IT-Haftpflichtversicherung für Freiberufler

IT-Haftpflicht Freiberufler

Ein Projekt kann in Verzug geraten, Missverständnisse ergeben sich bei der Interpretation des Auftrags, oder ein Programmierfehler schleicht sich ein – mit den zu erwartenden Folgen. Menschen machen Fehler, auch bei allergrößter Sorgfalt. Wenn sich der Konflikt aber zuspitzt und der Auftraggeber verlangt Schadenersatz, gehen die Forderungen auch mal in den sechsstelligen Bereich. Zum Glück gibt es aber Haftpflichtversicherungen, die einen umfassenden Schutz bieten.

Die IT-Haftpflicht für Freiberufler

Als IT-Haftpflicht bezeichnet man eine Versicherung, die speziell auf den IT-Bereich ausgerichtet ist. Als Berufshaftpflicht schützt sie Dich, wenn ein Schaden bei einem Dritten entsteht, den Du zu verantworten hast. Dann springt die IT-Versicherung für Freiberufler für Dich ein und begleicht die Ansprüche des Betroffenen. Als Kombinationsversicherung deckt die Police außer einem echten Vermögensschaden auch Personenschäden, Sachschäden und Vermögensfolgeschäden ab. Mit all diesen Komponenten bist Du als IT-ler maßgeschneidert abgesichert und optimal geschützt.

Welche IT-Freiberufler benötigen eine Haftpflichtversicherung?

In der IT-Branche sind etliche Berufsgruppen versammelt. Die Aufgaben werden im Haupt- oder Nebenberuf abgearbeitet, das Unternehmen befindet sich noch in der Gründungsphase oder konnte sich bereits am Markt etablieren. Immer wieder besteht allerdings das Risiko, dass Du einen Schaden bei einem Kunden verursachst, der Deine finanziellen Verhältnisse weit übersteigt. Vermögens- oder Sachschäden sind nicht ausgeschlossen oder gar Personenschäden.

Wer die Verantwortung trägt, muss auch für die finanziellen Konsequenzen gerade stehen. Die IT-Haftpflicht schützt ihre Kunden vor den Haftungsrisiken, die im Beruf entstehen können, und sichert damit die Selbständigkeit von Freiberuflern und Unternehmen.

Ob Webdesigner oder Informatiker, wer mit Computern befasst ist, kann durch einen Fehler sogar ganze Systemabstürze verursachen. Dann entsteht ein Verdienstausfall für den Auftraggeber, den dieser zurückverlangen kann. Ein EDV-Berater berät seine Kunden bei der Nutzung von Hard- und Software, unter Umständen mit Folgen für die Funktionalität der Anlage. Auch Schulungen führen bisweilen zu finanziellen Folgen, die Entwicklung von neuen Software-Elementen kann ganze Großbetriebe lahmlegen.

Fehlentscheidungen und ihre Folgen

Häufig unterschätzen die Beteiligten das Risiko, beim Kunden aus Versehen einen erheblichen Schaden anzurichten. Aber jeder IT-Spezialist ist Haftungsrisiken ausgesetzt, die durchaus gravierend ausfallen können. Oft erwartet der Auftraggeber von Dir, in einem engen Zeitrahmen anspruchsvolle Aufgaben durchzuführen. Unter diesen Umständen wird jede Tätigkeit fehleranfällig, Prozesse geraten ins Stocken.

In den Berufen der IT sind die Folgen dann finanziell anspruchsvoll, denn Programmier- oder Systemfehler haben mitunter weitreichende Konsequenzen. Außerdem sind sie nicht immer so schnell korrigiert wie sie aufgetreten sind. Einen Datenverlust zu korrigieren ist oft zeitraubend und nur mit Hilfe von Spezialisten durchführbar, was die Kosten weiter in die Höhe treibt. Kommt es gar zu einem Rechtsverstoß, sind oft Gutachter involviert und immense Gerichtskosten zu erwarten.

Aber nicht nur bei einer mangelhaften Ausführung, bereits bei einer Unzufriedenheit des Kunden drohen finanzielle Konsequenzen. Das Unternehmen kann Dir die Schuld für einen entstandenen Verdienstausfall geben oder einen Ausgleich für unerwartete Mehrkosten in Rechnung stellen. Derartige Entschädigungen oder Schadensersatzansprüche können schnell in den Ruin führen, Forderungen im sechsstelligen Bereich kommen nicht selten auf den Betroffenen zu.

Ein Beispiel aus der Versicherungspraxis: Der Backup-Fehler

Ein Internet-Dienstleister bietet seinen Kunden Speicherplatz in der Cloud an. Professionelle Fotografen nutzen das Angebot. Sie organisieren und bearbeiten ihre Bilder auf den Servern des Unternehmens, das mit einem regelmäßigen Daten-Backup für die Sicherheit der Dokumente sorgt. Alle Backups werden jede Nacht testweise eingespielt, womit die reibungslose Funktionalität des Systems zuverlässig garantiert bleibt.

Dann kommt es zu einem Ausfall der Festplatten, und, wie in den Testverfahren auch, das Datenmaterial wird wie gewohnt vom Backup aus eingespielt. Dabei stellt sich aber heraus, dass sich bei den Metadaten der Bilder falsche Zuordnungen ergeben haben. Der Name des Autors, das Erstellungsdatum und andere Textelemente stimmen nicht mehr mit dem Original überein. Diese Angaben wurden nämlich in einem älteren Datensatz gespeichert und durch ein falsches Script mit den Backups aus der Testdatenbank verwechselt.

Das Testsystem hat zwar immer wieder einwandfrei funktioniert, niemals wurde aber die Richtigkeit der Einträge überprüft. Die Endkunden sehen sich mit einem erheblichen finanziellen Schaden konfrontiert. Tausende Fotos sind nicht mehr eindeutig zuzuordnen, oder die Metadaten müssen neu eingepflegt werden. Die Schadenssumme beläuft sich schließlich auf 500 000 Euro.

Was sichert die Haftpflicht für IT-Freiberufler ab?

Der Umfang der Versicherung eines IT-Freiberuflers sollte auf die Anforderungen seiner Selbstständigkeit individuell abgestimmt sein. Das Versicherungspaket berücksichtigt zum einen, ob Du einen Betrieb mit Mitarbeitern führst, oder ob Du als IT-Freelancer arbeitest. Was andererseits die zu versichernden Tätigkeiten angeht, beachtet die Haftpflichtversicherung die individuellen Risiken Deines IT-Berufs.

Wer etwa als Webdesigner arbeitet, kann in das Leistungspaket einen Versicherungsschutz für den Fall einer Urheberrechtsverletzung mit aufnehmen. Ein IT-Berater, der auch für Unternehmen im Bereich der Medizin- oder Labortechnik tätig ist, benötigt einen besonderen Schutz, der seinem spezifischen Berufsrisiko entspricht. Nur wer alle Komponenten seines beruflichen Alltags in den Versicherungsvertrag mit aufnehmen lässt, ist für alle Schadensfälle abgesichert.

Die Bausteine einer Haftpflichtversicherung

Für Tätigkeiten im IT-Bereich bieten die Versicherer unterschiedliche Deckungskonzepte an. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist ein Baustein der Haftpflicht. Sie sichert Dich ab gegen finanzielle Nachteile Dritter oder gegen echte Vermögensschäden, die ihnen entstehen. Als Haftungsgrundlage gelten Verpflichtungen, die sich entweder aus dem Arbeitsvertrag ergeben oder aus der Gesetzeslage.

Die IT-Betriebshaftpflicht ist ein weiteres Element. Hier geht es um Sachschäden, Personenschäden und Vermögensfolgeschäden, die anderen Personen entstehen. Grundlage für die Haftung ist ausschließlich die gesetzliche Verpflichtung.

In beiden Komponenten ist der passive Rechtsschutz enthalten, der bei der Abwehr eines unberechtigten Anspruchs relevant wird. Auch wenn eine Fahrlässigkeit als Schadensursache vorliegt, greifen beide Versicherungselemente

Die Vermögensschadenhaftpflicht

Ein echter oder reiner Vermögensschaden ist dann entstanden, wenn er nicht die Folge eines Personen- oder Sachschadens ist, also unmittelbar aus der Tätigkeit hervorgeht. Kommt es etwa zu einem Fehler, wenn eine neue Software beim Auftraggeber implementiert wird, kann durch einen Umsatzausfall ein Schaden in Höhe von 150 000 Euro entstehen, für den der Kunde Dich haftbar machen wird.

Mit der Vermögensschadenhaftpflicht sind derartige Installationsfehler versichert, auch Programmier- und sogar Beratungsfehler. Wenn Du aus Unachtsamkeit per E-Mail einen Virus oder Trojaner aufspielst, greift die Versicherung ebenfalls. Gleiches gilt in allen Bereichen der Datenerfassung, -verarbeitung und -speicherung einschließlich der Löschung oder Beschädigung fremder Daten. Ebenfalls enthalten sind rechtliche Verstöße und deren Folgen, etwa beim Datenschutz (DSGVO), Lizenz-, Domain-, Marken- sowie Namensrecht und weiteren Verletzungen des Urheberrechts. Wenn Du Termine nicht einhältst oder die Erwartungen des Kunden nicht erfüllst, kommt die Versicherung ebenfalls für den Schaden auf.

Je nach Versicherer können weitere Komponenten vereinbart werden. Sogar ein entgangener Gewinn wird von einigen Anbietern übernommen. Eigenschäden sind ebenfalls eine Option, wenn etwa das Vertrauen gestört wird oder die Reputation leidet. Bisweilen kommt es zu Vertragsstrafen, wenn Datenschutzvereinbarungen oder Geheimhaltungspflichten verletzt werden. Wenn Du Deine freiberufliche Tätigkeit aufgeben willst, kann die Nachhaftung eintreten. Alle diese misslichen Angelegenheiten und weitere kannst Du bei einigen Unternehmen bei Vertragsabschluss in die Police mit aufnehmen lassen.

Die Betriebshaftpflicht

In dieser Komponente ist etwa die Abwehr eines unberechtigten Anspruchs enthalten. Wenn Du etwa versehentlich einen technischen Defekt auslöst, wird der Kunde anschließend Forderungen stellen. Oder ein Mitarbeiter verletzt sich, weil die Steuerung der Maschine von Dir fehlerhaft programmiert wurde. Für den entstandenen Personenschaden wird Dich das Unternehmen anschließend haftbar machen. Mit der Betriebshaftpflicht sind deshalb Schäden an der Hardware des Auftraggebers abgesichert wie auch folgende Verletzungen, die durch Dein Handeln entstanden sind.

Was ist nicht versichert?

Aber nicht alles wird durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt. Eine vorsätzlich begangene Handlung ist selbstredend niemals Gegenstand eines entsprechenden Vertrags, genauso wie alle Schäden, die im Rahmen eines normalen unternehmerischen Risikos auftreten.

Ansprüche aus Garantiezusagen, auf Nachbesserung oder Nacherfüllung wird der Versicherer ebenfalls nicht anerkennen. Verzögern sich die Leistungen, und der Betrieb fordert Schadensersatz, erklärt sich die Haftpflicht ebenfalls für nicht zuständig. Auch bei einer vorsätzlich oder auch nur grob fahrlässig erbrachten fehlerhaften Einschätzung der Bedingungen des Auftrags als Schadensursache entstehen für die Versicherung keine Verpflichtungen.

Die Kosten einer IT-Haftpflicht

Die bei der Haftpflicht für IT-Freiberufler entstehenden Kosten lassen sich nicht pauschal benennen. Zu unterschiedlich sind die beruflichen Bedingungen und die Voraussetzungen des Versicherten. Maßgebliche Faktoren für die Preisbildung sind die gewählte Deckungssumme, der Leistungsumfang und die individuelle Risikosituation.

Tipp: Preis bei einem Marktführer ermitteln.

Besonders das individuelle Tätigkeitsfeld ist zu berücksichtigen, die Auftragssituation und der Jahresumsatz des Versicherungsnehmers. Denn mit höherem Umsatz steigen auch die jährlichen Kosten der IT-Haftpflicht. Dabei ist nicht zwingend entscheidend, welche Rechtsform Du gewählt hast, also ob Du als freier Beruf, UG oder GbR, als PartG oder sogar als GmbH eingetragen bist.

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