Elterngeld für Freiberufler – das musst du wissen
Angehende Mütter und Väter können im Angestelltenverhältnis auf eine Reihe von Absicherungen zurückgreifen. Neben dem Mutterschaftsgeld, welches 6 Wochen vor der Entbindung bis einschließlich 8 Wochen nach der Geburt gezahlt wird, haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Elternzeit.
Während der Elternzeit kann Elterngeld beantragt werden. Diese sollen Eltern entschädigen, da ihnen durch den Ausfall in dieser Zeit weniger Geld als Lebensgrundlage zur Verfügung steht. Was viele nicht wissen, auch wenn Eltern freiberuflich tätig sind, kann Elterngeld in Anspruch genommen werden.
In diesem Ratgeber möchten wir dir aufzeigen, was du bei der Beantragung des Elterngeldes als Freiberufler beachten musst.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Die Familienplanung steht an oder du bist bereits schwanger? Angestellte Frauen dürfen in den ersten Wochen nach der Geburt nicht arbeiten, ansonsten macht sich der Arbeitgeber strafbar. Angehende freiberufliche Mütter sind nicht an dieses Gesetz gebunden und dürfen prinzipiell auch direkt nach der Geburt des Kindes arbeiten.
Um die Kundenbindung zu untermauern und diese nicht an die Konkurrenz zu verdienen, möchten viele Elternteile auch während der Erziehung eines Kindes ihr Business weiterlaufen lassen.
Beim Anspruch des Elterngeldes wird das jährliche Einkommen zurate gezogen. Bist du alleinerziehend und hast im letzten Wirtschaftsjahr weniger als 250.000 Euro pro Jahr verdient, hast du Anspruch auf Elterngeld. Bei Paaren erhöht sich die Grenze auf 500.000 Euro.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Aufgrund des Bemessungszeitraumes wird das Elterngeld berechnet. Dieses bezieht sich auf das letzte Wirtschaftsjahr und erstreckt sich nicht wie bei Angestellten auf die letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes.
Allerdings wird auch beim Wirtschaftsjahr ein Zeitraum von 12 Monaten zugrunde gelegt. Bis zum Jahr 2013 konnten Selbstständige selber entscheiden, welches Wirtschaftsjahr als Bemessungszeitraum herangezogen werden soll.
In Ausnahmefällen kannst du den Behörden ein abweichendes Wirtschaftsjahr angeben. Hast du beispielsweise schon vor dem aktuellen Antrag Elterngeld für ein älteres Kind bezogen, kannst du als Bemessungsgrundlage das Wirtschaftsjahr angeben, das vor der Geburt des vorherigen Kindes liegt.
Ein anderer Fall liegt vor, wenn du im letzten Wirtschaftsjahr bedingt durch die Schwangerschaft gesundheitlich nicht in der Lage warst, deiner beruflichen Tätigkeit nachzugehen. Kannst du dieses anhand von ärztlichen Bescheinigungen nachweisen, ist es auch in diesem Fall möglich, ein abweichendes Wirtschaftsjahr anzugeben.
Die dritte Möglichkeit bezieht sich auf Einbußen infolge der Pandemie. Kannst du nachweisen, dass deine Umsätze von der Corona-Pandemie unmittelbar betroffen waren, kannst du auch in diesem Fall ein abweichendes Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage angeben.
Als Bemessungsgrundlage dient der letzte Steuerbescheid. Ist dieser noch nicht vorhanden, kannst du auch den Vorauszahlungsbescheid, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, die Bilanz oder den Steuerbescheid des vorletzten Jahres vorlegen. In jedem Fall musst du den Steuerbescheid aber nachreichen. Das Elterngeld wird anhand deines Nettoeinkommens ermittelt.
Du kannst das Elterngeld frühestens ab der Geburt deines Kindes schriftlich bei der Elterngeldstelle beantragen. Stellst du den Antrag später, wird dir das Elterngeld für maximal 3 Monate rückwirkend ausbezahlt. Du erhältst das Elterngeld ab Geburt des Kindes, sofern du kein Mutterschutzgeld beantragt hast. Ist dies der Fall, verzögert sich die Auszahlung des Elterngeldes entsprechend.
Du kannst das Elterngeld für mindestens 2 Monate und maximal 12 Monate beantragen. Bist du alleinerziehend, kannst du eine maximale Laufzeit von 14 Monaten in Anspruch nehmen. Möchtest du zusammen mit deinem Partner Elterngeld beziehen, wird dieses für einen maximalen Zeitraum von 14 Monaten für euch beide zusammen gewährt.
In dieser Zeit könnt ihr euch auch dazu entschließen, die Zahlung des Elterngeldes zu pausieren. Wichtig ist dabei, dass nur für 14 Monate nach der Geburt der Anspruch auf Elterngeld besteht.
Wie hoch ist die Auszahlung des Elterngeldes?
Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1800 Euro im Monat. Bei einem monatlichen Einkommen zwischen 1240 und 2770 werden 65 % davon als Elterngeld ausgezahlt. Liegt das monatliche Nettoeinkommen zwischen 1.200 und 1.239, werden davon 66 % als Elterngeld ausbezahlt.
Ein Anteil von 67 % des Nettoeinkommens fällt an, wenn dieses zwischen 1000 und 1199 Euro liegt. Bei 2.770 liegt die Grenze. Das bedeutet: Auch wenn du mehr verdient hast, werden dir nicht mehr als 1.800 Euro pro Monat ausbezahlt.
Wieviel darfst du während des Elterngeld-Bezugs arbeiten?
Arbeitest du maximal 30 Wochenstunden neben der Erziehung deines Kindes, hast du trotzdem Anspruch auf Elterngeld. Überschreiten deine Wochenstunden dieses Limit, entfällt auch dein Anspruch auf Elterngeld. In diesem Fall wird deine freiberufliche Tätigkeit nicht mehr als Nebenbeschäftigung, sondern vom Finanzamt als Hauptbeschäftigung eingestuft.
Sämtliche Einnahmen, die du neben dem Bezug von Elterngeld erhältst, werden auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet, dass höhere Einnahmen auch die Höhe des Elterngeldes schmälern wird. Aufpassen solltest du hier, wenn in diesem Zeitraum eine alte Rechnung beglichen wird oder wenn du zusätzliches Personal eingestellt hast, wodurch die Einnahmen ansteigen.
Elterngeld Plus
Neben dem Basis-Elterngeld kannst du auch das Elterngeld-Plus beziehen oder das Elterngeld-Plus mit dem Basis-Elterngeld kombinieren. Beim Elterngeld-Plus erweitert sich der Bezugszeitraum auf maximal 24 Monate.
Das Elterngeld, das dir in einem Monat zusteht, wird bei dieser Variante halbiert, sodass insgesamt eine Laufzeit von 24 Monaten entsteht. Du bist nicht gezwungen, dich entweder für das Basis-Elterngeld oder für das Elterngeld-Plus zu entscheiden, sondern du kannst beide Varianten bequem kombinieren und dich für das Modell entscheiden, das am ehesten zu deinen Bedürfnissen passt.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bereits während der Babypause der berufliche Wiedereinstieg erfolgt. Möchtest du also während der Babypause langsam anfangen halbtags zu arbeiten, ist dieses mit dem Elterngeld Plus problemlos möglich. Dieses Elterngeld sichert dir ein hohes Maß an Flexibilität, da du dadurch Beruf und Familie optimal unter einen Hut bekommst.
Der Partnerschaftsbonus
Auch der Partnerschaftsbonus steht dir als Freiberufler zu. Dieser sorgt dafür, dass der Zeitraum des Elterngeldplus um vier Monate verlängert werden kann. Dieser Bonus ist allerdings an eine Voraussetzung geknüpft: sowohl du als auch dein Partner müssen zeitgleich wieder anfangen, in Teilzeit zu arbeiten.
Die Wochenstunden müssen sich in einer Größenordnung von 25 bis 30 Stunden bewegen und die vier Monate müssen hintereinander in Anspruch genommen werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, erhältst du auch den Partnerschaftsbonus.
Tipps für das Elterngeld
Anschließend möchten wir dir noch ein paar Tipps vorstellen, mit denen es dir gelingen wird, möglichst viel herauszuholen.
Maximiere deine Einnahmen
Da die Elterngeldstelle in der Regel das letzte Wirtschaftsjahr als Bemessungsgrundlage heranzieht, ist es sinnvoll, die Einnahmen in dieser Periode zu erhöhen. Rechnungen von Kunden sollten möglichst in dem Wirtschaftsjahr beglichen werden.
Deine Ausgaben kannst du minimieren, indem du auf Investitionen verzichtest, die nicht unbedingt notwendig sind. Sowohl durch die Rechnungen als auch durch den Wegfall von Ausgaben kannst du deinen Gewinn erhöhen. Je mehr du verdienst, desto höher ist auch das Elterngeld, das dir letztlich ausgezahlt wird.
Lieber eine höhere Summe angeben
Stellst du einen Antrag auf Elterngeld und wirst nebenbei noch arbeiten, wird die Elterngeldstelle von dir wissen wollen, wie hoch die Einnahmen sein werden. Sei hier lieber etwas großzügiger. Zwar bekommst du dadurch weniger Elterngeld ausgezahlt, aber solltest du in dem Zeitraum doch weniger verdient haben, bekommst du dieses Elterngeld am Schluss nachgezahlt.
Anders liegt der Fall, wenn du mehr verdienst als du auf dem Bescheid angegeben hast. In diesem Fall musst du am Ende Geld nachzahlen.
Unterbreche die Elterngeld-Phase
Wie wir dir vorher schon einmal erläutert haben, ist es für dich möglich den Zeitraum selbst anzupassen. Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld in Anspruch nehmen und dann für ein paar Monate aussetzen.
Wenn es dir dann noch gelingt in diesem Zeitraum, in dem du kein Elterngeld erhältst eine Rechnung zu stellen, wird diese nicht auf das Elterngeld angerechnet. Anders sieht der Fall nämlich aus, wenn du das Elterngeld beziehst. Es reicht eine einmalige Rechnung und diese wird dann anteilig auf alle Monate angerechnet.
Außerdem ist mit dieser Strategie noch ein weiterer Vorteil verbunden: Du zeigst deinen Kunden deine Treue und sie wissen, dass du auch in der Elternzeit kleinere Aufträge annimmst. Setzt du hingegen für längere Zeit aus, kann es dir passieren, dass dir wertvolle Kunden abwandern, weil sie damit rechnen, dass du erst einmal nicht zur Verfügung stehst.
Anders liegt der Fall, wenn du mit den Zahlungen aussetzt und in dieser Zeit kleine Aufträge annimmst. So unterstützt du gleichzeitig die Kundenbindung und du läufst damit nicht Gefahr, wertvolle Kunden an die Konkurrenz zu verlieren.
Du möchtest nur den Mindestbetrag in Anspruch nehmen?
Du hast auch die Möglichkeit, nur den Mindestbetrag von 300 Euro in Anspruch zu nehmen. Das bietet sich dann an, wenn du arbeiten möchtest und dir den bürokratischen Aufwand ersparen möchtest. In diesem Fall verlangt die Elterngeldstelle keinen Nachweis über dein Einkommen.
Allerdings darfst du auch in diesem Fall deine 30 Wochenstunden nicht überschreiten. Diese Methode ist auch dann ratsam, wenn hohe Gewinne einfließen oder dir nicht mehr zustehen würde.
Fazit
Steht die Familienplanung an oder bist du bereits schwanger, solltest du dich frühzeitig mit den Möglichkeiten des Elterngeldes auseinandersetzen. Grundsätzlich hast du einen Anspruch auf Elterngeld, sofern deine Einnahmen die Grenze von 250.000 Euro jährlich nicht übersteigen.
Bei Paaren erhöht sich diese Grenze sogar auf 500.000 Euro jährlich. Der Mindestbetrag beim Elterngeld liegt bei 300 Euro monatlich und kann maximal 1.800 Euro betragen. Zusammen könnt ihr euch für eine maximale Laufzeit von 14 Monaten entscheiden.
Du hast aber auch die Möglichkeit, das Elterngeld Plus zu beantragen, wodurch sich die Beträge halbieren und die Laufzeit verdoppelt. Durch den Partnerschaftsbonus kannst du selbst diese Laufzeit noch um zusätzliche 4 Monate erhöhen.
Erkundige dich frühzeitig über die Möglichkeiten, damit du das Beste rausholst und während der Erziehung flexibel bist.