Die Selbstständigkeit bietet Freiheit und Flexibilität, bringt aber auch ein klares Risiko mit sich: Fällt das Geschäft weg, gibt es nicht automatisch dieselbe Absicherung wie bei Angestellten. Genau dafür gibt es die freiwillige Arbeitslosenversicherung, rechtlich das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag nach § 28a SGB III. In diesem Artikel erfährst du, wer sich versichern kann, was es kostet, welche Leistungen möglich sind und wie du den Antrag stellst.
Was ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Selbstständige, Existenzgründer und Freiberufler können sich unter bestimmten Voraussetzungen in der Arbeitslosenversicherung absichern. Wenn die Selbstständigkeit später endet und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind, kann daraus ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I entstehen. Die freiwillige Versicherung schließt damit eine Lücke, die viele Gründer unterschätzen: Ohne sie hast du nach dem Ende einer gescheiterten Selbstständigkeit unter Umständen nur Anspruch auf Bürgergeld, nicht auf ALG I.
Besonders interessant ist die Versicherung für Freiberufler, die frisch aus einer Anstellung in die Selbstständigkeit wechseln. In Kombination mit dem Gründerzuschuss kann sie den Start deutlich absichern.
Wer kann sich freiwillig versichern?
Nicht jeder Selbstständige kann einfach beitreten. Typische Voraussetzungen sind:
- Du warst vor der Selbstständigkeit ausreichend in der Arbeitslosenversicherung abgesichert, zum Beispiel durch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Du beantragst die Versicherung innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Selbstständigkeit.
- Deine selbstständige Tätigkeit umfasst mindestens 15 Stunden pro Woche.
Verpasst du die Drei-Monats-Frist, ist ein späterer Beitritt in der Regel nicht mehr möglich.
Voraussetzungen im Detail
Die zentrale Hürde ist die sogenannte Vorversicherungszeit: Du musst in den letzten 30 Monaten vor der Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden haben. Das klingt technisch, bedeutet aber in der Praxis vor allem eines: Du brauchst genug Zeit in einem sozialversicherungspflichtigen Job.
Welche Zeiten werden angerechnet?
- Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung — der häufigste Fall. Jeder Monat als Angestellter mit regulären Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung zählt.
- Wehr- oder Zivildienst — auch Bundesfreiwilligendienst und freiwilliger Wehrdienst werden als anrechenbare Zeit berücksichtigt.
- Elternzeit — sofern du unmittelbar vor der Elternzeit versicherungspflichtig beschäftigt warst, wird die Elternzeit auf die Vorversicherungszeit angerechnet.
- Bezug von Arbeitslosengeld I — wer zuvor ALG I bezogen hat, war in dieser Zeit ebenfalls versicherungspflichtig.
- Kindererziehungszeiten — unter bestimmten Voraussetzungen können auch diese berücksichtigt werden.
Nicht angerechnet werden dagegen Zeiten in einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob), da hierbei keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fließen, sofern keine Versicherungspflicht auf Antrag bestand.
Prüfe deine Versicherungshistorie am besten frühzeitig. Die Agentur für Arbeit kann dir eine Übersicht deiner anrechenbaren Zeiten erstellen.
Was kostet die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die Beiträge sind pauschal. Sie hängen also nicht direkt von deinem tatsächlichen Umsatz oder Gewinn ab, sondern von gesetzlichen Rechengrößen.
Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin:
- Im Jahr der Existenzgründung und im darauffolgenden Kalenderjahr gilt für Selbstständige nur der halbe Beitrag.
- Danach ist der volle pauschale Beitrag zu zahlen.
Die Beitragshöhe errechnet sich aus gesetzlichen Rechengrößen und wird regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist deshalb immer der aktuelle Stand der Bundesagentur für Arbeit.
Für die Praxis wichtiger als ein alter Einzelwert sind diese Grundsätze:
- Im Jahr der Existenzgründung und im darauffolgenden Kalenderjahr zahlen Selbstständige nur den halben Beitrag.
- Danach wird der volle pauschale Beitrag fällig.
- Die Beiträge hängen nicht direkt von deinem tatsächlichen Umsatz oder Gewinn ab.
Wenn du den Beitritt konkret prüfen willst, solltest du dir den exakten Monatsbeitrag direkt von der Agentur für Arbeit bestätigen lassen. Für die Entscheidung zählt meist stärker, ob du die Frist einhältst und ob das spätere ALG-I-Niveau zu deiner Situation passt.
Verglichen mit den möglichen Leistungen im Ernstfall sind die Beiträge oft moderat. Schon ein pauschaler Monatsbeitrag im niedrigen dreistelligen oder hohen zweistelligen Bereich kann im Fall der Arbeitslosigkeit einen ALG-I-Anspruch im vierstelligen Bereich absichern.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe des späteren Arbeitslosengeldes hängt nicht einfach von deinem aktuellen Umsatz als Selbstständiger ab. Maßgeblich sind die gesetzlichen Regeln der Arbeitslosenversicherung und insbesondere die Frage, welches Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum nachgewiesen werden kann.
Fiktives Arbeitsentgelt und Qualifikationsgruppen
Wenn du vor deiner Arbeitslosigkeit ausschließlich selbstständig warst und kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nachweisen kannst, greift die Regelung zum fiktiven Arbeitsentgelt nach § 152 SGB III. Die Agentur für Arbeit stuft dich dann in eine von vier Qualifikationsgruppen ein:
| Qualifikationsgruppe | Voraussetzung | Fiktives Tagesentgelt (ca.) |
|---|---|---|
| 1 – Hochschulabschluss | Abgeschlossenes Studium | ca. 182 Euro |
| 2 – Fachschulabschluss | Meister, Techniker, Fachwirt | ca. 152 Euro |
| 3 – Abgeschlossene Ausbildung | Anerkannter Berufsabschluss | ca. 122 Euro |
| 4 – Ohne Ausbildung | Keine formale Qualifikation | ca. 101 Euro |
Das ALG I beträgt in der Regel 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts (67 Prozent mit Kind). Daraus ergeben sich grobe monatliche Richtwerte:
- Qualifikationsgruppe 1: rund 1.600 bis 1.800 Euro netto
- Qualifikationsgruppe 2: rund 1.350 bis 1.500 Euro netto
- Qualifikationsgruppe 3: rund 1.050 bis 1.200 Euro netto
- Qualifikationsgruppe 4: rund 900 bis 1.050 Euro netto
Diese Beträge sind Orientierungswerte. Die tatsächliche Höhe hängt von Steuerklasse, Kinderfreibeträgen und dem konkreten Bemessungsentgelt ab. Wichtig: Hattest du vor der Selbstständigkeit ein höheres Arbeitsentgelt als Angestellter und liegst noch im Bemessungszeitraum, kann dein ALG I auch höher ausfallen als die fiktiven Werte.
Antrag stellen: So gehst du vor
Der Antrag auf freiwillige Arbeitslosenversicherung muss innerhalb der Drei-Monats-Frist gestellt werden. So gehst du Schritt für Schritt vor:
-
Agentur für Arbeit kontaktieren — Melde dich bei deiner zuständigen Agentur für Arbeit, idealerweise noch bevor du die Selbstständigkeit aufnimmst. Ein persönliches Beratungsgespräch klärt offene Fragen und verhindert Formfehler.
-
Antragsformular ausfüllen — Du erhältst das Formular für das Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag direkt bei der Agentur oder zum Download auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Fülle es sorgfältig und vollständig aus.
-
Nachweis der Vorversicherungszeit einreichen — Lege Unterlagen bei, die deine anrechenbaren Zeiten belegen: Arbeitgeberbescheinigungen, Sozialversicherungsnachweise oder Bescheide über ALG-I-Bezug. Bei Elternzeit oder Wehrdienst brauchst du die entsprechenden amtlichen Nachweise.
-
Nachweis der Selbstständigkeit — Die Agentur benötigt einen Beleg, dass du tatsächlich selbstständig tätig bist, etwa eine Gewerbeanmeldung, eine Anmeldung beim Finanzamt oder den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
-
Bescheid abwarten — Die Agentur für Arbeit prüft deinen Antrag und erlässt einen Bescheid. Gegen eine Ablehnung kannst du innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Tipp: Kümmere dich frühzeitig um den Antrag. Die Drei-Monats-Frist ist eine harte Ausschlussfrist. Wer sie verpasst, hat keine zweite Chance.
Wann endet die freiwillige Versicherung?
Die Versicherung endet nicht nur durch Aufgabe der Selbstständigkeit. Sie kann auch enden, wenn
- du weniger als 15 Stunden pro Woche selbstständig tätig bist,
- du Arbeitslosengeld beziehst,
- du die Regelaltersgrenze erreichst oder
- du mit Beiträgen länger als 3 Monate im Rückstand bist.
Eine Kündigung ist nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit frühestens nach 5 Jahren möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dann 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Alternativen und Ergänzungen
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung ist nicht die einzige Möglichkeit, dich gegen Einkommensausfälle abzusichern. Je nach Situation lohnt es sich, weitere Bausteine zu prüfen:
Finanzielle Rücklagen: Die einfachste und flexibelste Absicherung. Idealerweise legst du als Freiberufler mindestens drei bis sechs Monatsausgaben als Notgroschen beiseite. Diese Rücklage hilft nicht nur bei Arbeitslosigkeit, sondern auch bei Krankheit oder Auftragsflauten.
Berufsunfähigkeitsversicherung (BU): Wenn du nicht nur vorübergehend arbeitslos wirst, sondern aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst, greift die Arbeitslosenversicherung nicht. Eine BU-Versicherung sichert genau dieses Risiko ab und ist für Freiberufler besonders wichtig, da du weder über einen Arbeitgeber noch über die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ausreichend abgesichert bist.
Private Arbeitslosenzusatzversicherung: Diese Form der Versicherung ist am Markt selten und meist teuer. Die Leistungen sind häufig begrenzt und an strenge Bedingungen geknüpft. Für die meisten Freiberufler ist die Kombination aus freiwilliger Arbeitslosenversicherung und Rücklagen die pragmatischere Lösung.
Krankenversicherung prüfen: Im Fall der Arbeitslosigkeit spielt auch deine Krankenversicherung eine Rolle. Wer ALG I bezieht, wird über die Agentur für Arbeit in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Für privat Versicherte kann das einen Wechsel bedeuten.
Lohnt sich die freiwillige Arbeitslosenversicherung?
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann sinnvoll sein, wenn du
- frisch gegründet hast,
- wenig finanzielle Rücklagen hast,
- eine realistische Rückfalloption in den Arbeitsmarkt brauchst oder
- bewusst ein Sicherheitsnetz für den Fall einer gescheiterten Selbstständigkeit aufbauen willst.
Weniger attraktiv ist sie oft, wenn du bereits sehr stabile Rücklagen aufgebaut hast oder das Verhältnis von Beitrag und möglichem Nutzen für dich nicht passt. Bedenke aber: Die Beiträge sind steuerlich absetzbar und im Vergleich zu anderen Versicherungen gering. Selbst wenn du die Versicherung nie in Anspruch nimmst, hast du für einen überschaubaren Betrag ein Sicherheitsnetz, das im Ernstfall mehrere tausend Euro wert sein kann.
Fazit
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann für Freiberufler ein sinnvolles Sicherheitsnetz sein. Entscheidend sind vor allem die Drei-Monats-Frist, die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche und das Verständnis, dass Beiträge und Leistungen nach festen sozialversicherungsrechtlichen Regeln funktionieren. Prüfe frühzeitig, ob du die Vorversicherungszeit erfüllst, und stelle den Antrag rechtzeitig. In Kombination mit ausreichenden Rücklagen und einer passenden Krankenversicherung baust du dir damit eine solide Absicherung auf, die dir den Rücken freihält für das, was zählt: deine freiberufliche Arbeit.
Quellen
Häufige Fragen
Kann ich mich auch nachträglich freiwillig arbeitslosenversichern?
Nein. Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der Agentur für Arbeit eingehen. Verpasst du diese Frist, ist ein Beitritt in der Regel ausgeschlossen.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld für ehemalige Selbstständige?
Da Selbstständige kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt nachweisen, wird ein fiktives Arbeitsentgelt anhand deiner Qualifikation herangezogen. Je nach Qualifikationsgruppe liegt das monatliche ALG I grob zwischen 1.000 und 1.800 Euro netto.
Kann ich die freiwillige Arbeitslosenversicherung kündigen?
Ja, allerdings frühestens nach fünf Jahren Mitgliedschaft. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Ist die freiwillige Arbeitslosenversicherung steuerlich absetzbar?
Ja. Die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung kannst du als Sonderausgaben in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen.
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