Laptop von der Steuer absetzen als Freiberufler
Ein Laptop ist in der Anschaffung meist sehr teuer. Aber wenn du ihn für deine freiberufliche Tätigkeit brauchst, kannst du dir einen Teil der Kosten bei der Steuererklärung zurück holen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten und einiges zu beachten.
- Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Was ist ein Arbeitsmittel?
- Was ist zu beachten, wenn ich den PC auch privat nutze?
- Wie setze ich den Laptop ab?
- Beispiel für eine Abschreibung des Laptops
- Welche Belege brauche ich für das Finanzamt?
- Und was ist mit der Software auf dem Laptop und weiterem Zubehör?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Nur Arbeitsmittel, die für die Ausübung deiner freiberuflichen Tätigkeit genutzt werden, dürfen abgesetzt werden. Ist das bei deinem Laptop der Fall, kannst du bis zu 100 Prozent der Anschaffungskosten berücksichtigen. Steht auf der Rechnung weiteres Zubehör, du mit zum Beispiel eine Dockingstation – gilt der Gesamtpreis als Anschaffungspreis.
Was ist ein Arbeitsmittel?
Laut § 9 EStG – Einkommenssteuergesetz, werden Arbeitsmittel für die berufliche Ausübung des Berufes benötigt. Genau benannt sind diese nicht, da sie so unterschiedlich wie die vielfältigen Arbeitsgebiete der Freiberufler sind.
So brauchen Masseure Massageliegen, Leiter von Malkursen benötigen Staffeleien und Regale um ihre Farben unterzubringen. Schreibst du Bücher und Texte, machst du das an einem Laptop. Dabei können auch Masseure einen Laptop geltend machen, wenn sie ihre Termine damit verwalten und Buchhaltung sowie Steuer darüber laufen.
Ohne diese geeigneten Mittel kann der Beruf nicht ausgeübt werden und daher darfst du sie bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigen.
Was ist zu beachten, wenn ich den PC auch privat nutze?
Die zusätzliche private Nutzung is grundsätzlich kein Problem, muss dann aber angegeben werden. Außerdem sind die privaten und beruflichen Anteile zu bestimmen, wofür es drei Methoden gibt:
- Schätzen: Bei einer groben Schätzung solltest du eine Aufstellung deiner beruflichen und privaten Tätigkeiten machen, um dem Finanzamt gegenüber glaubhaft zu machen, dass der PC tatsächlich beruflich genutzt wird.
- PC Fahrtenbuch: Hier schreibst du jede berufliche und private Nutzung auf. Mit Datum, Zeit, Dauer. Tätigkeit. Hört sich aufwendig an? Ist es auch. Daher reicht dem Finanzamt eine 3-monatige Dokumentation in einem Steuerjahr aus.
- 50-50 Nutzung: Kannst du die Nutzung nicht konkret bestimmen, eignet sich diese Methode. Auch hier musst du dem Finanzamt gegenüber glaubhaft machen, dass du den Laptop beruflich nutzt. Es empfiehlt sich eine Aufstellung wie bei der Schätzmethode.
Wie setze ich den Laptop ab?
Hierfür solltest du im Vorfeld 3 Punkte klären:
1. Zahlst du Umsatzsteuer oder fällst du unter die Kleinunternehmerregelung?
Zahlst du keine Umsatzsteuer, darfst du keine Vorsteuer berücksichtigen. Hier würdest du den Nettobetrag in der Steuererklärung angeben.
2. Wie hoch war der Anschaffungspreis?
Liegt dieser über 952 Euro (inklusive Steuer), musst du den Laptop auf drei Jahre abschreiben. Warum? Weil er dann zum Anlagevermögen gehört. Die Abschreibungsdauer findest du in der offiziellen AfA-Liste des Bundesfinanzministeriums. Liegt er unter dem Betrag, gilt er als Werbungskosten und kann komplett im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. AfA steht übrigens für Abschreibung für Abnutzung.
3. Wie hoch ist der Anteil der privaten /beruflichen Nutzung?
Kostet dein Laptop 1.000 Euro und du nutzt ihn zu 50 Prozent beruflich, darfst du 500 Euro abschreiben.
Beispiel für eine Abschreibung des Laptops
Gehen wir davon aus, dass dein Laptop 1200 Euro kostete. Du schreibst ihn auf 3 Jahre mit 400 Euro ab. In unserem Beispiel hast du ihn aber Mitte des Jahres gekauft. Hier darfst du die Abschreibung anteilmäßig vornehmen. Du schreibst also im Jahr der Anschaffung 200 Euro ab, in den nächsten beiden Jahren jeweils 400 Euro und im letzten Jahr dann wieder 200 Euro. Die Abschreibung richtet sich also nicht nach dem Kalenderjahr, sondern nach dem Datum der tatsächlichen Anschaffung.
Welche Belege brauche ich für das Finanzamt?
Erst einmal keine, denn die Steuererklärungen werden ohne Belege verschickt oder abgegeben. Nur auf Nachfrage der Finanzbehörde gibst du welche ab. Das könnte zum Beispiel die Rechnung für den Laptop sein oder eine Aufstellung über deine Tätigkeiten, damit das Finanzamt die berufliche Nutzung nachvollziehen kann. Das lässt sich meist auch im Nachgang gut machen, zum Beispiel anhand der Leistungen, die du deinen Kunden in Rechnung gestellt hast. Meist fragt das Finanzamt nur nach, wenn etwas unklar ist.
Und was ist mit der Software auf dem Laptop und weiterem Zubehör?
Kaufst du ein teures Programm speziell für deinen Beruf, kannst du es ebenfalls absetzen. Dafür gelten die gleichen Regeln wie für den Laptop. Ist es aber nur eine kleine Maus für 20 Euro, kannst du sie komplett im Jahr der Anschaffung als Werbungskosten absetzen. Darunter würde auch eine Reparatur des Laptops fallen.