Ein Ausfallhonorar für Freiberufler ist ein Geldbetrag, den sie erhalten, wenn ein vereinbarter Auftrag oder ein Projekt vom Auftraggeber kurzfristig abgesagt oder nicht wahrgenommen wird. Es dient als finanzielle Entschädigung für den Einkommensausfall und die bereits investierte Zeit oder Ressourcen.
Ausfallhonorare fallen typischerweise in folgenden Situationen an:
- Bei kurzfristiger Absage eines vereinbarten Termins oder Projekts
- Bei vorzeitiger Beendigung eines laufenden Auftrags
- Wenn der Auftraggeber die angebotene Leistung nicht in Anspruch nimmt
Beispiele für Ausfallhonorare bei Freiberuflern:
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Eine Datenbankprogrammiererin wird für ein dreijähriges Projekt engagiert und sagt andere Aufträge ab. Nach einem Quartal wird das Projekt aus Kostengründen eingestellt. Sie erhält ein vertraglich vereinbartes Ausfallhonorar.
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Ein Unternehmensberater hat einen frühen Termin mit einem Manager vereinbart. Zehn Minuten vor Beginn wird das Gespräch abgesagt. Der Berater stellt ein Ausfallhonorar in Rechnung.
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Ein IT-Trainer führt Schulungen in einem Unternehmen durch. Eine geplante Schulung für die Vertriebsabteilung wird kurzfristig verschoben und dann ganz abgesagt. Der Trainer berechnet die Hälfte des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar.
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Ein Coach bereitet sich wochenlang auf einen Auftrag vor, erstellt Konzepte und Präsentationen. Bei einer Absage erhält er ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars.
Es ist wichtig zu beachten, dass es keine gesetzliche Regelung für Ausfallhonorare gibt. Freiberufler sollten daher die Bedingungen für ein Ausfallhonorar vertraglich mit ihren Auftraggebern vereinbaren, um sich abzusichern.