Künstlersozialkasse für Freiberufler erklärt

Künstlersozialkasse Freiberufler

Künstlersozialkasse – verständlich erklärt!

Die KSK wendet sich an alle, die im künstlerischen Bereich tätig sind und mit ihrer Arbeit nicht genug verdienen. Ihr geht aber auch ein besonderer Ruf voraus: Jeder Künstler will rein, nicht jeder schafft es. Wie schwierig ist es wirklich?

Künstler nagen häufig am Hungertuch: Zwar stimmt dieses Klischee nicht in jedem Fall. Dass aber Freiberufler in bestimmten Sparten eher wenig verdienen, ist Fakt.

Besonders am Anfang einer Laufbahn kann es finanziell schon mal eng werden. Nicht immer hilft ein Brotjob, weil dann kaum noch Zeit bleibt für die Kunst. Daher kommen viele auf die Idee, da zu sparen, wo es noch nicht wehtut: bei den Versicherungen. Nun sind aber Krankenversicherung und Co. in Deutschland Pflicht. Was tun?

Der Gesetzgeber hat sich dazu etwas einfallen lassen: die Künstlersozialkasse. Wir erklären, für wen sie zuständig ist, was man tun muss, um hineinzukommen und alles, was du als Freiberufler sonst noch dazu wissen solltest.

Definition: Was ist die Künstlersozialkasse?

Die Künstlersozialkasse (KSK) ist eine gute Sache: Sie soll Menschen helfen, finanziell über die Runden zu kommen. Denn Sozialversicherungen sind in Deutschland Pflicht, aber auch sehr teuer. Wo normalerweise der Arbeitgeber die Hälfte mitbezahlt, muss der Freiberufler alles allein stemmen. Daraus erwachsen ziemlich hohe Beiträge, vor allem zur Krankenversicherung. Nicht jeder kann das bezahlen. Manch einer verdient nicht einmal so viel im Monat, wie die Krankenkasse fordert.

In früheren Zeiten haben Freiberufler oft daran gespart: Hohe Schulden waren die Folge. Das ist einer der Gründe, warum es die KSK gibt. Gegründet 1983, hat sie sich längst zur unverzichtbaren Hilfe für Künstler entwickelt. Doch nicht nur an Künstler wurde gedacht. Auch Publizisten können die KSK in Anspruch nehmen. Damit sollen persönliche Notlagen verhindert werden.

Die KSK ist allerdings keine eigene Krankenkasse. Vielmehr handelt es sich um eine Behörde, welche deine Zahlungen verwaltet. Sie sorgt auch dafür, dass die andere Hälfte deiner Beiträge gezahlt wird. Das ist der Teil, mit dem du nichts zu tun hast, die sogenannte Künstlersozialabgabe.

Sitz der Behörde ist Wilhelmshaven. Sie bearbeitet Vorgänge rund um deine gesetzliche Krankenversicherung, aber auch die Pflege- und Rentenversicherung.

Wie funktioniert die Künstlersozialkasse?

Das zugrundeliegende Prinzip ist einfach: Die KSK organisiert die Verwaltung der Sozialabgaben für Künstler und Publizisten. Schließlich haben sie keine direkten Arbeitgeber, bei denen sie fest angestellt sind. Wo also normalerweise der Arbeitgeber mitzahlt, fällt dies bei Freischaffenden weg. Ohne KSK müsstest du deutlich mehr an Versicherungsbeiträgen bezahlen. Denn immer noch bist du ja pflichtversichert, kannst dir diese Beiträge also nicht einfach sparen.

Grundlage ihrer Arbeit ist das Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG). Es gesteht Künstlern und Publizisten eine Sonderstellung unter den Freiberuflern zu. Deshalb müssen Angehörige dieser Berufe nicht den vollen Satz an die Kassen zahlen. Eine Hälfte der Beiträge bleibt ihnen erlassen. Diese übernimmt der Bund im Verein mit bestimmten Unternehmen, den sogenannten Verwertern.

Gut zu wissen: Du bleibst trotzdem in deiner normalen Krankenkasse. Mit allen Belangen wie etwa Kostenvoranschlag oder Zusatzversicherungen wendest du dich weiter dorthin. Die KSK ist wirklich nur für die Organisation und die Zahlung der Beiträge zuständig.

So finanziert sich das Ganze: Es gibt zwei Säulen. Eine ist die sogenannte Künstlersozialabgabe. Die zahlen alle Einrichtungen und Unternehmen, welche von Kunst profitieren. Dazu zählen nicht nur kommerzielle Unternehmen wie Verlage. Auch staatliche Einrichtungen, beispielsweise Museen oder Musikschulen, leisten ihren Beitrag. Die andere Säule sind Unterstützungszahlungen durch den Bund.

Was sind die Vor- und Nachteile?

Selbst wenn die Mitgliedschaft heiß begehrt ist, hat ein Beitritt nicht nur Vorteile. Du solltest also vorher abschätzen, ob diese Lösung etwas für dich ist. Beispielsweise darfst du laut Satzung nicht wahllos irgendwelche Nebenjobs annehmen. Vielmehr musst du bestimmte Bedingungen dabei beachten. Am besten kennst du dich damit sehr gut aus, sonst gefährdest du deine Mitgliedschaft!

Sei dir am besten stets im Klaren, dass die KSK ein bürokratisches Gebilde ist. Mit strengen Regeln! Sie ebnet vielleicht deinen Weg, kann ihn an einigen Stellen aber auch einschränken.

Damit das deutlich wird, zählen wir im Folgenden wichtige Vor- und Nachteile einer Mitgliedschaft auf.

Vorteile der Künstlersozialkasse

  • Abgesichert: regelmäßig gezahlte Sozialbeiträge auch bei wenig Einkommen.
  • Finanzielle Erleichterung: deutlich geringere Beitragssumme als eine Zahlung direkt an deine Krankenkasse.
  • Altersvorsorge: anteilige Einzahlungen in Pflege- und Rentenversicherung!
  • Du hast weiterhin Wahlfreiheit: gesetzlich oder privat?

Nachteile einer Mitgliedschaft in der KSK

  • Wenn du sehr wenig verdienst, kannst du kein Mitglied werden: Du musst ein Mindesteinkommen im Jahr erreichen: derzeit 3900 Euro.
  • Wenig Flexibilität in puncto Nebenverdienst: Wenn du etwas dazuverdienen möchtest, musst du viel beachten. Ansonsten gefährdest du deinen Status als Künstler.

Wer darf in die Künstlersozialkasse?

Grundsätzlich steht die KSK jedem offen. Es gibt nur eine Voraussetzung: eine selbstständige Tätigkeit im künstlerischen oder publizistischen Bereich. Diese Tätigkeit sollte darauf angelegt sein, dich zu ernähren. Und zwar dauerhaft, also länger als nur ein paar Monate.

Als selbstständig gilt jeder, der nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Das schließt vor allem auch wechselnde Auftraggeber ein.

Der Begriff Künstler meint aber nicht nur die schönen Künste wie zum Beispiel Malerei. Mit den Jahren kamen immer mehr moderne Berufe hinzu. Deshalb gibt es inzwischen eine Liste, die du auf der Website der KSK findest. Sie umfasst sehr viele Berufe im künstlerischen oder publizistischen Bereich. Die Hauptbereiche sind Wort, bildende Kunst, Musik und darstellende Kunstberufe.

Eine kleine Hürde hat der Gesetzgeber aber eingebaut. Dein Einkommen sollte mehr als 3900 Euro im Jahr betragen.

Schaffst du das anfangs noch nicht, keine Angst: Weil gerade die ersten Jahre hart werden können, ist die KSK hier nicht sehr streng. Du darfst drei Jahre lang weniger verdienen, ohne gleich Angst um deine Mitgliedschaft haben zu müssen.

Gerechnet wird dabei vom Zeitpunkt der Aufnahme deiner Tätigkeit an. Verwechsle dies nicht mit dem Zeitpunkt deiner Anmeldung bei der KSK! Häufig nimmt man ja erst die Tätigkeit auf und meldet sich erst später bei der KSK.

Und noch einen Vorteil hast du als Anfänger: Die KSK verlängert deinen Status als Anfänger, wenn du deine künstlerische Tätigkeit mal unterbrichst. Anerkannte: Kindererziehung, freiwilliger Wehrdienst oder auch eine temporäre abhängige Beschäftigung. Entsprechend der dort verbrachten Zeit verlängern sich auch die drei Jahre.

Wie kommt man in die Künstlersozialkasse?

Bist du der Meinung, alle Voraussetzungen zu erfüllen? Sehr gut! Dann solltest du jetzt den Antrag stellen. Lade dir dazu den Fragebogen von der Website herunter. Du findest ihn unter dem Menüpunkt „Service“. Geh dort ins „Mediacenter für Künstler und Publizisten“. Drucke ihn und fülle ihn aus.

Sammle auch schon Nachweise aller Art für deine Tätigkeit, denn die musst du beifügen. Natürlich immer als Kopie!

Als Tätigkeitsnachweise zählen zum Beispiel:

  • Abrechnungen
  • Verträge
  • Veröffentlichungsnachweise
  • Nachweise über Auftritte, Konzerte
  • Belege zu Ausstellungen

Wenn du meinst, etwas sei nicht wichtig, schick es trotzdem mit. Auch ein Flyer mit deinem Namen kann ein Beleg für deine Tätigkeit sein! Jeder einzelne Nachweis kann dir behilflich sein – und die KSK prüft alles sehr eingehend.

Das heißt leider auch, die Antwort kann etwas dauern. Mehrere Wochen sind nicht ungewöhnlich. Im Normalfall erhältst du aber eine kurze Bestätigung, dass dein Brief angekommen ist.

Diese Bestätigung ist nicht nur deine Eingangsbestätigung. Solange du noch nichts anderes hast, dient sie auch als Beleg dafür, ab wann deine Mitgliedschaft startet.

Hier gilt immer der Tag der Antragstellung. Weil die Bearbeitung aber länger dauert, wirst du weiterhin Beiträge zahlen wie vorher auch. Dadurch kommt es später zur Überzahlung. Die zu viel gezahlten Beiträge forderst du natürlich von der Krankenkasse zurück!

Wie hoch sind die Beiträge?

Dein Beitrag wird individuell berechnet. Ausschlag gibt dein voraussichtliches Jahreseinkommen für das nächste Kalenderjahr. Dies musst du angeben, selbst wenn du das vielleicht noch gar nicht kennst. Das ist nicht immer einfach, doch im Lauf der Zeit bekommst du ein Gespür dafür.

Anschließend erhältst du einen Bescheid, in dem steht, wie viel du zu zahlen hast. Deine Zahlungen erfolgen dann monatlich. Bei 10.000 Euro im Jahr ergeben sich auf Grundlage aktueller Sätze ca. 150 Euro pro Monat. Die Frage nach deinem voraussichtlichen Jahreseinkommen erhältst du jedes Jahr neu. Deine Antwort muss bis zu einem Stichtag Anfang Dezember bei der KSK eingehen.

Das ist sehr wichtig: Die KSK kann auch sehr unangenehm werden. So kann sie Bußgelder einziehen, wenn du dich nicht an die Regeln hältst! Das gilt auch für Fristen und deren Einhaltung.

Noch etwas zur Schätzung deines voraussichtlichen Jahreseinkommens. Je mehr du dort angibst, desto höhere Beiträge musst du zahlen. Das gestaltet sich in der Praxis aber unkompliziert. Die Schätzung deines nächsten Jahreseinkommens etwa kannst du inzwischen problemlos online abgeben.

Leider bringt diese Praxis immer wieder Mitglieder auf eine Idee: Kann ich mein Einkommen nicht ein bisschen runterrechnen, um Beiträge zu sparen?

Dazu raten wir nicht. Aus zwei Gründen:

Du kannst jederzeit dazu aufgefordert werden, eine Betriebsprüfung mitzumachen. Dabei prüft die KSK dein Einkommen der letzten Jahre. Wenn du viel zu niedrige Beiträge gezahlt hast, gibt das Ärger! Hier drohen hohe Nachzahlungen.

Bedenke außerdem, dass du irgendwann Rente beziehen wirst. Selbst wenn in jungen Jahren dieser Punkt völlig nebensächlich erscheint: Die Höhe dieser Rente hängt von deinen eingezahlten Beiträgen ab. Zahlst du über Jahrzehnte niedrige Beiträge, droht dir Altersarmut.

Wann fällt die Künstlersozialkasse an?

Die Zahlungen fallen jeweils monatlich an. Dein Beitrag bemisst sich nach deinem geschätzten Jahreseinkommen. Die KSK rechnet also jeweils für ein Jahr im Voraus.

Gezahlt wird aber im Nachhinein: Deine erste Zahlung für den Januar erfolgt erst im Februar. Dies klingt aber komplizierter, als es ist. Die KSK schickt dir alles Nötige mit, wenn sie dir den Bescheid zustellt. Du bist dann für die Zahlung über deine Bank verantwortlich. Hier bietet sich ein Lastschriftmandat an.

Überweisung geht auch, ist aber nicht so praktisch: Den Bescheid erhältst du jedes Jahr neu. Das heißt, der Betrag ändert sich von Jahr zu Jahr. Manchmal ändert er sich auch mittendrin! Gibst du der KSK die Möglichkeit, das Geld direkt von deinem Konto einzuziehen, musst du dich darum nicht weiter kümmern.

Was ist meldepflichtig?

Neben dem Jahreseinkommen für das nächste Jahr sind auch andere Dinge meldepflichtig. Das betrifft vor allem Änderungen. Wenn du umziehst oder dein Einkommen sich erheblich ändert, solltest du der KSK sofort Bescheid sagen. Auch wenn du eine andere Tätigkeit aufnimmst oder gar deine künstlerische Tätigkeit beendest, muss die KSK das wissen.

Meldepflichtige Änderungen:

  • Tätigkeit
  • Adresse
  • Einkommen
  • Bankverbindung bei Lastschriftmandat

Letzteres kann sogar hilfreich sein. Denn wenn du einmal weniger einnimmst als geplant, kannst du es der KSK rasch und unbürokratisch mitteilen. Dann bekommt du recht schnell einen Änderungsbescheid, in dem dein Beitrag entsprechend angepasst wird.

Dasselbe solltest du aber auch tun, wenn du einmal wesentlich mehr verdienst. Wir wünschen dir das natürlich! Vergiss dann aber nicht, die Angabe rechtzeitig bei der KSK zu machen. Denn von Zeit zu Zeit kann die KSK eine Betriebsprüfung durchführen. Hast du über einen längeren Zeitraum zu wenig gezahlt, musst du nachzahlen!

Wie kann man aus der Künstlersozialkasse austreten?

Das geht leider nicht. Jedenfalls nicht per Formular! Es gibt aber natürlich Möglichkeiten, wie du die KSK verlassen kannst. Doch die Künstlersozialkasse entscheidet, wann das geschieht.

Wenn du deine Tätigkeit beendest, kannst du natürlich kein Mitglied bleiben. Das kann auf zwei Arten passieren. Entweder verdienst du nicht mehr genug, um das Jahreseinkommen zu schaffen. Oder du nimmst hauptberuflich eine abhängige Beschäftigung auf, über welche du dann auch versichert bist.

Ein Wort zu Hartz 4: Oft gibt es Durststrecken, die sich nur mithilfe des Jobcenters bewältigen lassen. In dem Fall ruht deine KSK-Mitgliedschaft. Du musst das der KSK unverzüglich mitteilen! Nimmst du deine freiberufliche Tätigkeit wieder auf, geht es auch mit der Mitgliedschaft nahtlos weiter. Lediglich dann, wenn du es nicht mehr zurück zum alten Einkommen schaffst, gerät durch Hartz 4 deine KSK-Mitgliedschaft ernsthaft in Gefahr.

Fazit: Widme dich deiner Kunst mithilfe der Künstlersozialkasse!

Für Künstler und Publizisten ist die Künstlersozialkasse eine große Hilfe: Sie übernimmt die Hälfte aller zu zahlenden Beiträge. Mit den Rechten gehen aber auch Pflichten einher: Im ungünstigsten Fall führt ein Versäumnis zum Verlust der Mitgliedschaft. Dennoch raten wir dir, eine Mitgliedschaft anzustreben. Es ist vor allem eine große finanzielle Erleichterung: Ohne die KSK zahlst du als Freiberufler doppelt so viel Sozialbeiträge!

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