Auch Freiberufler können Elterngeld beziehen. Anders als bei Angestellten ist die Berechnung aber oft etwas komplizierter, weil bei Selbstständigen regelmäßig auf andere Nachweise und andere Bemessungszeiträume geschaut wird. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen aktuell gelten, wie die Berechnung grundsätzlich funktioniert und mit welchen Strategien du das Elterngeld als Freiberufler besser planen kannst.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Grundsätzlich kannst du auch als Freiberufler Elterngeld erhalten, wenn du die allgemeinen Voraussetzungen erfüllst. Dazu gehören drei zentrale Bedingungen:
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland: Du musst deinen Wohnsitz oder zumindest deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. In bestimmten Fällen reicht es auch aus, wenn du ins Ausland entsandt wurdest, aber weiter in Deutschland sozialversicherungspflichtig bist. Für Grenzgänger und Auslandstätige gelten Sonderregelungen.
Betreuung des Kindes: Du musst dein Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen. Das bedeutet, dass du mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebst. Dabei ist es unerheblich, ob du verheiratet bist, in einer Partnerschaft lebst oder alleinerziehend bist.
Einhaltung der Einkommensgrenze: Aktuell liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens laut Familienportal des Bundes für Paare und Alleinerziehende bei 175.000 Euro. Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum vor der Geburt. Wer darüber liegt, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Bei Paaren wird das gemeinsame zu versteuernde Einkommen herangezogen, bei Alleinerziehenden nur das eigene.
Wie wird das Elterngeld berechnet?
Die Berechnung des Elterngelds ist bei Freiberuflern oft der komplizierteste Teil, weil der sogenannte Bemessungszeitraum anders bestimmt wird als bei Angestellten.
Bemessungszeitraum für Selbstständige: Während bei Arbeitnehmern die zwölf Kalendermonate vor der Geburt als Bemessungszeitraum gelten, wird bei Selbstständigen in der Regel auf den letzten abgeschlossenen steuerlichen Veranlagungszeitraum abgestellt. Das ist meistens das letzte Kalenderjahr, für das ein Steuerbescheid vorliegt. Liegt also vor der Geburt bereits ein Steuerbescheid für das Vorjahr vor, dient dieses Jahr regelmäßig als Bemessungszeitraum.
Welcher Steuerbescheid zählt? Entscheidend ist der letzte Steuerbescheid, der vor der Geburt ergangen ist. Die Elterngeldstelle schaut auf den dort ausgewiesenen Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit. Wenn du gemischte Einkünfte hast, also zum Beispiel neben der Freiberuflichkeit noch eine Teilzeitanstellung, gelten besondere Regeln: In bestimmten Konstellationen kann dann doch auf die zwölf Monate vor der Geburt abgestellt werden.
Was, wenn kein aktueller Steuerbescheid vorliegt? Liegt noch kein Bescheid für das relevante Jahr vor, kann die Elterngeldstelle auch vorläufig auf Basis der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), des Vorauszahlungsbescheids oder anderer steuerlicher Unterlagen entscheiden. In der Praxis kann es dann zu Nachberechnungen kommen, sobald der endgültige Bescheid da ist. Es lohnt sich deshalb, den Steuerbescheid möglichst zügig zu beantragen.
Je nach Situation können unter anderem diese Unterlagen relevant sein:
- letzter Steuerbescheid
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung
- Vorauszahlungsbescheid
- Bilanz oder andere steuerliche Nachweise
Wie hoch ist das Elterngeld?
Nach Angaben des Familienportals gilt beim Basiselterngeld grundsätzlich:
- mindestens 300 Euro
- höchstens 1.800 Euro im Monat
Normalerweise beträgt das Basiselterngeld 65 % des wegfallenden Netto-Einkommens. Für die Berechnung werden maximal 2.770 Euro monatliches Netto-Einkommen vor der Geburt berücksichtigt.
Staffelung bei niedrigem Einkommen: Bei einem Nettoeinkommen unter 1.240 Euro vor der Geburt steigt der Prozentsatz schrittweise an. Je niedriger das Einkommen, desto höher der Ersatz. Bei einem Nettoeinkommen unter 1.000 Euro kann die Ersatzrate auf bis zu 100 % steigen. Das ist gerade für Freiberufler in der Anfangsphase relevant, deren Gewinn noch überschaubar ist.
Geschwisterbonus: Wenn du bereits ein oder mehrere Kinder hast, kann ein Geschwisterbonus hinzukommen. Dieser beträgt 10 % des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro beim Basiselterngeld. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder mindestens zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren im Haushalt leben.
Mehrlingsbonus: Bei Mehrlingsgeburten wird für jedes weitere Kind ein Zuschlag von 300 Euro beim Basiselterngeld gezahlt.
Wie viel darfst du während des Bezugs arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs darfst du weiter arbeiten, aber nur in begrenztem Umfang. Nach den aktuellen Informationen des Familienportals entfällt der Anspruch bei einer Überschreitung von 32 Stunden pro Woche. Da diese Regeln politisch angepasst werden können, solltest du vor Antragstellung trotzdem immer noch einmal die aktuelle Fassung beim Familienportal oder bei deiner Elterngeldstelle prüfen.
Was zählt als Arbeitszeit? Bei Freiberuflern zählt nicht nur die reine Projektarbeit, sondern auch alles, was zur Berufsausübung gehört: Akquise, Buchhaltung, Kundenkommunikation, Weiterbildung. Wenn du also morgens zwei Stunden Mails beantwortest und nachmittags drei Stunden an einem Projekt arbeitest, sind das fünf Arbeitsstunden. Das summiert sich schnell.
Dokumentation ist entscheidend: Als Freiberufler hast du keinen Arbeitgeber, der deine Stunden bestätigt. Die Elterngeldstelle kann deshalb Nachweise verlangen. Führe ein Arbeitszeitprotokoll, in dem du täglich festhältst, wie viele Stunden du gearbeitet hast und wofür. Das schützt dich bei Rückfragen und möglichen Nachprüfungen.
Wenn du während des Bezugs arbeitest und Einkommen erzielst, wird dieses Einkommen auf das Elterngeld angerechnet. Das bedeutet: Du bekommst nicht das volle Elterngeld plus dein Einkommen, sondern die Leistung wird entsprechend gekürzt.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Neben dem Basiselterngeld gibt es auch ElterngeldPlus. Es kann sich besonders lohnen, wenn du nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeitest.
Berechnung: ElterngeldPlus beträgt maximal die Hälfte des Basiselterngelds, das dir ohne Einkommen nach der Geburt zustehen würde. Dafür kannst du es doppelt so lang beziehen: Aus einem Monat Basiselterngeld werden zwei Monate ElterngeldPlus.
Wann lohnt es sich? ElterngeldPlus ist besonders interessant, wenn du als Freiberufler nach der Geburt in Teilzeit weiterarbeiten möchtest. Beim Basiselterngeld wird dein Teilzeiteinkommen voll angerechnet und kürzt die Leistung. Beim ElterngeldPlus fällt die Anrechnung oft weniger ins Gewicht, weil du den Bezugszeitraum streckst.
Konkretes Beispiel: Angenommen, dein Basiselterngeld ohne Teilzeiteinkommen läge bei 1.200 Euro. Arbeitest du in Teilzeit und verdienst 600 Euro netto, sinkt dein Basiselterngeld deutlich. Mit ElterngeldPlus bekommst du stattdessen bis zu 600 Euro pro Monat, aber über den doppelten Zeitraum. Unterm Strich kann die Gesamtsumme mit ElterngeldPlus höher ausfallen als mit Basiselterngeld, wenn du in Teilzeit arbeitest.
Auch der Partnerschaftsbonus kann interessant sein, wenn beide Elternteile parallel in Teilzeit arbeiten und jeweils zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind. Dann gibt es bis zu vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus.
Elterngeld und Steuern
Das Elterngeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet: Es wird zwar nicht direkt besteuert, erhöht aber den Steuersatz, der auf dein übriges Einkommen angewendet wird. Gerade bei Freiberuflern, die während des Bezugs in Teilzeit weiterarbeiten, kann das zu einer spürbaren Nachzahlung in der Steuererklärung führen.
In der Steuererklärung musst du das erhaltene Elterngeld in der Anlage N oder im Mantelbogen angeben. Das Finanzamt rechnet es dann in die Steuerberechnung ein. Der Progressionsvorbehalt betrifft übrigens auch ElterngeldPlus. Plane deshalb bei der Steuerrückstellung ein, dass dein effektiver Steuersatz durch das Elterngeld steigen kann.
Elterngeld optimieren als Freiberufler
Als Freiberufler hast du einen entscheidenden Vorteil gegenüber Angestellten: Du kannst dein Einkommen zeitlich beeinflussen. Diese Gestaltungsmöglichkeiten solltest du kennen.
Einkommen vor der Geburt strategisch planen: Da der Bemessungszeitraum für Selbstständige oft auf dem letzten Steuerbescheid basiert, kann es sinnvoll sein, im relevanten Zeitraum ein möglichst hohes Einkommen nachzuweisen. Ein höherer Gewinn im Bemessungszeitraum bedeutet ein höheres Elterngeld. Überlege also, ob du größere Projekte oder Rechnungsstellungen gezielt in diesen Zeitraum legen kannst.
Betriebsausgaben-Timing: Umgekehrt kann es sich lohnen, größere Betriebsausgaben, die nicht dringend sind, aus dem Bemessungszeitraum herauszuschieben. Jede Betriebsausgabe im Bemessungszeitraum senkt deinen Gewinn und damit potenziell dein Elterngeld. Wenn du ohnehin eine Anschaffung planst, prüfe, ob es steuerlich und elterngeldtechnisch sinnvoll ist, sie vor oder nach dem Bemessungszeitraum zu tätigen.
Wichtig: Diese Gestaltungsmöglichkeiten bewegen sich im legalen Rahmen, solange du keine Einkünfte manipulierst. Es geht darum, den Zeitpunkt von Rechnungsstellungen und Ausgaben bewusst zu planen.
Praktische Tipps für Freiberufler
- Halte Gewinn, Rechnungszeitpunkte und Zahlungseingänge sauber fest.
- Plane den Bemessungszeitraum frühzeitig, wenn eine Geburt absehbar ist.
- Reiche steuerliche Unterlagen vollständig und nachvollziehbar ein.
- Prüfe bei unklaren Fällen frühzeitig bei der Elterngeldstelle nach, welche Nachweise konkret verlangt werden.
- Führe ab Beginn des Bezugs ein lückenloses Arbeitszeitprotokoll.
- Berechne den Progressionsvorbehalt bei deiner Steuerrückstellung mit ein.
- Sprich im Zweifel rechtzeitig mit einem Steuerberater, um Bemessungszeitraum und Ausgaben-Timing zu optimieren.
Fazit
Elterngeld ist auch für Freiberufler möglich, aber die Berechnung ist oft weniger geradlinig als bei Angestellten. Besonders wichtig sind die aktuell geltende Einkommensgrenze, der richtige Bemessungszeitraum, die saubere Dokumentation deiner Einkünfte und die zulässige Wochenarbeitszeit während des Bezugs. Nutze deine Gestaltungsspielräume beim Timing von Einnahmen und Ausgaben, denke an den Progressionsvorbehalt und prüfe, ob ElterngeldPlus in deiner Situation günstiger ausfällt als Basiselterngeld. Wer sich frühzeitig informiert und vorbereitet, kann als Freiberufler das Maximum aus dem Elterngeld herausholen.
Quellen
Häufige Fragen
Haben Freiberufler Anspruch auf Elterngeld?
Ja. Auch Freiberufler können Elterngeld erhalten, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind und die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden.
Welche Einkommensgrenze gilt beim Elterngeld?
Aktuell liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens laut Familienportal des Bundes für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro.
Wie viel dürfen Freiberufler während des Bezugs arbeiten?
Während des Elterngeldbezugs darf die wöchentliche Arbeitszeit grundsätzlich 32 Stunden nicht überschreiten.
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