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Rundfunkbeitrag für Freiberufler – Wer zu Hause arbeitet, muss nicht 2x zahlen

Rundfunkbeitrag für Freiberufler – Wer zu Hause arbeitet, muss nicht 2x zahlen

Freiberufler, die im Homeoffice arbeiten, müssen für ihre Betriebsstätte keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag zahlen, wenn sie bereits für ihren privaten Haushalt den Rundfunkbeitrag entrichten. Der Rundfunkbeitrag für die Wohnung deckt auch die berufliche Nutzung ab, solange das Büro ausschließlich über den Wohnungseingang zu erreichen ist.

Es gibt jedoch zwei wichtige Ausnahmen zu beachten:

  1. Externe Büros: Wenn das Büro einen separaten Eingang hat, der nicht ausschließlich über die Privatwohnung erreichbar ist, gilt es als separate Betriebsstätte und es fällt ein zusätzlicher Beitrag an.
  2. Beruflich genutzte Fahrzeuge: Für Fahrzeuge, die auch für gewerbliche Zwecke genutzt werden, muss ein zusätzlicher Drittelbeitrag von 6,12 € pro Monat gezahlt werden, unabhängig davon, ob ein Autoradio eingebaut ist oder nicht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Freiberufler im Homeoffice in der Regel keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für ihre Betriebsstätte zahlen müssen, solange sie bereits für ihren privaten Haushalt den Beitrag entrichten und das Büro nur über die Wohnung zugänglich ist.


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