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Als deutscher Freiberufler in der Schweiz: Wichtige Infos zu Bewilligungen, Steuern und Sozialversicherungen

Als deutscher Freiberufler in der Schweiz: Wichtige Infos zu Bewilligungen, Steuern und Sozialversicherungen

Als deutscher Freiberufler in der Schweiz zu arbeiten, bietet attraktive Möglichkeiten, erfordert jedoch die Beachtung einiger wichtiger Regelungen:

Aufenthaltsdauer und Bewilligungen

Für Aufenthalte bis zu 90 Tage benötigen EU-Bürger keine spezielle Bewilligung, müssen ihre Tätigkeit aber mindestens acht Tage vor Arbeitsbeginn beim jeweiligen Kanton melden. Bei längeren Aufenthalten ist eine Bewilligung erforderlich, die mindestens 14 Tage vor Arbeitsbeginn beantragt werden muss.

Steuerliche Aspekte

Deutsche Freelancer sind in der Schweiz grundsätzlich steuerpflichtig. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz müssen Steuern jedoch nur in einem Land gezahlt werden, abhängig vom Lebensmittelpunkt.

Sozialversicherungen

Bei Aufenthalten über einem Jahr besteht Versicherungspflicht in der Schweiz. Die Beitragshöhe hängt vom Umsatz ab. Grenzgänger können unter bestimmten Bedingungen vom “Optionsrecht” Gebrauch machen und ihre Versicherung in Deutschland beibehalten.

Arbeitsmodelle

Da das Schweizer Recht das Konzept “Freelancing” nicht kennt, werden Freiberufler oft im Temporär-Vertrag (ähnlich der Arbeitnehmerüberlassung) angestellt. Dies kann für Projekte, die länger als 90 Tage dauern, vorteilhaft sein.

Tipps für die Auftragsakquise

Projekte können über spezielle Plattformen oder Personaldienstleister gefunden werden. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten im Klaren zu sein, bevor man als deutscher Freelancer in der Schweiz tätig wird.


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