Wie man eine Einzugsermächtigung widerruft

Anleitung: Wie man eine Einzugsermächtigung widerruft

Die Einzugsermächtigung widerrufen: Formalitäten beachten

Die Einzugsermächtigung ist eine Vollmacht, mit der du einem Vertragspartner gestattest, von deinem Konto regelmäßig oder einmalig Beträge abzubuchen. So entfallen die ständigen Wege zum Geldinstitut. Du kannst die Einzugsermächtigung jederzeit rückgängig machen, wenn du das Geld stattdessen mit einem Dauerauftrag überweisen willst. Die von dir beauftragte Bank, die dein Konto führt, ist nicht an den Einzugsermächtigungen beteiligt.

Allgemein wird die Einzugsermächtigung auch als SEPA-Lastschriftmandat bezeichnet und unter diesem Namen auch von vielen Dienstleistern bei Vertragsabschluss eingefordert. Mit deiner Zustimmung kann der Zahlungsempfänger den festgelegten Betrag einmalig oder wiederholt per Zahlungseinzug von deinem Konto abbuchen.

Bei Mietzahlungen, Internet- oder Telefonverträgen sowie Abonnements fordert der Anbieter meist vom Kunden eine entsprechende Einverständniserklärung. Auch im Online-Handel wird die Summe häufig per Einzugsermächtigung abgebucht.

Die Einzugsermächtigung im geschäftlichen Alltag

Für Freiberufler eignet sich diese Zahlungsweise besonders, denn sie sind mit ihrer Tätigkeit, den Versicherungen und Steuerangelegenheiten meist bereits ausreichend beschäftigt. Wenn laufende Zahlungen anstehen, ist ein Lastschriftmandat immer vorteilhaft. Die Zahlungsfristen werden stets eingehalten, die Beträge treffen unbedingt pünktlich beim Empfänger ein.

Sind regelmäßig Steuerzahlungen zu entrichten, lassen sich mit der automatisierten Zahlungsmethode Säumniszuschläge vermeiden. Nicht selten kommt es in Unternehmen in schwierigen Zeiten zum befürchteten Zahlungsstau, bei dem zusätzlich anfallende Zinsen die Forderungen erhöhen können.

Freiberufler mit wechselnden Einkünften sind von diesem Phänomen ebenfalls gelegentlich betroffen. Fällt beispielsweise Umsatzsteuer an, können die Betroffenen dem Finanzamt für die Umsatzsteuer-Überweisung eine Einzugsermächtigung erteilen.

Ausnahmen bei der Kündigung

Will man jedoch das SEPA-Mandat widerrufen, sind die entsprechenden Vorschriften und Prozeduren zu beachten. Zunächst muss es sich um den traditionellen Dauerauftrag handeln, also um eine Abbuchung, die über einen gewissen Zeitraum regelmäßig vorgenommen wird.

Die einmalige Lastschrift kannst du einfach bei der Bank zurückbuchen lassen, eine Kündigung ist in diesem Fall nicht notwendig. Auch bereits gezahlte Beträge sind vom Widerruf ausgenommen, nur künftige Zahlungen kann man mit der Kündigung verhindern.

Ein Problem kann allerdings beim Widerruf entstehen, wenn der geschlossene Vertrag das SEPA-Mandat zur Bedingung für das Zustandekommen der Vereinbarung beinhaltet. In diesem Fall verletzt der Widerruf den geschlossenen Vertrag. Nicht ausgeschlossen ist, dass es sogar zu Schadensersatzansprüchen kommen kann.

Deshalb solltest du vor der Kündigung unbedingt die AGBs durchsehen. Bleiben Zweifel, ist es ratsam, den Anbieter zu kontaktieren. Im Gespräch lassen sich die genauen Bedingungen klären, so vermeidest du eventuelle Unannehmlichkeiten.

Formalitäten beachten

Unabhängig von den vereinbarten Leistungen und Vertragsbedingungen ist die Lastschrift immer auch für sich bereits ein Vertrag. Der Widerruf muss deshalb bestimmte Bedingungen erfüllen. So ist eine Mitteilung per Telefon nicht angemessen und würde vom Vertragspartner nicht akzeptiert. Gleiches gilt für die E-Mail oder ein Fax, beides wird von Gerichten ebenfalls als nicht gültig angesehen.

Wer sein Lastschriftmandat rechtswirksam kündigen will, muss deshalb dem Zahlungsempfänger einen Brief mit der Post zukommen lassen. Damit du im Ernstfall eine allgemein akzeptierte Bestätigung vorweisen kannst, empfiehlt sich der Versand als Einschreiben mit Rückschein. Du erhältst am Postschalter eine Quittung, auf der Sendedatum und Empfänger vermerkt sind und die zweifelsfrei belegt, dass du an den Empfänger geschrieben hast.

Die Anforderungen an den Widerruf

Damit die Kündigung korrekt ist und auch bei einer eventuellen Auseinandersetzung vor Gericht Bestand hat, muss sie bestimmte Angaben enthalten. Versäumt man, alle Daten aufzunehmen, kann der Kontrahent das Ansinnen ablehnen. Keinesfalls darf die Unterschrift fehlen.

  • Der Name des Einzugsermächtigten und seine Anschrift
  • Der Zahlende mit Name sowie Anschrift
  • Das aktuelle Datum
  • Die Kundennummer oder die Nummer des zu kündigen Vertrags
  • Die Nummer des zu kündigen SEPA-Mandats
  • Ort, das Datum und die eigenhändige Unterschrift

Willst du die Erlaubnis zur Abbuchung sofort einziehen, muss das aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen. Ein Formulierung wie „mit sofortiger Wirkung“ ist dann unerlässlich. Soll die Lastschrift erst ab einem bestimmten Zeitpunkt auslaufen, muss das genaue Datum genannt sein.

Die Folgen des Widerrufs

Nach der Kündigung des SEPA-Mandats kann der Zahlungsempfänger nicht länger Beträge von deinem Konto einzuziehen. Allerdings musst du ab dem Datum der Kündigung die Überweisungen nun selber vornehmen. Das erfolgt durch fristgerechte einzelne Zahlungen, du kannst aber zu diesem Zweck auch einen entsprechenden Dauerauftrag einrichten. Dann wird der zu zahlende Betrag ähnlich einem Lastschriftmandat regelmäßig abgebucht.

Dieses Verfahren empfiehlt sich besonders, wenn die Zahlungen immer in gleicher Höhe zu leisten sind. Durch den Widerruf der Zahlungsvereinbarung fallen aber meist weitere Kosten an. Vor der Kündigung solltest du dich deshalb über die Folgen zu informieren. Denn der ein oder andere Empfänger findet es angemessen, beim Wechsel der Zahlungsart zusätzliche Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen.

Wann wird ein Widerruf wichtig und notwendig?

Wenn du sowohl den Vertrag als auch die Einzugsermächtigung gekündigt hast, dann hat der Dienstleister nicht länger das Recht, Beträge von deinem Girokonto abzubuchen. Sollte er sich trotzdem erdreisten, selbiges weiter zu tun, musst du aktiv werden. Nachdem du den Kontoauszug eingesehen hast, bleiben acht Wochen, um die Abbuchung bei der Bank zu widerrufen. Gründe musst du für diese Maßnahme nicht angeben.

Das Geldinstitut bucht den eingezogenen Betrag wieder zurück auf dein Konto. Sinnvoll ist aber immer ein Nachweis, dass die Vereinbarung tatsächlich gekündigt wurde. Im Zweifel liegt die Beweislast bei dir, denn du bist der Kontoinhaber.

Besonders in einem Streitfall wird es wichtig, die Zustimmung zum Bankeinzug zurückzunehmen, bis die Angelegenheit beigelegt werden konnte. Wurden Leistungen nicht wie vereinbart ausgeführt oder geliefert, kannst du so weiteren ungerechtfertigten Zahlungen einen Riegel vorschieben. Unbedingt solltest du in solchen Fällen aber den Kontrahenten informieren. Es reicht nicht aus, das Geld nur von der Bank zurückbuchen zu lassen.

Kontowechsel und Ruhezeit

Wenn sich die Kontoverbindung ändert und damit die IBAN, werden die bestehenden Lastschriftmandate ungültig und du solltest sie widerrufen. Zusätzlich richtet man aber für das neue Konto neue Mandate für die Überweisungen ein, damit die Zahlungen auch in der Zukunft fristgerecht eintreffen.

Wurde drei Jahre lang keine Abbuchung mehr vorgenommen, wird ein Widerruf einer erteilten Genehmigung nicht nötig. Denn nach 36 Monaten Ruhezeit läuft ein Mandat automatisch aus. Dann verliert es seine Rechtsgültigkeit und muss neu ausgestellt werden, wenn durch eine neue Vereinbarung wieder Beträge abgebucht werden sollen.

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