Private oder Gesetzliche Krankenversicherung?

An der Krankenversicherung geht kein Weg vorbei. Freiberufler sind in aller Regel freiwillig versichert. Eine Ausnahme bildet die Künstlersozialkasse. In dieser sind Freiberufler wie in einem Angestelltenverhältnis pflichtversichert und die Künstlersozialkasse übernimmt 50 Prozent der Beiträge für die Gesetzliche Krankenversicherung.

Freiwillig versicherte Freiberufler können dagegen zwischen der Privaten und Gesetzlichen Krankenversicherung wählen. Beide Versicherungen haben Vor- und Nachteile. Da die Entscheidung im Normalfall lebenslang bindend ist, sollte diese wohl überlegt sein.

Die Krankenversicherung f?????Œrs mobile Zeitalter

Auf den ersten Blick scheint die Private Krankenversicherung günstiger zu sein

In der Gesetzlichen Krankenversicherung muss ein festgesetzter Prozentsatz des Monatseinkommens (sogenannter Beitragssatz) an die Versicherung abführt werden. Mit steigendem Einkommen steigt also auch die Beitragshöhe.

Die Private Krankenversicherung ist im Gegensatz zur Gesetzlichen an keine Einkommenshöhe gekoppelt. Hier ist die Beitragshöhe abhängig vom vereinbarten Tarif, dem Geschlecht und dem Alter. Das bedeutet, dass in der privaten Versicherung monatlich der gleiche Beitrag gezahlt werden muss. Unabhängig davon, ob ein Freiberufler 1000 Euro Verlust macht oder 10.000 Euro Gewinn. Insbesondere bei einem hohen Verdienst kann die Private Krankenversicherung günstiger als die Gesetzliche sein. Zudem gilt grundsätzlich: Je höher die Selbstbeteiligung und je geringer der Leistungsumfang, desto geringer ist der monatliche Beitrag.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung sind im Basistarif nach Umfang, Art und Höhe mit denen der Gesetzlichen vergleichbar. Der Basistarif richtet sich nach Eintrittsalter und Geschlecht des Versicherungswilligen. Eine Gesundheitsprüfung wird nicht durchgeführt. Risikoausschlüsse sind entsprechend ausgeschlossen. Im Basistarif dürfen Versicherungswillige, die sich in diesen Tarif versichern dürfen, nicht ablehnt werden. Zu diesem können nach Bedarf zusätzliche Leistungen gebucht werden, die den Beitragssatz erhöhen. Hier wird allerdings im Vorfeld eine Gesundheitsprüfung durchgeführt, von der die Beitragshöhe sowie der Tarif abhängen.

Ein zweiter Blick lohnt sich vor allem für Freiberufler mit Familie

Vor allem im Basistarif ist die Private oftmals günstiger als die Gesetzliche Krankenversicherung. Diese Rechnung geht aber nicht auf, wenn Du eine Familie hast. Verdient der Ehepartner weniger als Du, musst Du die Kinder mit versichern. Da für jedes Familienmitglied jeweils einzeln gezahlt werden muss, kann da sehr schnell ein hoher Betrag zusammenkommen. Verfügt der Ehepartner über kein eigenes Einkommen, muss dieser ebenfalls mit versichert werden.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung werden dagegen sämtliche Familienmitglieder bis zu einer Einkommensgrenze von 405 Euro (Stand: 2015) im Rahmen der Familienversicherung mit versichert. Und das ohne zusätzliche Kosten.

Mütter erhalten darüber hinaus in der gesetzlichen Krankenversicherung Mutterschaftsgeld und sind während des Mutterschutzes nach § 383 RVO (6 Wochen vor und bis 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) von der Beitragszahlung freigestellt. Die Private Versicherung zahlt kein Mutterschaftsgeld. Zwar erhalten nicht gesetzlich versicherte Frauen nach § 13 Abs. 2 des Mutterschutzgesetzes während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt in Bonn.

Dieses ist aber mit einem Höchstsatz von 210 Euro geringer als das, das von der Gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt wird (maximal 364 bis 403 Euro). Zudem besteht in der privaten Krankenversicherung während des Mutterschutzes weiterhin Beitragspflicht.

Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung

In der Privaten Krankenversicherung ist in aller Regel die Rückkehr in die Gesetzliche nicht bzw. nur in Ausnahmefällen möglich. Wirst du sozialversicherungspflichtig tätig und liegst unter der Beitragsbemessungsgrenze wird die Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung ermöglicht. Auch wenn Du Dich arbeitslos meldest, kannst Du wieder in der Gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Allerdings ruht der Vertrag mit der Privaten Krankenversicherung für bis zu drei Jahre.

Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung auch bei bestehender Versicherungspflicht grundsätzlich nicht möglich. Mit dieser Regelung soll ein später Wechsel aufgrund steigender Beiträge verhindert werden. Denn: Die Beitragssätze steigen in der Privaten Krankenversicherung mit zunehmendem Alter und schlechter werdendem Gesundheitszustand. Dagegen wird in der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Kopplung der Beiträge an das Einkommen das in aller Regel geringere Einkommen von Rentnern automatisch berücksichtigt.

Fazit: Langfristig und mit Blick in die Zukunft planen

Für junge, alleinstehende oder gut verdienende Freiberufler ist die Private Krankenversicherung zumeist die kostengünstigere Alternative. Insbesondere junge Freiberufler sollten sich allerdings über ihren weiteren Lebensweg im Klaren sein. Sind Kinder geplant, ist die Gesetzliche Krankenversicherung aufgrund der beitragsfreien Familienversicherung der Privaten vorzuziehen. Auch im Alter ist die Gesetzliche Krankenversicherung die eindeutig günstigere Versicherung.

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