Einkommensnachweis als Selbstständiger: Welche Möglichkeiten gibt es?

Selbstständige benötigen für verschiedene Gelegenheiten wie jeder Mensch einen Einkommensnachweis. Für sie ist das ein durchaus heikles Thema, denn Vermieter, Banken, Immobilienverkäufer, der Einzelhandel und Autoverkäufer sehen viel lieber Beamte und Angestellte als solvente Kunden an. Daher müssen Belege zum Einkommen eines Selbstständigen sehr sorgfältig aufbereitet werden.

Einkommensnachweis bei Selbstständigen: die wesentlichen Fakten in Kürze

Selbstständige belegen ihr Einkommen mit diesen Unterlagen:

  • Einkommenssteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre als amtliche Dokumente (nämlich vom Finanzamt erstellt)
  • BWA (betriebswirtschaftliche Auswertung), die manche Kreditgeber anerkennen
  • EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung), die zur BWA und auch zur Steuerabrechnung gehört
  • Kontoauszüge, welche neben den Einnahmen auch die Ausgaben belegen
  • Schufaauskunft

Wichtig zu wissen: Die Dauer der Selbständigkeit spielt eine entscheidende Rolle beim Einkommensnachweis für Selbstständige. Dieser wird beispielsweise für die folgenden fünf Szenarien verlangt:

  1. Kreditaufnahme für den privaten Konsum
  2. Betriebsfinanzierung
  3. Anmietung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen
  4. Kauf einer Immobilie
  5. Autokauf

Schauen wir uns diese Szenarien im Detail an. Bitte beachte, dass zu allen nachfolgend erwähnten Einkommensnachweise immer die Schufaauskunft hinzukommt, die wir daher nicht mehr gesondert erwähnen.

#1 Kreditaufnahme für den privaten Konsum

Wenn ein Selbstständiger allein für den privaten Konsum, also die Anschaffung von Möbeln oder die Finanzierung einer Reise, bei der Bank einen Kredit aufnehmen will, verlangen die Bank oder der Händler ganz klar die Steuerabrechnungen der letzten zwei oder drei Jahre. Etwas anderes interessiert kaum. Solche Kredite werden schnell vergeben und ebenso schnell abgelehnt.

Viele Banken und Händler gewähren Selbstständigen grundsätzlich keine Finanzierung. Das publizieren sie auch klar in ihren Kreditangeboten („nur für Kreditnehmer mit festem Einkommen“).

Sich bei diesen Banken um einen Kredit zu bewerben, ist zwecklos. Es gibt einige Ausnahmen unter den Banken, auch P2P-Portale gewähren durchaus Selbstständigen einen Kredit.

Die Möglichkeit, dass der Selbstständige auch mal sehr gut verdienen kann, die sich beispielsweise aus der BWA oder EÜR erschließen mag, interessiert bei der Kreditaufnahme für den privaten Konsum grundsätzlich nicht.

#2 Betriebsfinanzierung

Wenn der Selbstständige schon ein Unternehmen führt und dieses erweitern will, wofür er einen Kredit benötigt, sind seine BWA und die EÜR neben den Einkommensteuerbescheiden sehr interessant. Er/sie muss aber eine Bank finden, die diese Belege mit entsprechender Expertise prüft.

Das sind Banken, die sich auf die Unternehmensfinanzierung spezialisiert haben. Vielfach erleben Selbstständige die Enttäuschung, dass die eigene Hausbank (so die Sparkasse und Volksbank) solche Finanzierungen nicht übernehmen.

Etwas komplizierter wird es, wenn der Selbstständige aus der Arbeitslosigkeit heraus ein Unternehmen gründen will. Sein Arbeitslosengeld oder gar Hartz IV gelten nicht als Einkommensnachweis.

Er muss dann zwingend Sicherheiten stellen und einen ausgezeichneten Businessplan vorlegen, um eine Finanzierung zu erhalten. In so einem Fall sollte er sich dringend an eine auf Betriebsfinanzierungen spezialisierte Förderbank wie unter anderem die KfW wenden.

#3 Anmietung einer Wohnung oder von Geschäftsräumen

Vermieter schauen sich die Einkommensnachweise von Selbstständigen sehr genau an, weil sie sich vor Mietnomaden fürchten und es sehr schwer haben, einen säumigen Mieter vor die Tür zu setzen. Wiederum hängt es vom Szenario ab, welche Einkommensnachweise verlangt werden:

  • Beim Anmieten einer Wohnung interessieren nur die Einkommensteuerbescheide der letzten zwei bis drei Jahre.
  • Beim Anmieten von Geschäftsräumen durch einen Selbstständigen, der schon ein Geschäft führt und dieses durch neue Räume erweitern will, wird sich ein kompetenter Vermieter die BWAs der letzten zwei bis drei Jahre anschauen. Sie müssen von einem Steuerberater stammen. Die EÜR, die jeder Selbstständige selbst verfassen kann, wird manchmal akzeptiert. Gründer haben es bei Vermietern schwer, wenn sie in ihrem Geschäft erst ein paar Wochen oder Monate tätig sind. Sie können es mit einer BWA oder EÜR versuchen.

#4 Kauf einer Immobilie

Dieser Fall ist interessant, denn die Immobilie stellt einen erheblichen Gegenwert zu einem gewährten Kredit dar. Es gilt grundsätzlich: Ein Selbstständiger, der schon längere Zeit (besser länger als drei Jahre) in seinem Geschäft tätig ist und konstant hohe Gewinne per Einkommensteuerbescheid nachweisen kann, hat durchaus gute Chancen auf eine Immobilienfinanzierung, aber – aufgepasst! – nicht bei jeder Bank.

Es lohnt sich aber die Mühe, diejenige Bank zu finden, die dazu bereit ist. Die eigene Hausbank, vielleicht eine Volksbank oder Sparkasse, könnte den Kredit ablehnen, die Commerzbank an der nächsten Straßenecke könnte ihn bewilligen. Versuche dein Glück!

#5 Autokauf

Beim Autokauf verhält es sich ähnlich wie beim Immobilienkauf: Das Auto ist ein handfester Gegenwert. Wenn du über zwei bis drei Jahre (genügt in diesem Fall) per Einkommensteuerbescheid ein handfestes Einkommen nachweisen kannst, erhältst du die Finanzierung.

Die Voraussetzung ist immer, dass du den Kredit aus deinem durchschnittlichen Einkommen tilgen könntest.

Viele Autohändler akzeptieren Selbstständige als Kunden, weil diese ihre Geschäftsfahrzeuge per Kredit finanzieren.

Fazit

Achte als Selbstständiger darauf, konstant vernünftige Einkünfte beim Finanzamt abzurechnen. Irgendwann benötigst du mal den Nachweis, dass du kreditwürdig bist.

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