Ein Rundfunkbeitrag pro Haushalt
Der Rundfunkbeitrag sieht vor, dass nur ein Beitrag pro Haushalt gezahlt werden muss. Das gilt auch für Freiberufler, die von zu Hause arbeiten. Wer sein Büro in der eigenen Wohnung hat, muss keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag für die berufliche Nutzung zahlen.
Wird für die Wohnung bereits ein Rundfunkbeitrag geleistet, fällt für die Betriebsstätte kein gesonderter Beitrag an. (Quelle: www.rundfunkbeitrag.de)
www.rundfunkbeitrag.de
Externe Büros kosten extra
Wer in einem externen Büro arbeitet, das nicht nur ausschließlich über den Wohnungseingang zu erreichen ist, muss einen Extrabeitrag zahlen.
Für nicht ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge muss jedoch ein Drittelbetrag von monatlich 5,83€ gezahlt werden.