Wer eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen will, der muss sich vor Beginn der Tätigkeit beim Finanzamt als Freiberufler anmelden.
Update: Inzwischen kann die Erfassung über Elster erfolgen (hier zum Formular). Inhaltlich sind die Hinweise zum Ausfüllen unverändert gültig.
- Download: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Ausfüllen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
- Seite 1 – Adressdaten und Berufsbezeichnung
- Seite 2 – Bankverbindungen und Adressdaten Steuerberater
- Seite 3 – Adresse für Finanzamtspost, alte Adresse, Geschäftsadresse
- Seite 4 – Startdatum, Betriebsstätten, Kammerzugehörigkeit, Handelsregistereintragung, Gründungsform
- Seite 5 – betriebliche Verhältnisse, Einkünfte, Angaben Gewinnermittlung, Freistellungsbescheinigung, Lohnsteuer
- Seite 6 – Umsatzsteuer
- Seite 7 – Soll-/Istversteuerung, USt – IdNr, Steuerschuldnerschaft
- Seite 8 – Anlagen
- Versand: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Download: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Für die Anmeldung muss der 8-seitige Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt geschickt werden. Eine Online-Anmeldung ist leider bisher nicht möglich.
Download: Formular zur steuerlichen Erfassung
Ausfüllen: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Bevor wir die Formularseiten durchgehen: Wer das Formular nicht selber ausfüllen will und sich schnell und kompliziert als Freiberufler anmelden will, dem helfen Steuerberater oder Gründercoach gerne beim Ausfüllen.
Wer sich lieber selbst als Freiberufler anmelden will, dem erklären wird das Formular Punkt für Punkt.
Seite 1 – Adressdaten und Berufsbezeichnung
Punkte 1.1,1.2 und 1.3 sind selbsterklärend. Bitte die privaten Adressdaten angeben und nicht die Geschäftsadresse.
Bei Punkt 1.4 geben Freiberufler ihre Berufsbezeichnung an. Wer ein Gewerbe hat, gibt die Art seines Gewerbes an.
Seite 2 – Bankverbindungen und Adressdaten Steuerberater
Bei Punkt 1.5 entweder ein Konto angeben für alle Steuerstattungen oder zwei Konten, um Personen- und Betriebssteurerstattungen über zwei Konten laufen zu lassen. Für die meisten Freiberufler wird ein Konto ausreichen.
Punkt 1.6: Adressdaten vom Steuerberater (falls vorhanden)
Seite 3 – Adresse für Finanzamtspost, alte Adresse, Geschäftsadresse
Punkt 1.7: Noch einmal die Adressdaten vom Steuerberater, wenn er die Finanzamt Post bekommen soll.
Punkt 1.8: Bei einem Umzug in den letzten 12 Monaten ausfüllen, ansonsten leer lassen.
Punkt 2.1: Deine Geschäftsadressdaten, wenn du keine Geschäftsadresse hast, einfach private Adressdaten abgeben.
Seite 4 – Startdatum, Betriebsstätten, Kammerzugehörigkeit, Handelsregistereintragung, Gründungsform
Punkt 2.2: Datum wann die freiberufliche Tätigkeit beginnt. Wer ein Gewerbe hat, sollte das Datum der Gewerbeanmeldung eintragen.
Punkt 2.3: Wer mehrere Betriebsstätten hat, sollte dies hier eintragen. Die meisten Freiberufler können diesen Bereich überspringen.
Punkt 2.4: Freiberufler müssen nicht in der IHK sein, deswegen „Nein“ ankreuzen. Bei Gewerbe immer „Ja“ wegen Pflichtmitgliedschaft.
Punkt 2.5: „Nein“ als Freiberufler.
Punkt 2.6: „Neugründung zum“ für alle, die keine unternehmerische Vergangenheit haben.
Seite 5 – betriebliche Verhältnisse, Einkünfte, Angaben Gewinnermittlung, Freistellungsbescheinigung, Lohnsteuer
Punkt 2.7: Wer in den letzten 5 Jahren nicht selbstständig war, der kann den Punkt überspringen.
Punkt 3.1: Hier müssen sie einen Schätzwert eintragen. Tragen sie einen niedrigen Wert ein, damit sie am Anfang ihrer Gründung nicht zu stark durch die Steuern belastet werden. Zahlen müssen sie ohnehin, aber nicht im 1. Jahr.
Punkt 3.2: Leer lassen.
Punkt 4: “Einnahmenüberschussrechnung“ und bei Kalenderjahr „Nein“
Punkt 5: Bist du Handwerker oder Bauunternehmer? Nein, dann leer lassen.
Punkt 6: Nur auszufüllen, wenn du bereits Angestellte hast.
Seite 6 – Umsatzsteuer
Punkt 7.1: Hier wieder niedrig schätzen.
Punkt 7.2: „Nein“ ankreuzen, es sei denn du hast ein Unternehmen gekauft.
Punkt 7.3: Der Punkt ist nur für Kleinunternehmer relevant.
Punkt 7.4: Leer lassen.
Punkt 7.5: „Nein“ ankreuzen. Es sei denn ist von § 4 UStG betroffen.
Punkt 7.6: „Nein“ ankreuzen. Es sei denn, sie handeln mit Waren mit besonderem Steuersatz wie Bücher zum Beispiel.
Punkt 7.7: „Nein“ ankreuzen. Nur für Land- und Forstwirtschaft relevant.
Seite 7 – Soll-/Istversteuerung, USt – IdNr, Steuerschuldnerschaft
Punkt 7.8: In den meisten Fällen: vereinnahmten Entgelten / Gesamtumsatz kleiner als 500.000 €
Punkt 7.9: Umsatzsteuer Identifikationsnummer beantragen oder angeben.
Punkt 7.10 und 7.11 überspringen.
Seite 8 – Anlagen
Anlagen, die du mit verschickst, sollten hier angekreuzt sein. Für Freiberufler ist das in der Regel die Teilnahmeerklärung am SEPA-Lastschriftverfahren und ggfs. die Empfangsvollmacht für den Steuerberater.
Versand: Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
Schicke das ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Anlagen an das für dich zuständige Finanzamt. Wenn du nicht weisst, welches Finanzamt für dich zuständig ist, kannst du online beim Bundeszentralamt für Steuern eine Suche nach dem zuständigem Finanzamt durchführen.
Viel Erfolg beim Gründen und teilt den Betrag, wenn er euch geholfen hat.
Die Informationen sind nicht mehr aktuell! Das geht mittlerweile vorzugsweise elektronisch über Elster.
Vielen Dank für den Hinweis! Der Artikel ist tatsächlich etwas in die Jahre gekommen.
Wir weisen jetzt auf das Elster Formular am Artikelanfang hin.
Hi,
der Teil mit
„Seite 7 – Soll-/Istversteuerung, USt – IdNr, Steuerschuldnerschaft
Punkt 7.8: In den meisten Fällen: vereinnahmten Entgelten / Gesamtumsatz kleiner als 500.000 €“
ist fehlerhaft, denn das Elsterformular weist einen drauf hin, dass bei Kleinunternehmer Regelung keine Soll/Istversteuerung anfällt.
Danke für den Hinweis!