Freiwillige Arbeitslosenversicherung: Das sollten Freiberufler wissen

Du bist dabei, dir eine freiberufliche Existenz aufzubauen, aber unsicher, wie sich der Markt für dich und deineDienstleistungen entwickelt? Als Freiberufler kannst du dich auf freiwilliger Basis gegen Arbeitslosigkeitversichern – und wendest dich dazu an die Gesetzliche Arbeitslosenversicherung (GAV). Die Arbeitslosenversicherungfür Freiberufler und Selbstständige wurde ursprünglich ins Leben gerufen, um für Angestellte mit Start-Up-Plänen eingewisses soziales Absicherungspolster zu schaffen.

Arbeitslosenversicherung für Freiberufler: Voraussetzungen

Damit dich die Arbeitslosenversicherung aufnimmt, im Amtsdeutsch, dein Versicherungspflichtverhältnis auf Antragakzeptiert, musst du eine dieser Voraussetzungen erfüllen: Du warst von den zurückliegenden 24 Monaten wenigstenszwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt – oder hast versicherungspflichtige Erziehungszeit genommen.

Einzelne Versicherungszeiten dürfen hier aufaddiert werden. Auch Zeiten einer freiwilligen Weiterversicherung findendabei Berücksichtigung – etwas, das sich für Freiberufler anbietet, die ihre Arbeitslosenversicherung während einerZeit im Ausland weiterlaufen lassen. Oder du hast vor deinem Start in die Freiberuflichkeit Leistungen nach SGB IIIbezogen, wie Arbeitslosengeld I. Die Dauer des Leistungsbezugs ist dabei unerheblich. Sofern du jedochversicherungspflichtig beschäftigt bist, ist dir der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung versperrt -etwa so lange, wie du freiberuflich nur im Nebenerwerb aktiv bist. Dies gilt ebenso, wenn du – wie alsBundeswehrsoldat oder Beamter – von Haus aus versicherungsfrei bist.

Antrag stellen: Das brauchst du dazu

Jetzt heißt es, zügig handeln: Deine wohnortnahe Arbeitsagentur nimmt deinen Antrag auf Arbeitslosenversicherung fürFreiberufler entgegen – aber nur in den ersten drei Monaten deiner Freiberuflichkeit bzw. Selbstständigkeit.

DenNachweis, dass du mindestens 15 Stunden die Woche in diese neue Selbstständigkeit investierst, muss du selbstbringen – wie deine Anmeldung beim Finanzamt mit Steuernummer, einer Gewerbeanmeldung als Selbstständiger oder einerBescheinigung deines Steuerberaters.

Diese Kosten kommen auf dich zu

Die Beitragshöhe wird im Jahresrhythmus aktualisiert, der Beitragssatz für 2016 beträgt 3 Prozent. Auf Basis derBezugsgrößen von 2.905 Euro (Deutschland West) und 2.520 Euro (Deutschland Ost) ergibt sich ein monatlicher,einkommensunabhängiger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von 87,15 Euro bzw. 75,60 Euro. Dabei ebnet der StaatExistenzgründern den Weg mit einer Sonderregelung: So musst du in dem Jahr, in dem du als Freiberufler frischdurchstartest sowie im Jahr darauf nur den hälftigen Beitrag leisten – 43,58 Euro in West- oder 37,80 Euro inOstdeutschland. Selbständige, die ihre selbständige Tätigkeit, auch witterungsbedingt, mehrfach unterbrechen unddanach die selbe Tätigkeit erneut aufnehmen, zahlen den vollen Beitrag, wenn ihre Startphase bereits abgelaufen ist.Die Beiträge werden an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt.

Einen Basisanspruch von sechs Monaten erwirbt, werzwölf Monate lang Beiträge zahlt. Die maximale Anspruchsdauer beträgt zwölf Monate – dazu sind 24 Monate langBeiträge zu leisten.

Saure-Gurken-Zeit? Was du an Arbeitslosengeld bekommst

Deine freiberufliche Existenz entwickelt sich anders als erwartet? Zeit, auf deine Arbeitslosenversicherungzurückzugreifen, aber du musst auch dann nicht aufgeben! Du darfst neben dem Arbeitslosengeld bis zu 165 EUR Gewinnim Monat erwirtschaften. Alles, was darüber hinausgeht, wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet.

Gut also, wenn dunicht davon abhängig bist und es aus eigener Kraft schaffst. Die Krux: Wer Arbeitslosengeld bezieht, muss sich demArbeitsmarkt zur Verfügung stellen, sprich, sich bewerben. Das kostet Zeit und Energie, die dir fehlen, um alsFreiberufler solide auf die Beine zu kommen. Die Dauer des Leistungsbezuges bemisst sich danach, wie lange du vorherin die Versicherung eingezahlt hast, die Höhe des Arbeitslosengeldes nach einem fiktiven, branchentypischenArbeitseinkommen und deiner Qualifikation. Auch Familienstand und Zahl der Kinder spielen eine Rolle für dieLeistungshöhe.

Zu welcher der vier Qualifikationsgruppen gehörst du? Bist du ohne Ausbildung oder hast du eine:

  • Hochschul- oder Fachhochschulausbildung?
  • einen Fachschulabschluss, bist Meister oder besitzt einen Abschluss einer vergleichbaren Einrichtung?
  • eine abgeschlossene Ausbildung?

Du hast du deine Versicherung schon zweimal unterbrochen, um Arbeitslosengeld zu beziehen? Dann kannst du keinenweiteren Antrag auf Leistungen daraus stellen.

Nicht vergessen: Restanspruch geltend machen!

Du warst vor deiner Freiberuflichkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt und hast bereits Arbeitslosengelderhalten? Dann kannst du einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III) geltend machen, wenn deine ersteInanspruchnahme weniger als vier Jahre her ist. Dieser Restanspruch plus dein neu erworbener Anspruch durch deinefreiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler ergeben deinen Gesamthöchstanspruch.

Vielleicht warst du auchvor Gründung arbeitslos und bist in den Genuss eines Gründungszuschusses gekommen? Zu Ende deines Leistungsbezugsblieben dir noch elf Monate Leistungsanspruch, du hast aber während deiner Freiberuflichkeit zwölf Monate langfreiwillig eingezahlt? Ergebnis: Insgesamt eine Bezugsdauer von acht Monaten! Diese kommt so zustande: DieArbeitsagentur zieht deine neun Monate Gründungszuschuss von deinen elf Monaten Restanspruch ab – bleiben zweiMonate. Abschließend kommen deine sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosenversicherung für Freiberufler hinzu – machtacht!

Arbeitslosenversicherung für Freiberufler – lohnend für dich persönlich?

Du kannst die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler verlassen, wenn du vorher fünf Jahre langeingezahlt hast. Im Anschluss kannst du unter Einhaltung einer Dreimonatsfrist kündigen. Bist du mit dreiMonatsbeiträgen im Rückstand, verlierst du deinen Versicherungsschutz sowieso. Für Selbstständige mit unter fünfJahren Versicherungsdauer, also ohne reguläre Kündigungsoption ein Schlupfloch im Gesetz, um die Versicherungdennoch zu verlassen. Allerdings – ob die freiwillige Arbeitslosenversicherung ein sinnvolles Instrument derRisikovorsorge für dich ist, musst du selbst entscheiden. Angesichts der vergleichsweise hohen Beiträge fallen dieLeistungen alles andere als üppig aus: Der erworbene Arbeitslosengeldanspruch liegt bei vielen nur unwesentlich überihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld II – vor allem für jene, die geringqualifiziert sind, also bei gleichenBeiträgen im Vergleich zu Hochschulabsolventen weniger Arbeitslosengeld I erhalten. Ein Plan B schadet also nicht,um sich für schlechte Auftragslagen abzusichern. Mehr Informationen dazu? Zum Beispiel auf dem Gründerportal desBundeswirtschaftsministeriums.

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