Die freiberufliche Nebentätigkeit: Was ist zu beachten

Die freiberufliche Nebentätigkeit – das ist zu beachten!

Eine freiberufliche Nebentätigkeit – was genau ist das?

Nebentätigkeiten sind alle Tätigkeiten, die neben dem Hauptberuf, also der Vollzeit- oder Teilzeitstelle in einem festen Arbeitsverhältnis ausgeübt werden. Hierzu zählen sowohl Übungsleitertätigkeiten und Ehrenämter, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, aber auch die Absicht, gewinnbringend neben dem Beruf tätig zu werden.

Generell muss der Aufwand in einem gesunden Verhältnis zur festen Einkommenstätigkeit stehen und darf mit dieser zeitlich nicht kollidieren. Dasselbe gilt für die Inhalte der Nebentätigkeit, die nicht in einem Konkurrenzverhältnis zum Arbeitgeber stehen darf.Grenzen im Zeitaufwand gibt es keine. Sobald eine Person anstrebt, gewinnbringend nebenberuflich tätig zu sein, ist eine Anmeldung beim Finanzamt verpflichtend. Was den Zeitaufwand einer nebenberuflichen Tätigkeit angeht, sollte diese nur so umfangreich sein, dass ausreichend Ruhephasen und Erholung für die Haupttätigkeit erhalten bleiben.

Klassische nebenberufliche Tätigkeiten, denen Freiberufler nachgehen sind beispielsweise die Mitarbeit in Projekten oder auf Onlineportalen, aber auch im Bereich der unterrichtenden, wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeiten.

Die Tätigkeit wird dann zu eigenen Honoraren und auf Basis von Honorarverträgen, oder Rechnungsstellung ausgeführt.

Nebenberuflich selbstständig

Eine freiberufliche Nebentätigkeit anmelden und auf Nummer Sicher sein

Die freiberufliche Nebentätigkeit muss vor Beginn beim Arbeitgeber und dem Finanzamt angezeigt werden. Der Arbeitgeber muss dieser zustimmen. Das Finanzamt wird prüfen, ob es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, oder ein Gewerbe angemeldet werden muss. Meist wird nach der formlosen Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit ein Bogen zur Selbstauskunft durch das Finanzamt versendet, in dem die berufliche Qualifikation für einen der freien Berufe und die genaue, geplante Tätigkeit dargestellt werden. Auf dieser Basis wird dann eine Steuernummer als Freiberufler vergeben, oder das Finanzamt fordert dazu auf, ein Gewerbe anzumelden.

Während die Anmeldung beim Finanzamt eher eine Formsache ist, kann der Arbeitgeber die freiberufliche Nebentätigkeit durchaus untersagen. Am besten klärst du dein Vorhaben zunächst in einem Gespräch mit deinem Vorgesetzten und danach offiziell mit der Personalabteilung, die der Anmeldung der Tätigkeit innerhalb von vier Wochen widersprechen muss. Ist dies nicht der Fall, kannst du deine nebenberufliche Existenz starten.

Steuern und Co. bei einer freiberuflichen Tätigkeit

Eine freiberufliche Tätigkeit neben dem Beruf unterliegt der Einkommenssteuerpflicht. Das bedeutet, dass du neben dem Einkommen aus nicht-selbständiger Tätigkeit in deiner Steuererklärung ein weiteres Formular zu deiner selbstständigen Tätigkeit ausfüllen musst bzw. eine einfache EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) durchführst. In dieser stellst du alle deine Einnahmen und deine Ausgaben gegenüber. Am Ende wird der Gewinn zu deinem Einkommen dazugezählt, aus dem sich eine erhöhte Einkommenssteuer ergeben kann, da dieses progressiv steigt.

Dabei ist deinem Verdienst aus der nebenberuflichen Selbständigkeit keine Grenze gesetzt. Allerdings solltest du darauf achten, dass du gegeben falls und je nach Portfolio deiner Tätigkeit bei einem Einkommen von mehr als 22.000 Euro im Jahr gegebenenfalls doch ein Gewerbe anmelden musst und Umsatzsteuer abführen musst. Denn ab dieser Umsatzgrenze gilt für dich die Kleinunternehmerregelung nicht mehr. Auf dein nebenberufliches Einkommen zahlst du ab dem ersten Euro, den du dazu verdienst Steuern, kannst diesen allerdings einige Dinge entgegensetzen, die du wiederum als Freiberufler absetzen kannst. Hierzu zählen ein Firmenwagen, Handy, Büroausstattung und Arbeitsmittel.

Neben der Steuer wird dein zusätzliches Einkommen aus der selbständigen Tätigkeit auch mit dem Solidaritätszuschlag besteuert. Als Mitglied in der Kirche zahlst du zudem Kirchensteuer.

Am besten klärst du all diese Fragen nochmals in einem Gespräch mit dem Finanzamt, dann bist du auf der sicheren Seite, denn oftmals verschwimmen die Grenzen der Tätigkeiten zwischen freiberuflicher Tätigkeit und Gewerbe schnell. Deine Anmeldung sollte unbedingt dann erfolgen, wenn du beginnst deine Leistungen gewinnbringend zu bewerben. Die späteste Frist ist vier Wochen nach Aufnahmen deiner Tätigkeit. Hältst du dich nicht daran, drohen Sanktionen und Strafzahlungen, die im schlimmsten Fall und je nach Dauer deiner freiberuflichen Nebentätigkeit sehr teuer werden können und im Zweifelfall deine Existenz bedrohen, da du in solchen Fällen auch mit deinem Privateigentum haftest.

Krankenkasse und Rentenversicherung – wann fallen erhöhte Beiträge an?

Wer hauptberuflich in einem festen Arbeitsverhältnis steht, ist zunächst krankenversichert. Doch kann gegebenenfalls durch die nebenberufliche Tätigkeit das Einkommen über die Beitragsgrenze gelangen, oder einen höheren Umfang einnehmen. In diesen Fällen wird die freiberufliche Nebentätigkeit kranken- und rentenversicherungspflichtig.

Es empfiehlt sich in jedem Fall, die Krankenkasse rechtzeitig zu informieren und die Situation von dieser einschätzen zu lassen.

Einige Tätigkeiten unterliegen zudem der Rentenversicherungspflicht. Hierzu zählen etwa lehrende Berufe. Ein Gespräch mit der Rentenversicherung oder einem guten Steuerberater vor Beginn der Aufnahme einer freiberuflichen Nebentätigkeit ist in jedem Fall sinnvoll. Schließlich könnten auch erhöhte Risiken mit dieser verbunden sein, die etwa Beiträge in einer Berufsgenossenschaft erforderlich machen.

In jedem Fall lohnt sich ein offener Dialog, um später keine bösen Überraschungen befürchten zu müssen. In Einzelfällen kann sich mit einem höheren Einkommen sogar ein Wechsel in eine private Krankenversicherung lohnen.

Für künstlerische Berufe sind zudem Beiträge in die Künstlersozialkasse unumgänglich. Diese fallen bei Künstlern, Schriftstellern, aber auch Webdesignern oder Bloggern an. Auch hier lohnt sich eine Nachprüfung, um nicht nach einigen Jahren zu einer Nachzahlung aufgefordert zu werden und auf einen Schlag sehr hohe Beiträge finanzieren zu müssen. Am besten machst du dir schon bei der Beschreibung deiner Tätigkeit darüber Gedanken. Gründest du nebenberuflich etwa eine Beratung für die Themen Marketing und Vertrieb, so ist dies etwas anderes, als wenn du eine Marketingagentur gründest. Auch Programmierungen von Webseiten werden anders bewertet als die Webseitengestaltung, die durch die grafische Tätigkeit wiederum zu den künstlerischen Berufen gezählt wird und bei der Künstlerkassenbeiträge anfallen.

Fazit zum richtigen Start und der richtigen Anmeldung

Schon, wenn du mit dem Gedanken spielst, nebenberuflich in einem freien Beruf tätig zu werden, solltest du dir im Rahmen deines Businessplans genaue Gedanken zu deiner Tätigkeit machen. Das hilft dir dabei, dem Finanzamt bei der Anmeldung aufzuzeigen, was du vorhast und gibt dir einen ersten Überblick über die Einnahmen und Ausgaben, die du erzielen wirst und, welche steuerlichen und sozialversicherungstechnischen Folgen diese mit sich ziehen.

Das Gleiche gilt auch, um die Tätigkeit bei deinem Arbeitgeber richtig anzumelden. Am besten überlegst du dir genau, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten du deinen Nebenberuf ausüben willst und stellst sicher, dass dein Vorhaben nicht mit dem Arbeitszeitgesetz kollidiert. Denn dein Arbeitgeber muss nach wie vor sicherstellen, dass du nicht mehr als zehn Stunden arbeitest und die gesetzlichen Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen einhalten kannst. Würdest du also als Key Note Speaker oder Journalist bis nachts freiberuflich neben deinem Job arbeiten und müsstest morgens um 7 Uhr im Büro sein, kann dein Arbeitgeber Bedenken angeben und die Nebenberufliche Betätigung in einem freien Beruf untersagen.

Natürlich sollte das Einhalten von Ruhezeiten und die Möglichkeit zur Regeneration auch von dir selbst beachtet werden.

Außerdem solltest du gerade zu Beginn sicherstellen, dass die Haupttätigkeit auch weiterhin der Mittelpunkt in deinem Arbeitsleben ist. Das ist der Fall, wenn die nebenberufliche Aktivität nicht mehr als 20 Stunden die Woche beträgt, du deinen Lebensunterhalt hauptsächlich aus deiner Festanstellung generierst und deine freiberufliche Tätigkeit eher aus einem Hobby heraus entsteht und planbar bleibt, das bedeutet, dass sie für Außenstehende eine geringere Wertigkeit hat als dein Hauptarbeitsplatz.

Auf den Seiten der Krankenversicherungen, der Rentenversicherungen und Finanzämtern gibt es zahlreiche detaillierte Informationen rund um das Thema neben dem Beruf. Außerdem kannst du auch auf den zahlreichen Gründerseiten, etwa der kfw oder der Agenturen für Arbeit und anderen offiziellen Unterstützern zahlreiche wertvolle Tipps finden.

Dein Vorhaben solltest du schon strategisch für die nächsten Jahre auslegen und dir Gedanken darüber machen, ob du später allein von deiner freiberuflichen Tätigkeit leben möchtest, oder weiterhin angestellt bleiben möchtest. Auch das hat Einfluss auf die Entwicklung deiner Tätigkeit und wird gerne von Arbeitgebern gefragt. Es empfiehlt sich hier die richtigen Antworten zurecht gelegt zu haben, um dann im richtigen Moment gut antworten zu können und dem Arbeitgeber nicht zu suggerieren, man habe kein Interesse mehr an seiner Festanstellung.

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