anteilmäßigen Ausgaben für das Arbeitszimmer aufwändig zu errechnen oder wenn die auf das Arbeitszimmer anteiligen entfallenden Aufwendungen unter 600 Euro in einem Jahr liegen.

Der Bundesrat und der Bundestag haben beschlossen, wie die Homeoffice-Pauschale konkret gestaltet werden soll. Diese soll 5 Euro am Tag betragen und höchstens 600 Euro pro Jahr.

Fest steht ebenfalls, dass die Homeoffice-Pauschale in die Werbungskostenpauschale einberechnet und nicht zusätzlich vom Finanzamt gewährt wird. Diese spezielle Regelung soll aufgrund der Corona-Pandemie vorerst auf maximal zwei Jahre begrenzt sein.

Die Pauschale über insgesamt 1.000 Euro wird bei der Steuerberechnung pauschal vom jährlichen Einkommen für solche Ausgaben abgezogen, welche im Zusammenhang mit der Arbeit entstehen. Dazu gehören etwa die Fahrtkosten zur Arbeit, Weiterbildungen oder Arbeitskleidung als Werbungskosten.

Somit sinkt die Steuerlast. Wenn Du sehr hohe Werbungskosten in einem Jahr hat, sodass der Pauschbetrag überschritten wird, zum Beispiel durch einen weiten Arbeitsweg, musst Du dies geltend machen.

Mit der Homeoffice-Pauschale fördert der Staat Kosten wie zum Beispiel für Strom, Telefon und Wasser. Damit entlastet der Staat die Freiberufler und Arbeitnehmer, die während der Pandemie von zu Hause sehr viel geleistet haben und er richtet das geltende Steuerrecht folgerichtig auf eine moderne Arbeitswelt aus. So können Beschäftigte, welche in den eigenen vier Wänden tätig sind, die Kosten einfacher steuerlich geltend machen.

Dürfen Freiberufler die Homeoffice-Pauschale nutzen?

Für Freiberufler und Selbstständige spielt die Homeoffice-Pauschale generell nur eine geringe Rolle, da sie diese nicht direkt beanspruchen können. Wer ausschließlich – wenigstens drei Tage die Woche –zu Hause arbeitet, kann schon sämtliche Kosten für diese Arbeit bei der Steuer geltend machen.

Voraussetzung ist, es gibt ein dazu ein beruflich genutztes Zimmer im Haus oder der Wohnung. Wer nur zeitweilig einen anderen Arbeitsplatz beansprucht und nur bestimmte Arbeiten zu Hause erledigt, wie zum Beispiel Förster, Mitarbeiter im Außendienst oder Lehrer, kann im Jahr bis zu 1250 Euro absetzen.

Damit Du als Freiberufler die Homeoffice-Pauschale nutzen kannst, musst Du auf Aufwendungen für das eigentliche häusliche Arbeitszimmer verzichten. Dafür kannst Du die Pauschale für jeden Tag verwenden, an welchem Du die Tätigkeit nur in der häuslichen Wohnung ausübst und keine Arbeitsstätte in Deinem Betrieb aufsuchst. Diese Pauschale ist auf 600 Euro im Jahr begrenzt und entspricht 120 Tagen mit je 5 Euro pro Tag.

Setzt Du damit bereits das häusliche Arbeitszimmer ab und kannst die Pauschale nicht zusätzlich verwenden.

Als nebenberuflicher Selbständiger profitierst Du von der Homeoffice-Pauschale. Wichtig ist aber, dass Du als Steuerpflichtiger den ganzen Tag nur in der häuslichen Wohnung gearbeitet hast. Wenn Du am Morgen in Deine Firma fährst und am Nachmittag im Homeoffice arbeitest, kannst Du die Homeoffice-Pauschale nicht verwenden.

Fährst Du hingegen an einem Tag in das Unternehmen und arbeitest an einem anderen Tag nur im Homeoffice, dann gibt es für den Tag die fünf Euro pauschal.

Wie gebe ich Homeoffice-Pauschale in der Steuererklärung an?

Die Homeoffice-Pauschale kann in Deiner Steuererklärung für die Kalenderjahre 2020 und 2021 beim Finanzamt geltend gemacht werden, wenn alle Voraussetzungen vorliegen. Die Pauschale in Höhe von 600 Euro kann in den Kalenderjahren 2020 und 2021 als Betriebsausgaben oder Werbungskosten in Abzug gebracht werden.

Derzeit musst DU als Freiberufler abwarten, ob die Homeoffice-Pauschale ein genereller Bestandteil der Betriebsausgaben oder der Werbungskosten bleibt und zugleich über das Kalenderjahr 2021 hinaus im geltenden Einkommensteuergesetz berücksichtigt wird.

Die Homeoffice-Pauschale kann von Unternehmern, wie Gewerbetreibenden und Freiberuflern und zugleich von Arbeitnehmern beansprucht werden. Die Homeoffice-Pauschale ist in § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG definiert. Zugleich regelt § 9 Abs. 5 Satz 1 EStG die Vorschriften für die Berufsgruppe der Arbeitnehmer.

In § 4 Abs. 5 Nr. 6b Satz 4 EStG wird die Homeoffice-Pauschale für Dich als Freiberufler gesetzlich geregelt. Was in dieser Regelung allerdings fehlt, sind jene Angaben zu den formellen Bedingungen für die Beanspruchung der Homeoffice-Pauschale.

Die Begründung des Gesetzes enthält dazu ebenfalls keinerlei Informationen. Enthalten ist allerdings die Aussage, dass diese Regelung für die Arbeitnehmer und Unternehmer sowie Freiberufler einfach in der Anwendung sein sollte. Dadurch ergibt sich, dass eine Bescheinigung vom Arbeitgeber als Nachweis für die Ermittlung der Gewinne und Einnahme-Überschuss-Bestimmungen für die Homeoffice-Pauschale nicht notwendig sind.

Die Aufwendungen für Jahreskarten für den öffentlichen Personennahverkehr sind außerdem, neben der Homeoffice-Pauschale, als Betriebs- bzw. als Werbungskosten absetzbar. Dies gilt allerdings nur, wenn die Karte in der Erwartung gekauft wurde, dieses Ticket zu verwenden, um den Weg zur Arbeitsstätte zurücklegen zu können.

Wenn nun Du als Freiberufler außer der Home-Office-Pauschale über 600 Euro keine anderen Werbungskosten hast bzw. mit weiteren Werbungskosten nicht über die Schwelle von 1.000 Euro kommst, hast Du nichts von der Homeoffice-Pauschale.

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