Brille von der Steuer absetzen

Als Freiberufler eine Brille steuerlich absetzen – wie wird es möglich?

Die eigene Gesundheit kann teuer werden – und nicht immer ist die Krankenkasse bereit, Kosten zu übernehmen. Das gilt auch für die meist nicht ganz günstigen Brillen. Selbst Standardmodelle mit einem einfachen Rahmen haben häufig einen stolzen Preis und müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Hinzu zählen auch die Gläser, die in manchen Fällen der Sehschwäche eine hochpreisige Spezialanfertigung sind. Kommt dann noch die regelmäßige Augenarztkontrolle hinzu, wird der Gang zum Optiker schon bald Gewohnheit.

Eine teurer Spaß, den man seiner eignen Gesundheit gönnen muss. Besonders für Freiberufler stellt sich dennoch die Frage, wie die Steuerbelastung gesenkt werden kann – statten sie schließlich ihren gesamten Arbeitsbereich und die Arbeitsräumlichkeiten selber aus. Viele tragen bei der Arbeit am PC oder zum Lesen eine Brille und nutzen diese vorwiegend für die Arbeit.

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Ist eine Brille steuerlich absetzbar?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Brille steuerlich absetzen zu lassen. Dazu muss sie unter den Werbungskosten als eine außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Die Gründe werden vom Finanzamt geprüft und können erfolgreich sein – wieder ein bisschen Geld gespart.

Trotzdem bleibt zu sagen, dass es schwierig ist, die eigene Sehhilfe absetzbar zu machen. Bei einer normalen Alltagsbrille oder einer Sonnenbrille mit Stärke ist das im Normalfall nicht möglich. Der Bundesfinanzhof hat 2005 die Brille als ein medizinisches Hilfsmittel definiert. Somit fällt die Deckung der Kosten grundsätzlich auf den Brillenträger zurück, auch wenn ein Freiberufler sie hauptsächlich für die Arbeit nutzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Brille steuerlich abzusetzen. Der erste Grund ist die Verwendung der Brille als reines Arbeitsmittel, das zum Schutz während der Tätigkeit zwingend notwendig ist. Dies kann z.B. bei einem Labormitarbeiter der Fall sein, der eine spezielle Brille mit Stärke zum Schutz seiner Augen benötigt.

In jedem Fall müssen jedoch klare arbeitsrechtliche Gründe für das Tragen einer Brille vorliegen. Braucht ein Büromitarbeiter oder Freiberufler eine Brille für die Arbeit am Bildschirm, zählt das nicht zu arbeitsrechtlichen Gründen. Hier liegt faktisch nur eine Sehschwäche des Mitarbeiters oder Selbstständigen vor, für dessen Behandlung er persönlich aufkommen muss.

Der zweite Grund, der zur Absetzung einer Brille angegeben werden kann, ist eine arbeitsbedingte Sehschwäche. Darunter zählt ein Sehschaden, der durch die Ausübung des Berufs oder durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde.

Durch den Unfall ist nun eine Brille notwendig. Wer also z.B. durch handwerkliche Arbeitsunfälle oder giftige Chemikalien bleibende Schäden an den Augen davongetragen hat, ist berechtigt, seine zwingend notwendige Brille abzusetzen. Um diese Voraussetzung komplett zu erfüllen, ist ein Attest vom behandelnden Augenarzt vorzulegen.

Ein dritter Grund für eine Angabe der Brillenkosten beim Finanzamt ist eine überschrittene Belastungsgrenze der Kosten. Die Belastungsgrenze wird ganz individuell aus Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl berechnet.

Übersteigen die Kosten für die Brille diese festgelegte Grenze, werden die überschießenden Beträge dem Antragsteller ersetzt. Somit ist Personen mit wenig Einkommen oder einer großen Familie zumindest eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.

Wie und wo kann ich meine Brille steuerlich absetzen?

Ist eine gegebene Voraussetzung für einen Freiberufler erfüllt, kann die Brille in der jährlichen Steuererklärung unter Werbungskosten als eine außerordentliche Belastung angegeben werden.

Im Laufe der augenärztlichen Behandlung sollten alle Rechnungen und Belege in Zusammenhang mit der Brille gesammelt werden, genauso wie Atteste des Augenarztes.

Die Dokumente können auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden und dienen als Beweis der genauen Kosten.

Als Freiberufler eine Brille steuerlich absetzen – wie wird es möglich?

Die eigene Gesundheit kann teuer werden – und nicht immer ist die Krankenkasse bereit, Kosten zu übernehmen. Das gilt auch für die meist nicht ganz günstigen Brillen. Selbst Standardmodelle mit einem einfachen Rahmen haben häufig einen stolzen Preis und müssen aus der eigenen Tasche gezahlt werden.

Hinzu zählen auch die Gläser, die in manchen Fällen der Sehschwäche eine hochpreisige Spezialanfertigung sind. Kommt dann noch die regelmäßige Augenarztkontrolle hinzu, wird der Gang zum Optiker schon bald Gewohnheit.

Eine teurer Spaß, den man seiner eignen Gesundheit gönnen muss. Besonders für Freiberufler stellt sich dennoch die Frage, wie die Steuerbelastung gesenkt werden kann – statten sie schließlich ihren gesamten Arbeitsbereich und die Arbeitsräumlichkeiten selber aus. Viele tragen bei der Arbeit am PC oder zum Lesen eine Brille und nutzen diese vorwiegend für die Arbeit.

Ist eine Brille steuerlich absetzbar?

Unter bestimmten Umständen ist es möglich, eine Brille steuerlich absetzen zu lassen. Dazu muss sie unter den Werbungskosten als eine außergewöhnliche Belastung angegeben werden. Die Gründe werden vom Finanzamt geprüft und können erfolgreich sein – wieder ein bisschen Geld gespart.

Trotzdem bleibt zu sagen, dass es schwierig ist, die eigene Sehhilfe absetzbar zu machen. Bei einer normalen Alltagsbrille oder einer Sonnenbrille mit Stärke ist das im Normalfall nicht möglich. Der Bundesfinanzhof hat 2005 die Brille als ein medizinisches Hilfsmittel definiert. Somit fällt die Deckung der Kosten grundsätzlich auf den Brillenträger zurück, auch wenn ein Freiberufler sie hauptsächlich für die Arbeit nutzt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Es gibt drei Möglichkeiten, eine Brille steuerlich abzusetzen. Der erste Grund ist die Verwendung der Brille als reines Arbeitsmittel, das zum Schutz während der Tätigkeit zwingend notwendig ist. Dies kann z.B. bei einem Labormitarbeiter der Fall sein, der eine spezielle Brille mit Stärke zum Schutz seiner Augen benötigt.

In jedem Fall müssen jedoch klare arbeitsrechtliche Gründe für das Tragen einer Brille vorliegen. Braucht ein Büromitarbeiter oder Freiberufler eine Brille für die Arbeit am Bildschirm, zählt das nicht zu arbeitsrechtlichen Gründen. Hier liegt faktisch nur eine Sehschwäche des Mitarbeiters oder Selbstständigen vor, für dessen Behandlung er persönlich aufkommen muss.

Der zweite Grund, der zur Absetzung einer Brille angegeben werden kann, ist eine arbeitsbedingte Sehschwäche. Darunter zählt ein Sehschaden, der durch die Ausübung des Berufs oder durch einen Arbeitsunfall verursacht wurde. Durch den Unfall ist nun eine Brille notwendig.

Wer also z.B. durch handwerkliche Arbeitsunfälle oder giftige Chemikalien bleibende Schäden an den Augen davongetragen hat, ist berechtigt, seine zwingend notwendige Brille abzusetzen. Um diese Voraussetzung komplett zu erfüllen, ist ein Attest vom behandelnden Augenarzt vorzulegen.

Ein dritter Grund für eine Angabe der Brillenkosten beim Finanzamt ist eine überschrittene Belastungsgrenze der Kosten. Die Belastungsgrenze wird ganz individuell aus Einkommen, Familienstand und Kinderanzahl berechnet.

Übersteigen die Kosten für die Brille diese festgelegte Grenze, werden die überschießenden Beträge dem Antragsteller ersetzt. Somit ist Personen mit wenig Einkommen oder einer großen Familie zumindest eine finanzielle Unterstützung gewährleistet.

Wie und wo kann ich meine Brille steuerlich absetzen?

Ist eine gegebene Voraussetzung für einen Freiberufler erfüllt, kann die Brille in der jährlichen Steuererklärung unter Werbungskosten als eine außerordentliche Belastung angegeben werden. Im Laufe der augenärztlichen Behandlung sollten alle Rechnungen und Belege in Zusammenhang mit der Brille gesammelt werden, genauso wie Atteste des Augenarztes. Die Dokumente können auf Nachfrage des Finanzamtes vorgelegt werden und dienen als Beweis der genauen Kosten.

Freiberufler: Fit fürs Finanzamt

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