Freiberufler-Referenz: Inhalt, Unterschiede zum Zeugnis & Tipps

Freiberufler-Referenz: Inhalt, Unterschiede zum Zeugnis & Tipps

Freiberufler haben in Deutschland keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis, da sie nicht in einem klassischen Arbeitsverhältnis stehen. Stattdessen können sie ein Referenzschreiben oder Empfehlungsschreiben anfordern, das eine ähnliche Funktion erfüllt und ihre Leistungen sowie Zusammenarbeit mit Auftraggebern dokumentiert.

Unterschied zwischen Arbeitszeugnis und Referenzschreiben

  • Arbeitszeugnis: Wird gesetzlich geregelt und ist für Arbeitnehmer verpflichtend, wenn ein Arbeitsverhältnis endet. Es enthält Bewertungen zu Leistung und Sozialverhalten, auch kritische Punkte können (verklausuliert) erwähnt werden.
  • Referenzschreiben: Für Freiberufler freiwillig vom Auftraggeber ausgestellt. Es ist eine schriftliche Weiterempfehlung, die ausschließlich positive Erfahrungen und Erfolge beschreibt. Es folgt keiner rechtlichen Vorgabe und wird nur bei Zufriedenheit des Auftraggebers erstellt.

Inhalt eines Referenzschreibens

Ein gutes Referenzschreiben für Freiberufler sollte folgende Punkte umfassen:

  • Funktion und Rolle des Freiberuflers im Unternehmen.
  • Zeitraum der Zusammenarbeit.
  • Beschreibung der Aufgaben und Projekte.
  • Erfolge und Ergebnisse der Tätigkeit.
  • Bewertung der Zusammenarbeit und Integrationsfähigkeit[8].

Freiberufler können das Schreiben oft selbst vorbereiten, sodass der Auftraggeber es nur noch unterschreiben muss. Ein solches Dokument ist besonders wichtig für zukünftige Bewerbungen oder Projektakquise.