Freiberufler müssen keine Gewerbesteuer zahlen, deswegen lohnt es sich, sich als Freiberufler beim Finanzamt anzumelden. Doch in welchen Berufen kann man als Freiberufler arbeiten?
Wir haben eine Liste mit Katalogberufen zusammengestellt, die man als Freiberufler ausüben kann. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wenn du deinen Beruf nicht in der Liste findest, du aber der Meinung bist, dass es eine freiberufliche Tätigkeit sein könnte, stimme dich mit deinem Finanzamt ab. Die Liste hilft dir dabei, einen guten Eindruck zu bekommen, was zulässig ist.
Nicht freiberuflich arbeitest du in der Regel, wenn du physische Produkte verkaufst, die keine Kunstwerke sind.
Navigiere durch unseren Freiberufler Katalog über die verschiedenen Kategorien.
Heilberufe, Pflege, Gesundheitswesen
- Altenpfleger (soweit keine hauswirtschaftliche Versorgung der Patienten erfolgt)
- Ärzte
- Dentisten
- Diätassistent
- Diplom-Psychologe
- Ergotherapeut
- Hebamme
- Heilmasseur
- Heilpraktiker
- Krankengymnast
- Krankenpfleger (aber Gewerbe, wenn keine gesetzlich begründete Erlaubnis erforderlich ist und das Gesundheitsamt die Tätigkeit nicht überwacht (z.B. häuslicher Pflegedienst))
- Logopäde (wenn er seine Tätigkeit mit Erlaubnis nach dem Logopädengesetz ausübt.)
- Medizinischer Fußpfleger
- Medizinischer Bademeister (soweit dieser auch zur Feststellung des Krankheitsbefunds tätig wird oder persönliche Heilbehandlungen am Körper des Patienten vornimmt.)
- Medizinisch-technischer Assistent
- Orthoptist
- Physiotherapeuten
- Podologe
- Rettungsassistent
- Tierärzte
- Zahnärzte
- Zahnpraktiker
Rechts-, Steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe
- Beratende Volks- und Betriebswirte
- Buchprüfer (vereidigt)
- Bücherrevisor (vereidigt)
- Notare
- Patentanwälte
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Steuerbevollmächtigte
- Vereidigte Buchprüfer und Bücherrevisoren
- Wirtschaftsprüfer
Naturwissenschaftlichen/ technischen Berufe
- Architekten
- Bauingenieur
- Baustatiker
- Biologe
- EDV-Berater
- Handelschemiker
- Ingenieure (aber Gewerbe: Herstellung, Bearbeitung oder Vertrieb von Waren)
- Innenarchitekt
- Lotsen
- Vermessungsingenieure
- Versicherungsmathematiker
- Wissenschaftler
Informationsvermittelnden und sprachlichen Berufe
- Bildberichterstatter
- Dolmetscher
- Fahrschule (aber Gewerbe: wenn der Inhaber einer Fahrschule keinen Fahrlehrerschein besitzt.)
- Hauptberuflicher Sachverständiger
- Interviewer
- Journalisten
- Kameramann
- Lehrer (Musikunterricht und Privatunterricht im Sinne der Privatschulgesetze; aber Gewerbe: Reitlehrer und Tanzlehrer)
- Trainer (jedoch nicht bei Unterricht an Tieren)
- Übersetzer
Künstlerische Berufe
- Designer
- Künstler (aber Gewerbe soweit werbeaktiv, z.B. Mitwirkung an Werbefilm ohne eigenschöpferische Leistung, Überlassen von Fotos u.ä.)
- Maler (Kunstmaler)
- Musiker (soweit künstlerisch)
- Schriftsteller
- Tontechniker (der aus Darbietungen einzelner Musiker ein bestimmtes Klangbild herstellen soll)
Quellen
- Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Existenzgründung und freie Berufe
- Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main: ABC der Berufe
Hallo.
ich habe eine Frage :ist der Handwerker auch Freiberufler.
MfG
Nein, Handwerker sind in der Regel keine Freiberufler. Es kann Ausnahmen geben, wenn das Handwerk künstlerischer Natur ist.