Was ist ein Eigenbeleg?
Ein Eigenbeleg ist ein selbst erstellter Beleg, der als Ersatz für eine verlorene oder nicht ausgestellte Quittung dient. Er wird genutzt, wenn es keine Rechnung für eine geschäftliche Ausgabe gibt.
Wann braucht man einen Eigenbeleg?
Ein Eigenbeleg wird erstellt, wenn:
- Eine Quittung verloren gegangen ist
- Kein Beleg ausgestellt wurde (z. B. bei Trinkgeldern oder Automatenzahlungen)
- Ein Beleg unleserlich oder zerstört wurde
Wichtig: Das Finanzamt erkennt Eigenbelege nur als Ausnahme an. Werden zu viele eingereicht, kann die Buchführung infrage gestellt werden.
Was muss auf dem Eigenbeleg stehen?
- Name und Anschrift des Zahlungsempfängers
- Datum der Ausgabe
- Art der Ausgabe (z. B. Parkgebühr, Trinkgeld)
- Betrag (Netto- und Bruttobetrag)
- Grund für den Eigenbeleg (z. B. Quittung verloren)
- Eigene Unterschrift
Wichtige Hinweise
- Eigenbelege sind nur für Betriebsausgaben nutzbar, nicht für die Vorsteuererstattung
- Es gibt keine feste Betragsgrenze, aber hohe Summen können vom Finanzamt angezweifelt werden
- Eigenbelege sollten immer zeitnah erstellt werden
Ein Beispiel:
Du gibst 5 € Trinkgeld bei einem Geschäftsessen. Da es dafür keine Quittung gibt, schreibst Du einen Eigenbeleg mit Datum, Anlass und Betrag.
So kannst Du geschäftliche Ausgaben auch ohne Quittung steuerlich geltend machen.