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Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler: Wer sie nutzen kann & wann sie sich lohnt

Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler: Wer sie nutzen kann & wann sie sich lohnt

Freiberufler haben in Deutschland die Möglichkeit, ihre Betriebsausgaben in der Steuererklärung entweder einzeln nachzuweisen oder – falls sie einer bestimmten Berufsgruppe angehören – die Betriebsausgabenpauschale zu nutzen. Doch was genau ist die Betriebsausgabenpauschale? Wer kann sie in Anspruch nehmen, und wann lohnt sie sich? Dieser Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Regelungen zur Betriebsausgabenpauschale für Freiberufler.

Was ist die Betriebsausgabenpauschale?

Die Betriebsausgabenpauschale ist eine vereinfachte Methode zur steuerlichen Berücksichtigung von Betriebsausgaben. Statt alle einzelnen Kosten nachzuweisen, dürfen Freiberufler pauschal einen bestimmten Prozentsatz ihres Umsatzes als Betriebsausgaben ansetzen. Diese Regelung reduziert den administrativen Aufwand und erleichtert die Steuererklärung erheblich.

Allerdings gilt die Pauschale nicht für alle Freiberufler – sie ist auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt und abhängig vom Einkommen.

Wer kann die Betriebsausgabenpauschale nutzen?

Nicht alle Freiberufler dürfen die Pauschale anwenden. Sie ist ausschließlich für bestimmte künstlerische, publizistische und wissenschaftliche Berufe vorgesehen. Dazu gehören unter anderem:

  • Journalisten, Schriftsteller und Texter
  • Wissenschaftler, Dozenten und Lehrer
  • Künstler und kreative Berufe (z. B. Maler, Musiker, Designer)

Andere Freiberufler, wie Ärzte, Anwälte oder Steuerberater, können diese Pauschale nicht nutzen und müssen ihre tatsächlichen Betriebsausgaben angeben.

Wie hoch ist die Betriebsausgabenpauschale?

Die Höhe der Pauschale variiert je nach Berufsgruppe. Laut den aktuellen Regelungen (Stand 2024) gelten folgende Sätze:

  • 30 % des Umsatzes für Journalisten, Texter und Schriftsteller (maximal 3.600 € pro Jahr)
  • 25 % des Umsatzes für Wissenschaftler, Künstler, Dozenten und Lehrer (maximal 2.455 € pro Jahr)

Das bedeutet:
Ein Journalist mit einem Jahresumsatz von 10.000 € könnte 30 % davon – also 3.000 € – als Betriebsausgaben ansetzen, ohne Belege vorlegen zu müssen.
Ein Dozent mit einem Umsatz von 12.000 € könnte 25 % – also 3.000 € – ansetzen, wäre aber auf den Maximalbetrag von 2.455 € begrenzt.

Wann lohnt sich die Pauschale?

Die Nutzung der Betriebsausgabenpauschale ist dann sinnvoll, wenn die tatsächlichen Betriebsausgaben unterhalb der Pauschalbeträge liegen. Das betrifft vor allem Freiberufler, die nur geringe Kosten haben, etwa weil sie:

  • kaum Büromaterial oder technische Ausstattung benötigen
  • keine oder nur geringe Fahrt- und Reisekosten haben
  • von zu Hause arbeiten und keine hohen Mietkosten für ein Büro zahlen

Haben Freiberufler jedoch hohe Betriebsausgaben (z. B. teure Software, Reisekosten oder Miete für ein Büro), kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten abzusetzen, statt die Pauschale zu nutzen.

Wie wird die Pauschale in der Steuererklärung angegeben?

Freiberufler tragen die Pauschale in ihrer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) in der Steuererklärung ein. Dabei geben sie die Einnahmen an und ziehen die Pauschale als Betriebsausgaben ab – fertig! Einzeln belegte Betriebsausgaben müssen nicht nachgewiesen werden.

Wichtig: Die Betriebsausgabenpauschale kann nicht mit anderen Betriebsausgaben kombiniert werden. Wer die Pauschale nutzt, darf keine weiteren Kosten zusätzlich geltend machen.

Fazit: Eine einfache Lösung für manche Freiberufler

Die Betriebsausgabenpauschale ist eine einfache Möglichkeit für bestimmte Freiberufler, ihre Steuererklärung zu vereinfachen und Zeit zu sparen. Sie lohnt sich vor allem für Freiberufler mit niedrigen Betriebsausgaben. Wer höhere Kosten hat, sollte die tatsächlichen Ausgaben abrechnen.

Jeder Freiberufler sollte individuell prüfen, welche Methode steuerlich günstiger ist – und im Zweifelsfall einen Steuerberater konsultieren.


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