Arbeitszimmer von der Steuer absetzen als Freiberufler

Häusliches Arbeitszimmer als Freiberufler – Voraussetzungen für die steuerliche Absetzung

Seit Ausbruch der Corona-Pandemie gehört das Arbeiten im Home-Office zu den Maßnahmen, die ein Fortschreiten der Infektionen verhindern sollen. Sind Sie als Freiberufler tätig, weil Sie z. B. als Journalist oder als Grafiker arbeiten, musstest du dich schon davor mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit eines häuslichen Arbeitszimmers auseinandersetzen.

Was ist ein häusliches Arbeitszimmer?

Um die Kosten für einen Arbeitsbereich in deinen eigenen vier Wänden steuerlich geltend zu machen, muss der Platz, an dem du deine berufliche Tätigkeit ausführst, bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Nach der Definition des Gesetzgebers muss der Raum separat von den anderen Zimmern der Wohnung abgegrenzt sein. Die Funktion und die Ausstattung dieses Teils der Wohnung zielen ausschließlich darauf ab, deine berufliche Tätigkeit zu unterstützen. Dies geschieht überwiegend dadurch, dass du gedanklich und schriftlich tätig wirst. Natürlich zählen auch die Arbeiten, die du an einem Computer ausführst zu deinen beruflichen Tätigkeiten. Darüber ist auch die Zeit betrieblich veranlasst, die du mit der Verwaltung und der Organisation deines freiberuflichen Unternehmens verbringst.

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Beispiel

Ein Grafiker erstellt für einen Kunden einen Auftrag. Anschließend erstellt er die Rechnung und verschickt sie. Eine Kopie seiner Rechnung legt er in dem Ordner für seinen Steuerberater ab.

Die Größe des Arbeitszimmers hat für die steuerliche Abzugsfähigkeit keine Bedeutung.

Steuerliche Absetzbarkeit – Welche Voraussetzungen musst du in deinem steuerlichen Arbeitsbereich schaffen?

Vom Grundsatz her sind die Aufwendungen, die du für eine berufliche Tätigkeit, außerhalb deines Arbeitsplatzes aufwendet, nicht steuerlich abzugsfähig. Der Gesetzgeber lässt allerdings Ausnahmen zu, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Welche Voraussetzungen muss ein häusliches Arbeitszimmer?

Du kannst die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Raum ist ein Teil deiner privaten Wohnung. Erfordert es deine berufliche Tätigkeit, kann sich das häusliche Arbeitszimmer auch in einem Kellerraum oder im Dachgeschoss der Immobilie befinden.
  • Ein Lagerraum oder eine Arbeitsecke im Wohnzimmer stellen kein Arbeitszimmer im steuerlichen Sinn dar. Der Raum muss separat und von den anderen Zimmern der Wohnung angelegt sein.
  • In dem häuslichen Arbeitszimmer dürfen sich nur Gegenstände befinden, die deiner beruflichen Tätigkeit dienen. Hast du hier z. B. einen Kleiderschrank untergebracht oder einen Küchentisch, an dem du dein Mittagessen einnimmst, sind die Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • Das Arbeitszimmer musst du überwiegend für deine berufliche Tätigkeit nutzen. Liegt der Anteil deiner privaten Tätigkeiten jedoch nicht höher als 10 %, wird das Finanzamt dir die steuerliche Abzugsfähigkeit nicht versagen.

Kannst du ein häusliches Arbeitszimmer z. B. mit deinem Ehepartner teilen?

Wenn zusammenveranlagte Ehegatten sich ein häusliches Arbeitszimmer teilen, können die aufgewendeten Kosten jeweils nur in Höhe des jeweiligen Miteigentumsanteils des jeweiligen Ehegatten geltend gemacht werden. Beträgt dieser z. B. nur 20 %, können die aufgewendeten Kosten auch nur in diesem Umfang in der Steuererklärung berücksichtigt werden.

Was bedeutet Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit?

Die aufgewendeten Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer sind voll abzugsfähig, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit darstellt. Das Steuerrecht bezieht hierbei alle Tätigkeiten ein, die der Wohnungsinhaber für die Erzielung seiner Aufwendungen unternimmt. Maßgebend für den Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist die Qualität deiner Arbeit, die du hier verrichtest.

Beispiel

Ein Schriftsteller recherchiert und schreibt in seinem häuslichen Arbeitszimmer einen Roman. Dies stellt den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit dar. Die Kosten, die er als Betriebsausgaben für sein häusliches Arbeitszimmer geltend macht, sind in vollem Umfang abzugsfähig.

Beispiel

Ein Arzt unterhält neben seiner Praxis auch ein häusliches Arbeitszimmer, in dem er am Wochenende Fachzeitschriften liest. Da das Lesen der Fachzeitschriften nicht als Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit eines Arztes gewertet werden kann, kann der Arzt die Kosten für sein Arbeitszimmer nicht als Betriebsausgaben geltend machen.

Eine Kostendeckelung auf 1.250 Euro kommt hier auch nicht in Betracht, da dem Arzt seine Büroräume für das Lesen von Fachzeitschriften zur Verfügung stehen.

Welche Aufwendungen wirken sich steuerlich aus?

Zu den Kosten, die du für dein häusliches Arbeitszimmer geltend machen kannst, gehört die Miete. Bist du selbst Eigentümer (oder Miteigentümer) der Immobilie, in der das häusliche Arbeitszimmer untergebracht ist, kannst du die Abschreibung für das Haus anteilig als Betriebsausgaben absetzen.

Für den Ansatz der weiteren abzugsfähigen Kosten kommt es darauf an, wie du die Immobilie finanziert hast. Schuldzinsen, die bei der Rückzahlung eines Immobiliendarlehens anfallen, kannst du ebenfalls anteilig als Kosten berücksichtigen.

Zu den weiteren abzugsfähigen Kosten gehören die folgenden Aufwendungen:

  • Energiekosten (Strom, Heizung, Wasser)
  • Grundsteuer und Müllgebühren
  • Schornsteinfegergebühren
  • Beiträge, die du für die Immobilie bezahlst (z. B. Mieterverein)
  • Wohngebäudeversicherungen
  • Renovierungs- und Instandhaltungskosten

Welche Kosten kannst du nicht geltend machen?

Zu den Kosten, die du nicht als Betriebsausgaben für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen kannst, gehören insbesondere die Aufwendungen für Luxusgegenstände. Hast du z. B. ein Kunstgemälde in deinem Arbeitszimmer aufgehangen, hat dies nichts mit deiner beruflichen Tätigkeit zu tun (Ausnahme: Galerist). Die Kosten für die Anschaffung kannst du nicht von der Steuer abziehen.

Wie werden die Kosten für das häusliche Arbeitszimmer berechnet?

Um die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich zu berücksichtigen, musst du die Höhe der Aufwendungen ermitteln. Das Finanzamt erkennt den Abzug bis zum Höchstbetrag an. Für den Ansatz der Kosten musst du auf Anfrage des Finanzamts die entsprechenden Belege vorlegen.

Die Ermittlung der abzugsfähigen Kosten

Alle Kosten, die du für dein häusliches Arbeitszimmer geltend machst, sind entweder vollständig oder teilweise abzugsfähig.

Schaffst du dir z. B. einen Schreibtisch, einen Schreibtischstuhl und einen Büroschrank an, sind dieses Kosten zu 100 % betrieblich veranlasst und können vollständig von der Steuer abgesetzt werden.

Die laufenden Kosten deiner Wohnung kannst du – soweit sie auf das häusliche Arbeitszimmer entfallen – anteilig als abzugsfähige Kosten geltend machen. Du musst dich hierbei an der Größe deines Arbeitszimmers im Verhältnis zu deiner gesamten Wohnfläche orientieren.

Beispiel

Du hast insgesamt eine Wohnfläche von 100 Quadratmetern. Auf dein Arbeitszimmer fallen 10 Quadratmeter. Dies bedeutet, dass du z. B. deine Mietkosten und deine Stromkosten mit einem Anteil von 10 % als Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer geltend machen kannst.

Wo ist die Grenze der steuerlichen Abzugsfähigkeit?

Das Finanzamt berücksichtigt die Kosten, die du für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machst, nur bis zu einem Betrag von jährlich 1.250 Euro. Das gilt allerdings nur, wenn dir für deine berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

Bist du als Freiberufler tätig und hast kein separates Büro angemietet, stellt das häusliche Arbeitszimmer den Mittelpunkt deiner beruflichen Tätigkeit dar. In diesem Fall nimmt das Finanzamt keine Kostendeckelung vor. Die Grenze von 1.250 Euro spielt in diesem Fall keine Rolle.

Ansatz der Kosten in der Steuererklärung

Die Kosten, die du als Freiberufler in der Steuererklärung als Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer deklarierst, stellen Betriebsausgaben dar. Anders als z. B. bei einem Arbeitnehmer, werden die Kosten nicht direkt in der Steuererklärung angegeben. Du ziehst die Aufwendungen zusammen mit deinen anderen Betriebsausgaben von den Betriebseinnahmen ab und minderst hierdurch deinen steuerpflichtigen Gewinn.

Das Finanzamt ist berechtigt, deine Angaben zu überprüfen. So kann der Finanzbeamte z. B. die Nachweise für die angesetzten Kosten von dir verlangen oder eine steuerliche Betriebsprüfung anordnen.

Die Kontrolle des Finanzamts

Generell steht es dem Finanzamt frei, die Angaben zu überprüfen, die du in deiner jährlichen Steuererklärung gemacht hast. Zu diesem Zweck erhältst du die Anordnung einer steuerlichen Betriebsprüfung.

Aus dem Schreiben gehen u.a. der Tag der Prüfung und der Prüfungsumfang (Steuerarten und Zeitraum) hervor.

Beispiel

Ein Grafiker erhält vom Finanzamt die Anordnung einer steuerlichen Prüfung. Neben dem festgelegten Datum bestimmt das Finanzamt mit dem Schreiben auch, dass die Einkommensteuer und die Umsatzsteuer für die Jahre 2018 bis 2020 geprüft werden sollen.

In der Regel findet die Betriebsprüfung in deinen betrieblichen Räumen statt. Hierzu zählt auch das häusliche Arbeitszimmer, wenn du die Kosten für deinen heimischen Arbeitsbereich von der Steuer absetzen möchtest. Der Betriebsprüfer besichtigt das Arbeitszimmer und kontrolliert, ob alle Voraussetzungen für sie steuerliche Absetzbarkeit erfüllt sind.

Beauftragst du einen Steuerberater mit deinen steuerlichen Angelegenheiten, beantragt dieser in der Regel, dass die Betriebsprüfung in seinem Büro stattfindet. Möchtest du aber die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer von der Steuer absetzen, musst du dich dennoch auf einen kurzen Besuch des Betriebsprüfers einstellen.

Zusammenfassung

Bist du als Freiberufler tätig und verrichtest du einen Großteil deiner beruflichen Tätigkeiten in einem häuslichen Arbeitszimmer, kannst du die Kosten als Betriebsausgaben gewinnmindernd von der Steuer absetzen.

Voraussetzung für die steuerliche Abzugsfähigkeit sind, dass sich das häusliche Arbeitszimmer in einem separaten Raum befindet und die private Nutzung des Zimmers unter 10 % liegt.

In einem häuslichen Arbeitszimmer dürfen sich nur die Gegenstände befinden, die du für die Ausübung deiner Tätigkeit benötigst. Private Dingen (z. B. ein Bett oder einen Kleiderschrank) solltest du hier nicht unterbringen.

Zu den Kosten, die du absetzen kannst, gehören die Miete oder die Gebäudeabschreibung. Auch die Energiekosten, die Grundsteuer und Renovierungskosten zählen zu den Aufwendungen, die das Finanzamt anerkennt. Kosten für Luxusgegenstände sind nicht berücksichtigungsfähig.

Die Höhe der abzugsfähigen Kosten richtet sich nach der Größe des Arbeitszimmers im Verhältnis zu der gesamten Wohnfläche. Beträgt der Anteil z. B. 10 %, können sämtliche abzugsfähigen Kosten zu 10 % geltend gemacht werden.

Das Finanzamt ist berechtigt, deine Angaben zu überprüfen. Dies erfolgt durch Vorlage der entsprechenden Belege oder durch die Anordnung einer Betriebsprüfung.

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