Gründerzuschuss: Wer und wie bekommt man die Förderung?

Seit Anfang 2016 steht der Bundesagentur für Arbeit für die Förderungen von Existenzgründungen mehr Kapital zur Verfügung als noch in den Vorjahren. Wenn du jetzt arbeitslos bist und überlegst, ein eigenes Unternehmen aufzubauen, sind die Voraussetzungen günstig. Um auch beim Antrag auf Zuschuss erfolgreich zu sein, gilt es einiges zu wissen und zu beachten.

Voraussetzung für die Förderung

Um die Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen, musst du

  • arbeitslos sein
  • mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I haben
  • ALG I wenigstens seit einem Tag vor der Gründung beziehen
  • anderweitig nicht vermittelbar sein
  • mit der Selbstständigkeit eine hauptberufliche Tätigkeit anstreben

In seltenen Fällen erhalten auch Bezieher von anderen Leistungen nach dem SGB III den Zuschuss.

Der Gründerzuschuss ist eine Ermessenssache deines zuständigen Arbeitsberaters. Bevor er die Förderung bewilligt, wird er prüfen, ob du in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelbar bist. Der Arbeitsmarkt hat stets Vorrang.

Vorbereitung zum Antrag

Die Vorarbeiten zur Antragsstellung sind umfangreich und müssen sorgfältig durchgeführt werden. Neben der gelungenen Geschäftsidee geht es vornehmlich darum, die Bundesagentur für Arbeit von davon zu überzeugen, dass du förderungswürdig bist.

Unternehmer sein: Persönlichkeit und Know-how

Dein Arbeitsberater muss von deiner fachlichen wie persönlichen Eignung überzeugt sein. Fachkompetenz stellst du anhand von Zeugnissen und Berufserfahrung in dem Bereich unter Beweis, in dem du gründen willst. Von deiner Befähigung als Selbstständiger überzeugst du den Sachbearbeiter am besten durch souveränes Auftreten, Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit. Ein erfolgreich absolvierter Lehrgang oder eine Ausbildung in Betriebsführung weist dich auch auf diesem Gebiet als geeignet aus, ein Unternehmen zu führen.

Das Geschäft vorstellen

Der Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit wird sich ein Bild von deiner zukünftigen Tätigkeit machen wollen. Er prüft unter anderen, ob dein Konzept tragfähig ist. Ebenfalls will er sichergestellt wissen, dass deine erwarteten Einkünfte für die Bestreitung aller Kosten ausreichen. Er entnimmt diese Informationen dem Businessplan, den du erstellt hast. Ein vollständiger Geschäftsplan besteht aus

  • einer zusammenfassenden Einleitung
  • einer Erläuterung der Unternehmensidee
  • der Vorstellung der Akteure – in diesem Fall deiner Person
  • einer Marktanalyse
  • einem Finanzplan mit Liquiditätsplanung und Rentabilitätsvorschau
  • einer Risikobewertung

Hier bekommst du Unterstützung

Gründer treffen auf starke Verbündete in den Handels- und Handwerkskammern. Auch in den Bereichen, in denen diese nicht zwingend zuständig sind. Ferner findest du Unterstützung bei Unternehmensberatern, in der Wirtschaftsförderung oder in Gründungszentren und Startcentern. Vor dort erhältst du ebenfalls eine Bescheinigung darüber, dass deine Geschäftsidee tragfähig ist.

Das ist der Arbeitsagentur vorzulegen

Wichtig:  Die Anmeldung der Selbstständigkeit beim Finanz- oder Gewerbeamt muss nach dem Einholen des Antrags für Förderung erfolgen. Das Erstgespräch mit ihrem Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit ist der Antragszeitpunkt, die Einholung der Unterlagen muss danach erfolgen.

  • ausgefüllter Antrag auf den Gründerzuschuss
  • vollständiger Businessplan
  • Umsatz- und Rentabilitätsplan
  • Fachgutachten zur Tragfähigkeit des Unternehmens
  • Lebenslauf inklusive des Nachweises aller erforderlichen Qualifikationen
  • Anmeldebescheinigung vom Gewerbe- oder Finanzamt über die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

Ablauf nach positivem Bescheid

Die Fördermaßnahme zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit verläuft in zwei Phasen, die sich deutlich in der Höhe der Fördersumme unterscheiden.

Phase 1: die ersten 6 Monate

Wird deinem Antrag stattgegeben, erhältst du weiterhin das ALG I und darüber hinaus Euro 300,- monatlich zur sozialen Absicherung. Du kannst deiner Geschäftstätigkeit nun im vollen Umfang nachgehen, ohne dich anderweitig um Arbeitsaufnahme zu bemühen.

Phase 2: Neubewertung nach Ablauf der Startphase

Vor Anlauf der zweiten Phase prüft die Arbeitsagentur, ob und in wieweit du die in deinem Businessplan angegebenen Ziele erreichen konntest. Fällt die Prüfung erfolgreich aus, schließt sich eine weitere Förderungsdauer von 9 Monaten an. Allerdings entfällt nun das ALG I. Die Fördersumme reduziert sich auf den Zuschuss von Euro 300,- pro Monat.

Zuverdienst neben dem Gründerzuschuss

In den ersten Monaten und darüber hinaus kann es zu Engpässen bei der Liquidität kommen. Es ist dir freigestellt, ergänzend zu deiner Unternehmertätigkeit nebenberuflich Einkommen zu erzielen. Dies kann auch im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses geschehen. Die Höhe des Verdienstes spielt dabei keine Rolle und darf sogar die Einnahmen aus deiner neuen Selbstständigkeit übersteigen. Allerdings darf die Beschäftigung maximal 15 Wochenstunden in Anspruch nehmen. Wichtig: Die Arbeitsagentur muss vor Aufnahme der Nebentätigkeit informiert werden.

Weitere Tipps

Wie überall machen Antragsteller auch bei dem Antrag auf den Gründerzuschuss unterschiedliche Erfahrungen. Eine gründliche Vorbereitung sichert dir beste Erfolgsaussichten.

Bewährte Strategien

Plane für die Vorbereitung deines Antrags auf Gründerzuschuss ausreichend Zeit ein. Allein die Erstellung eines Businessplans kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Beziehe auch so früh wie möglich deinen Arbeitsberater in deine Überlegungen ein. Er entscheidet nach eigenem Ermessen, ob er deinen Förderantrag unterstützt oder nicht. Er muss von dir und von deiner Idee gleichermaßen überzeugt sein. Das gelingt umso besser, je detaillierter er sich informiert fühlt.

Gut zu wissen

  • Über das 65. Lebensjahr hinaus gewährt die Bundesanstalt für Arbeit keinen Gründerzuschuss. Eine eventuelle Förderung endet dann.
  • Gelingt dir der Sprung in die Selbstständigkeit nicht von Dauer und du musst erneut Arbeitslosengeld beantragen, verkürzt sich dein Anspruch um die Tage, für die du den Gründerzuschuss erhalten hast.

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