Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen will, muss sich vor Beginn beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen. Die rechtliche Grundlage dafür ist § 138 AO: Du bist verpflichtet, die Aufnahme deiner Tätigkeit innerhalb eines Monats dem zuständigen Finanzamt mitzuteilen. In der Praxis geschieht das über den sogenannten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den du elektronisch über ELSTER einreichst. Wenn du vor allem die konkrete Suchfrage im Kopf hast, wie du deine Steuernummer als Freiberufler beantragst, findest du dazu ebenfalls einen eigenen Leitfaden.
Wenn du noch unsicher bist, ob deine Tätigkeit überhaupt freiberuflich ist, prüfe zuerst unseren Überblick zu Was ist ein Freiberufler? und die Freie-Berufe-Liste. Für eine erste Einschätzung kannst du auch direkt den Freiberuflich-oder-Gewerbe-Check nutzen. Für viele Gründer hängen daran später auch Fragen zur Kleinunternehmerregelung, zur USt-IdNr. und zur EÜR.
Dieser Artikel führt dich Schritt für Schritt durch das komplette Formular und erklärt, worauf du bei jeder Seite achten solltest.
Was du vor dem Ausfüllen wissen solltest
Bevor du das Formular in ELSTER öffnest, solltest du drei Dinge geklärt haben. Wenn du dir bei diesen Punkten unsicher bist, wird das Ausfüllen schwieriger als nötig.
Berufsbezeichnung wählen
Deine Berufsbezeichnung ist eine der wichtigsten Angaben im Fragebogen. Das Finanzamt entscheidet anhand dieser Angabe, ob du als Freiberufler oder als Gewerbetreibender eingestuft wirst. Verwende möglichst eine Bezeichnung, die einem der Katalogberufe nach § 18 EStG entspricht oder eng daran angelehnt ist. Schreibst du zum Beispiel “IT-Berater”, wird das Finanzamt genauer hinschauen als bei “Ingenieur für Softwareentwicklung”. Wenn du unsicher bist, hilft ein Blick in unsere Freie-Berufe-Liste.
Umsatz und Gewinn schätzen
Du wirst im Formular nach deinem voraussichtlichen Umsatz und Gewinn im Gründungsjahr und im Folgejahr gefragt. Diese Schätzung beeinflusst direkt die Höhe deiner Steuervorauszahlungen. Schätze realistisch, aber eher vorsichtig. Zu hohe Angaben führen zu unnötig hohen Vorauszahlungen, die deine Liquidität in der Startphase stark belasten können.
Kleinunternehmerregelung ja oder nein
Wenn dein Jahresumsatz voraussichtlich unter 25.000 Euro liegt, kannst du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Dann musst du keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Im Gegenzug kannst du aber auch keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Überlege dir diese Entscheidung gut, denn ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet dich für mindestens fünf Jahre.
Wenn du diese Entscheidung nicht nur theoretisch, sondern anhand deiner voraussichtlichen Umsätze prüfen willst, nutze zusätzlich unseren Kleinunternehmer-Check.
Ausfüllen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Im Folgenden gehen wir die einzelnen Seiten des ELSTER-Formulars durch. Die Nummerierung der Punkte kann sich je nach Formularvariante leicht unterscheiden, die inhaltlichen Felder bleiben aber identisch.
Seite 1 — Adressdaten und Berufsbezeichnung
Punkte 1.1, 1.2 und 1.3 sind selbsterklärend. Trage hier deine privaten Adressdaten ein, nicht die Geschäftsadresse. Das Finanzamt will zunächst wissen, wo du als Person gemeldet bist.
Punkt 1.4 ist die Berufsbezeichnung. Für Freiberufler ist das der entscheidende Punkt auf dieser Seite. Gib hier die Bezeichnung ein, die du im Vorfeld sorgfältig gewählt hast. Tipp: Vermeide zu allgemeine Begriffe wie “Berater” oder “Freelancer”. Je konkreter deine Angabe ist, desto weniger Rückfragen bekommst du. Wenn du mehrere Tätigkeiten ausübst, nenne die wichtigste zuerst.
Seite 2 — Bankverbindungen und Steuerberater
Punkt 1.5: Gib eine Bankverbindung für Steuererstattungen an. Du kannst wahlweise ein einziges Konto für alles verwenden oder separate Konten für Personen- und Betriebssteuern angeben. Für die meisten Freiberufler reicht ein Konto aus. Wenn du gleichzeitig ein Geschäftskonto eröffnest, kannst du dieses hier eintragen.
Punkt 1.6: Wenn du einen Steuerberater hast, trägst du hier dessen Adressdaten ein. Falls nicht, lässt du diesen Punkt einfach frei.
Seite 3 — Postadresse, frühere Adresse, Geschäftsadresse
Punkt 1.7: Hier kannst du angeben, dass dein Steuerberater die gesamte Finanzamtspost erhalten soll. Praktisch, wenn du viel unterwegs bist.
Punkt 1.8: Nur relevant, wenn du in den letzten 12 Monaten umgezogen bist. In dem Fall trägst du die alte Adresse ein, damit das Finanzamt die Zuordnung nachvollziehen kann. Ansonsten leer lassen.
Punkt 2.1: Deine Geschäftsadresse. Wenn du von zu Hause arbeitest und keine separate Büroadresse hast, trägst du einfach erneut deine private Anschrift ein.
Seite 4 — Startdatum, Betriebsstätten, Kammerzugehörigkeit, Gründungsform
Punkt 2.2: Das Datum, an dem deine freiberufliche Tätigkeit beginnt. Wichtig: Dieses Datum bestimmt, ab wann das Finanzamt dich steuerlich erfasst. Wenn du bereits erste Aufträge angenommen hast, sollte das Datum dem tatsächlichen Tätigkeitsbeginn entsprechen. Rückwirkende Anmeldungen sind zwar möglich, vermeiden aber besser.
Punkt 2.3: Nur relevant, wenn du mehrere Betriebsstätten hast, also zum Beispiel ein Büro und eine Praxis. Die meisten Freiberufler, die aus dem Homeoffice arbeiten, überspringen diesen Punkt.
Punkt 2.4: IHK-Mitgliedschaft. Als Freiberufler bist du nicht zur Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verpflichtet, also “Nein” ankreuzen. Gewerbetreibende müssen hier “Ja” angeben.
Punkt 2.5: Handelsregistereintragung. Als Freiberufler in der Regel “Nein”.
Punkt 2.6: Gründungsform. Wähle “Neugründung”, sofern du nicht ein bestehendes Unternehmen übernimmst oder eine Umwandlung durchführst.
Seite 5 — Einkünfte, Gewinnermittlung, Freistellungsbescheinigung, Lohnsteuer
Punkt 2.7: Bisherige betriebliche Verhältnisse. Wer in den letzten fünf Jahren nicht selbstständig war, überspringt diesen Abschnitt.
Punkt 3.1: Hier gibst du deinen geschätzten Gewinn aus der freiberuflichen Tätigkeit an. Das Finanzamt nutzt diesen Wert, um deine Einkommensteuer-Vorauszahlungen festzusetzen. Schätze eher konservativ: Ein Wert, der deutlich zu hoch ausfällt, belastet deine Liquidität in den ersten Monaten unnötig. Wenn sich deine Einkünfte später anders entwickeln, kannst du jederzeit eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Punkt 3.2: Einkünfte aus weiteren Einkunftsarten. Nur relevant, wenn du zum Beispiel parallel noch Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit hast. Ansonsten leer lassen.
Punkt 4: Art der Gewinnermittlung. Wähle Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Das ist die Standard-Gewinnermittlung für Freiberufler und deutlich einfacher als die doppelte Buchführung. Bei der Frage nach dem abweichenden Wirtschaftsjahr wählst du “Nein”, da für Freiberufler das Kalenderjahr als Wirtschaftsjahr gilt.
Punkt 5: Freistellungsbescheinigung. Relevant für Handwerker und Bauunternehmer. Als Freiberufler leer lassen.
Punkt 6: Lohnsteuer. Nur ausfüllen, wenn du bereits Angestellte beschäftigst. Für Solo-Freiberufler zum Start nicht relevant.
Seite 6 — Umsatzsteuer
Punkt 7.1: Geschätzter Umsatz für das Gründungsjahr und das Folgejahr. Auch hier gilt: realistisch, aber vorsichtig schätzen. Diese Angaben sind relevant für die Kleinunternehmerregelung und die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlungen.
Punkt 7.2: Hast du ein bestehendes Unternehmen übernommen? In der Regel “Nein”.
Punkt 7.3: Hier entscheidest du, ob du die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nimmst. Wenn dein Umsatz im Gründungsjahr voraussichtlich unter 25.000 Euro bleibt und du keine nennenswerten Vorsteuerbeträge geltend machen möchtest, kann das sinnvoll sein. Beachte aber: Wenn du die Regelbesteuerung wählst, bist du fünf Jahre daran gebunden. Ausführlich erklären wir die Vor- und Nachteile im Artikel zur Kleinunternehmerregelung.
Punkt 7.4: Innergemeinschaftliche Erwerbe. Für die meisten Freiberufler nicht relevant, also leer lassen.
Punkt 7.5: Steuerfreie Umsätze nach § 4 UStG. Betrifft zum Beispiel heilberufliche oder pädagogische Leistungen. Wenn deine Tätigkeit dort nicht aufgeführt ist, kreuze “Nein” an.
Punkt 7.6: Ermäßigter Steuersatz. Relevant, wenn du Leistungen erbringst, die einem reduzierten Umsatzsteuersatz unterliegen, zum Beispiel bestimmte Bildungsleistungen oder Kunstwerke. Ansonsten “Nein”.
Punkt 7.7: Durchschnittssätze für Land- und Forstwirtschaft. Für Freiberufler nicht relevant, “Nein” ankreuzen.
Seite 7 — Soll-/Istversteuerung, USt-IdNr., Steuerschuldnerschaft
Punkt 7.8: Wahl zwischen Soll- und Istversteuerung. Bei der Istversteuerung musst du die Umsatzsteuer erst ans Finanzamt abführen, wenn du die Zahlung deines Kunden tatsächlich erhalten hast. Bei der Sollversteuerung wird die Umsatzsteuer bereits mit Rechnungsstellung fällig. Für Freiberufler ist die Istversteuerung fast immer die bessere Wahl, da sie den Cashflow schont. Voraussetzung: Dein Gesamtumsatz liegt unter 800.000 Euro.
Punkt 7.9: Hier kannst du direkt eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) beantragen. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn du Kunden im EU-Ausland hast oder innergemeinschaftliche Leistungen erbringst. Du kannst die USt-IdNr. auch später noch separat beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen.
Punkte 7.10 und 7.11: Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers und besondere Besteuerungsformen. Für die meisten Freiberufler nicht relevant, überspringen.
Seite 8 — Anlagen
Auf der letzten Seite kreuzt du die Anlagen an, die du zusammen mit dem Fragebogen übermittelst. Für Freiberufler ist das in der Regel die Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschriftverfahren, damit das Finanzamt fällige Steuern automatisch einziehen kann. Falls du einen Steuerberater hast, kommt die Empfangsvollmacht hinzu.
Prüfe alle Angaben ein letztes Mal und übermittle den Fragebogen dann elektronisch über ELSTER.
Nach dem Absenden: Was passiert als Nächstes?
Steuernummer erhalten
Nach dem Absenden dauert es in der Regel zwei bis sechs Wochen, bis du Post vom Finanzamt bekommst. Du erhältst eine Steuernummer, die du auf allen deinen Rechnungen angeben musst. Bis dahin kannst du grundsätzlich bereits tätig sein und Rechnungen schreiben — entweder mit dem Hinweis “Steuernummer beantragt” oder, falls vorhanden, mit deiner privaten Steuernummer.
Vorauszahlungsbescheid
Basierend auf deinen Schätzungen im Fragebogen setzt das Finanzamt Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest. Der Bescheid kommt häufig zusammen mit der Steuernummer oder kurz danach. Wenn dir die festgesetzten Beträge zu hoch erscheinen, kannst du formlos eine Herabsetzung beantragen. Begründe den Antrag mit einer realistischen Einschätzung deiner Einkünfte.
Damit du die typischen Fälligkeitstermine im Blick behältst, lohnt sich außerdem ein Blick in den Freiberufler-Steuerkalender 2026.
USt-IdNr.
Wenn du im Fragebogen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragt hast, kommt diese separat vom Bundeszentralamt für Steuern. Das kann nochmal einige Wochen dauern. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel zur USt-IdNr..
Häufige Fehler beim Ausfüllen
Umsatz und Gewinn zu hoch geschätzt
Der häufigste Fehler: Gründer geben optimistische Umsatzzahlen an und bekommen dann Vorauszahlungsbescheide, die ihre Liquidität sprengen. Denke daran, dass du die Vorauszahlungen auch dann leisten musst, wenn die tatsächlichen Einnahmen hinter den Schätzungen zurückbleiben. Lieber konservativ schätzen und bei Bedarf anpassen lassen.
Falsche Gewinnermittlungsart gewählt
Manche Gründer wählen versehentlich die doppelte Buchführung statt der Einnahmenüberschussrechnung. Für Freiberufler ist die EÜR die Standardmethode und wesentlich einfacher. Die doppelte Buchführung ist nur in Ausnahmefällen nötig und bedeutet erheblich mehr Aufwand.
Kleinunternehmerregelung vergessen oder falsch eingestellt
Wer die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen will, muss das im Fragebogen explizit angeben. Vergisst du diesen Punkt, wirst du automatisch regelbesteuert behandelt und musst Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Umgekehrt solltest du die Regelbesteuerung wählen, wenn du viele Betriebsausgaben mit Vorsteuer hast, zum Beispiel teure Software oder Hardware zum Start.
Berufsbezeichnung zu vage
Eine zu allgemeine Berufsbezeichnung wie “Berater” oder “Dienstleister” kann dazu führen, dass das Finanzamt deine Tätigkeit als gewerblich einstuft. Sei so konkret wie möglich und orientiere dich an den Katalogberufen des § 18 EStG.
Fazit
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der erste offizielle Schritt in deine freiberufliche Tätigkeit. Er ist kein kompliziertes Dokument, wenn du dich vorher mit den drei zentralen Fragen beschäftigt hast: Berufsbezeichnung, Umsatzschätzung und Kleinunternehmerregelung. Nimm dir die Zeit, das Formular sorgfältig auszufüllen, denn deine Angaben bestimmen direkt, wie hoch deine Steuervorauszahlungen ausfallen und ob du als Freiberufler oder Gewerbetreibender eingestuft wirst.
Fülle den Fragebogen über ELSTER aus, schätze deine Einkünfte vorsichtig und entscheide bewusst über die Kleinunternehmerregelung. Dann steht einem sauberen Start nichts im Weg.
Quellen
Häufige Fragen
Wo meldet man eine freiberufliche Tätigkeit an?
Die steuerliche Anmeldung erfolgt beim Finanzamt beziehungsweise heute in der Regel über ELSTER mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.
Muss der Fragebogen noch per Post verschickt werden?
Nein, die steuerliche Erfassung kann inzwischen über ELSTER erfolgen. Die inhaltlichen Angaben im Formular bleiben aber weiterhin relevant.
Welche Gewinnermittlung wählen Freiberufler meistens?
In vielen Fällen wird die Einnahmenüberschussrechnung gewählt, weil sie für Freiberufler die übliche und einfachere Gewinnermittlung ist.
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